Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) - Stoffstrommanagement Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR3W3
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 057-149789)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knrn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) - Stoffstrommanagement
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Insbesondere ist zur thermischen Behandlung der Klärschlämme der Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) am Standort Hildesheim geplant. Gesellschafter der KNRN sind folgende Abwasserbetriebe:
1. Abwasserbetriebe Weserbergland AöR
2. Stadt Celle - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
3. Stadt Göttingen
4. Stadt Langenhagen - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
5. Stadt Peine - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
6. ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH
7. Stadt Verden (Aller) - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
8. Stadt Barsinghausen
9. Stadtentwässerung Hildesheim KAdöR
10. Abwasserverband Matheide
11. Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg
12. Stadtwerke Holzminden AöR
13. Wasserverband Peine
14. Stadt Clausthal-Zellerfeld - Eigenbetrieb Abwasserbetrieb
15. Abwasserverband Gehle-Holpe
16. Bad Pyrmont Entsorgung AöR
17. Gemeinde Lengede
18. Stadt Sarstedt
19. Stadt Wunstorf
20. Stadt Springe
21. Stadtwerke Sehnde GmbH
22. Gemeinde Wedemark
23. Stadt Einbeck
Die KNRN übernimmt mittels Rahmenverträgen bis zur vollständigen Inbetriebnahme der MKVA die temporäre Entsorgung des bei den Gesellschaftern anfallenden Klärschlamms, sofern diese einen Bedarf für eine Entsorgung ihres Klärschlamms bereits vor diesem Zeitpunkt haben. Die Gesellschafter der KNRN können einen Rahmenvertrag im vorgenannten Sinne zu jedem Zeitpunkt abschließen, der vor dem Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme der MKVA der KNRN liegt.
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die umfassende Erfüllung ihrer mit den Rahmenverträgen eingegangenen Verpflichtungen und Wahrnehmung ihrer Rechte auf Grundlage eines Stoffstrommanagementvertrags.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen