Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Liefern, Inbetriebnahme sowie Wartung eines Elektrobaggers, eines Radladers und einer mobilen Diesel-Tankanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]59
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Liefern, Inbetriebnahme sowie Wartung eines Elektrobaggers, eines Radladers und einer mobilen Diesel-Tankanlage
Beschaffung eines Elektrobaggers, eines Radladers und einer mobilen Diesel-Tankanlage.
Liefern, Inbetriebnahme sowie Wartung eines Elektrobaggers.
Dethlinger Teich, Dethlingen (B71), nahe Munster
Im Zuge der Sanierung der Rüstungsaltlast Dethlinger Teich ist die Beschaffung eines Elektrobaggers inkl. Lieferung, Wartung und Inbetriebnahme geplant. Zusätzlich soll ein tinbin TC2 – Saugbagger-Anbaugerät beschafft werden.
Liefern, Inbetriebnahme sowie Wartung eines Radladers mit Dieselantrieb.
Dethlinger Teich, Dethlingen (B71), nahe Munster.
Im Zuge der Sanierung der Rüstungsaltlast Dethlinger Teich ist die Beschaffung eines Radladers mit Dieselantrieb inkl. Wartung, Liefern und Inbetriebnahme geplant.
Liefern, Inbetriebnahme sowie Wartung einer mobilen Diesel-Tankanlage.
Dethlinger Teich, Dethlingen (B71), nahe Munster.
Im Zuge der Sanierung der Rüstungsaltlast Dethlinger Teich ist die Beschaffung einer mobilen Diesel-Tankanlage inkl. Wartung, Liefern und Inbetriebnahme geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Liefern, Inbetriebnahme sowie Wartung eines Elektrobaggers, eines Radladers und einer mobilen Diesel-Tankanlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3307/3308
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.