Lieferung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]66
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte
Digitale Ausstattung mit mobilen Endgeräten (iPads) und Zubehör für die Lehrkräfte der Schulen des Landkreises Cuxhaven
Landkreis Cuxhaven
Beschaffung von 1.195 Stück iPads der 9. Generation sowie Zubehör für die Lehrkräfte an 30 Schulen des Landkreises Cuxhaven im Rahmen des Digitalpakts
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte an Schulen des Landkreises Cuxhaven
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien
NUTS-Code: AT1 Ostösterreich
Postleitzahl: 1040
Land: Österreich
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mcwerk.acp.at
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Angebotspreis darf die Fördermittelsumme und den Fördermittelzeitraum nicht überschreiten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Niedersachsen (siehe VI.4.1) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4/35/36
Fax: [gelöscht]