Umbau Hochwasserrückhaltebecken Nette 07 bei Mechtshausen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-151
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Hochwasserrückhaltebecken Nette 07 bei Mechtshausen
Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens Nette 07 bei Mechtshausen, Objektplanungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (LPH 1 - 9), Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie weitere Besondere Leistungen
Mechtshausen OT Mechtshausen bei Seesen 38723 Seesen-OT Mechtshausen
Das geplante Hochwasserrückhaltebecken Nette 07 bei Mechtshausen hat einem Stauraum von ca. 340.000 m3 Der Betrieb erfolgt im Hauptschluss. Das Absperrbauwerk ist ein ca. 330 m langes Dammbauwerk mit integriertem Stahlbetonbauwerk und steuerbaren Betriebsauslässen und Verschlüssen der Hochwasserentlastungsanlage.
Die Planung sieht vor, das vorhandene Hochwasserrückhaltebecken zu vergrößern. Hierfür sollen Varianten mit verschiedenen Stauhöhen, die zwischen 1 - 2 m gegenüber der jetzigen Stauhöhe liegen erarbeitet werden.
Zu berücksichtigen ist, dass ggf. ein zusätzlicher Damm an der Westseite des Stauraumes erforderlich ist, da sich das Stauziel zzgl. Freibord über dem Niveau der K 58 befinden könnte. Die K 53 quert in Ost-West Richtung die Beckensohle. Die Anbindung der K 53 an die K 58 ist unter dem Aspekt des Überflutungsschutzes der K 58 zu planen.
Durch den Umbau des Hochwasserrückhaltebeckens kann der Stauraum um ca. 200.000 bis 400.000 m3 erhöht werden.
Es ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren gem. § 68 WHG durchzuführen. Genehmigungsbehörde ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Goslar.
Die erforderlichen Nachweise gem. DIN 19700 und ergänzender Normen und Richtlinien sind zu erbringen. Das zu planende Hochwasserrückhaltebecken ist voraussichtlich als mittleres Becken gem. DIN 19700 einzustufen.
Die Auswirkungen auf den regionalen Hochwasserabfluss werden im Rahmen einer gesonderten Untersuchung prognostiziert.
Die Netteaue ist FFH-Gebiet und Landschaftsschutzgebiet. Das Überschwemmungsgebiet der Nette ist vorläufig gesichert.
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts ist der Informationsunterlage zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
Liegt derzeit der Vergabestelle noch nicht vor und wäre noch zu ergänzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Pabsch & Partner GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYYAS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.