Aufhebung: AKH Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 05-2021 AKH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.akh-celle.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufhebung: AKH Multifunktionsgeräte
Das Allgemeine Krankenhaus Celle (AKH) plant den Austausch der Druckerflotte - Standard A3/A4-Drucker und Multifunktionsdrucker - zum 01.07.2022. Vom Auftragnehmer erwarten wir einen "Komplettservice" inklusive automatischer Tonerlieferung und ggf. Reparaturen an der Druckerhardware. Durch die Tonerlieferung direkt an den Druckerstandort sollen die Lager- und Transportkosten minimiert werden. Durch die anstehenden Digitalisierungsprojekte (z.B. elektronische Patientenakte) ist der perspektivische Papierbedarf nur schwer ermittelbar. Deshalb benötigt das Klinikum Mehr- und Minderkosten bei relevanten Änderungen der Druckvolumina während der Vertragslaufzeit (jährliche Ermittlung).
Das Allgemeine Krankenhaus Celle (AKH) plant den Austausch der Druckerflotte - Standard A3/A4-Drucker und Multifunktionsdrucker - zum 01.07.2022. Vom Auftragnehmer erwarten wir einen "Komplettservice" inklusive automatischer Tonerlieferung und ggf. Reparaturen an der Druckerhardware. Durch die Tonerlieferung direkt an den Druckerstandort sollen die Lager- und Transportkosten minimiert werden. Durch die anstehenden Digitalisierungsprojekte (z.B. elektronische Patientenakte) ist der perspektivische Papierbedarf nur schwer ermittelbar. Deshalb benötigt das Klinikum Mehr- und Minderkosten bei relevanten Änderungen der Druckvolumina während der Vertragslaufzeit (jährliche Ermittlung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Multifunktionsgeräte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Begründung der Aufhebung:
Der für die Ausschreibung bestehende Auftragsverbund kann im Rahmen des aktuellen Vergabeverfahrens nicht in der Form fortgesetzt werden. Dies macht eine Aufteilung des Auftrags in Lose
erforderlich. Ebenfalls sind im Zuge des Ausschreibungsprozesses Korrekturen und Ergänzungen am Leistungsverzeichnis erforderlich geworden, da sich herausgestellt hat, dass diesseits als eindeutig und erschöpfend befundene Anforderungen im Markt nicht gleichermaßen verstanden werden und sich Differenzen auftun. Der Auftraggeber sieht sich daher in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung verpflichtet, die Ausschreibung in einem ersten Schritt aufzuheben und in einem zweiten Schritt - nach Anpassung der Ausschreibung - neu zu veröffentlichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMRGVK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]