Rahmenvereinbarung Plotter und Instandhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 21/216
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Plotter und Instandhaltung
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Lieferung von Plotter des Herstellers HP mit optionaler Instandhaltung
oder Garantie und Trade-In alter Geräte.
Niedersachsen
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für den Kauf von Plotter des Herstellers HP mit optionaler Instandhaltung oder Garantie und Trade-In alter Geräte für das Land Niedersachsen, vertreten durch IT.Niedersachsen für das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) und
das Servicezentrum für Landentwicklung und
Agrarförderung (SLA).
Es wird von folgender, geschätzter Abnahmemenge ausgegangen:
- 35 HP-Plotter (HP DesignJet Z9 DR PS) ggf. einschließlich Trade-In alter Geräte für das Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
- 12 HP-Plotter (HP DesignJet Z9 DR PS) ggf. einschließlich Trade-In alter Geräte für das Servicezentrum für Landentwicklung und Agrarförderung (SLA)
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat anzugeben:
- dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass er in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
- dass er ein neu gegründetes Unternehmen ist und er die geforderte Erklärung noch nicht oder nicht vollständig erbringen kann. Ein separates Dokument ist / andere Unterlagen sind dem Angebot zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beizufügen.
Der Bieter hat anzugeben,
- dass für das Unternehmen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen
- dass die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben werden kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, dies wird in einem separaten Dokument näher ausgeführt. Das separate Dokument ist dem Angebot beigefügt.
Weiterhin hat der Bieter anzugeben,
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde
- dass das Unternehmen die vorstehende Erlärung nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgegeben kann. Ein Ausschlussgrund vom Vergabeverfahren besteht jedoch nicht, dies wird in einem separaten Dokument näher ausgeführt. Das separate Dokument ist dem Angebot beigefügt.
Der Bieter hat anzugeben, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYXC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland