Umbau und Modernisierung Gymnasium Hittfeld - Trockenbau 2.-4. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0218
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Modernisierung Gymnasium Hittfeld - Trockenbau 2.-4. Bauabschnitt
Trockenbauarbeiten 2. bis 4. Bauabschnitt:
Leichtbauwände, Akustikdecken, Brandschutzverkleidungen
Gymnasium Hittfeld Peperdieksberg 1 21218 Seevetal
2.BA: Montagewände ca. 535m2, Akustikdecke geschraubt und aufnehmbar ca. 1.460m2, Metallsegel ca. 480 stk.
3.BA: Montagewände ca. 590m2, Akustikdecke geschraubt und aufnehmbar ca. 1.660m2, Metallsegel ca. 440 stk.
4.BA: Montagewände ca. 565m2, Akustikdecke geschraubt und aufnehmbar ca. 1.700m2, keine Metallsegel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 GewO einholen.
- Nachweis der Eintragung in Berufs- und Handelsregister, eidesstattliche Erklärung oder Bescheinigung des Mitgliedstaates in dem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis erfolgen.
Einzureichende Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (mit dem Angebot vorzulegen)
- Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt (nach § 48b EStG) (mit dem Angebot vorzulegen)
- Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG ist durch Abgabe einer Erklärung zu Umsetzung des NTVergG (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen) zu bestätigen.
Der Nachweis der Eignung kann durch Eintragung im Präqualifikation erfolgen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV abzugeben (entsprechendes Formular liegt in den Vergabeunterlagen).
Es sind Angaben zum Umsatz, zur Zahl der Beschäftigten, zu eventuellen Insolvenzverfahren, zur eventuellen Liquidation, zur Nichtbegehung schwerer Verfehlungen, zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zu den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Betriebshaftversicherung erforderlich.
Die Urkalkulation (im verschlossenem Umschlag) ist auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDVV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).