ÜSTRA Reisen GmbH - Schienenersatzverkehr - Vergabe von Verkehrsleistungen im Linienverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JRQYS
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159 Hannover
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uestra-reisen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÜSTRA Reisen GmbH - Schienenersatzverkehr - Vergabe von Verkehrsleistungen im Linienverkehr
Die ÜSTRA Reisen GmbH ist von der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA) mit der Erbringung der Schienenersatzverkehre (SEV) für die Stadtbahnverkehre der ÜSTRA in Hannover beauftragt. In den niedersächsischen Sommerferien 2022 (14.07.-22.08.2022) sind zwei umfangreiche Schienenersatzverkehre für die Stadtbahn-Linien 10 (ZOB - Ahlem) und 9 (Körtingsdorfer Weg - Empelde) geplant. Für die Erbringung der Leistungen sucht die ÜSTRA Reisen GmbH Nachunternehmer.
Es ist die Vergabe von einzelnen Fahrzeugumläufen beabsichtigt, die die ÜSTRA vorgibt. Dabei sind in jedem Fahrzeugumlauf Wendezeiten >10 Minuten nach der 1/6-Regelung gemäß FpersVO enthalten. Gemäß der zeitlichen Länge des Fahrzeugumlaufes wird zwischen Umläufen für
- 1 Fahrer bis 8:30 Stunden Umlauflänge
- 2 Fahrer bei mehr als 8:30 und bis 17:00 Stunden Umlauflänge
- 3 Fahrer bei mehr als 17:00 Stunden Umlauflänge
unterschieden.
Für die Ersatzverkehre sollen folgende Fahrzeuge eingesetzt werden:
- Niederflurfahrzeuge
- Gelenkbusse (ca. 18m), ggf. auch einzelne Solobusse (ca. 12m) entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (StVG, StVO, StVZO, BOKraft etc.)
- maximales Fahrzeugalter 16 Jahre
- Rampe an Tür 2 für mobilitätseingeschränkte Personen
- Zielbeschilderung außen mindestens "Schienenersatzverkehr" o.ä., idealerweise Liniennummer und Fahrtziel
- Ausrufanlage für das Fahrpersonal
- Haltewunschtasten für die Fahrgäste mit Rückmeldung "Wagen Hält"-Anzeige
- Ausstattung mit einem digitalen Tachographen oder ggf. analogem Tacho-Schreiber (mit eingelegter Tachoscheibe)
Die Fahrpersonale sollen folgende Anforderungen erfüllen:
- Streckenkenntnis
- Tragen von Dienstkleidung des Bieters
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (entsprechend Niveau B1 oder besser)
- Ansage der Haltestellen (sofern nicht automatisch erfolgt)
- überwiegend Vollzeit-Beschäftigte (> 30 Stunden/Woche)
- maximales Alter 70 Jahre
- Führerschein Klasse D (Erteilung vor nicht mehr als 5 Jahren bei ausländischen Führerscheinen) mit Fahrerqualifizierungsnachweis / Schlüsselzahl 95
Es ist die Vergabe von einzelnen Fahrzeugumläufen beabsichtigt. Es erfolgt eine Limitierung der Anzahl der Fahrzeugumläufe, die durch einen Rahmenvertragspartner erbracht werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung der persönlichen Zuverlässigkeit gemäß § 13 Abs. 1a PBefG, Art. 3 Abs. 1 lit. b, Art. 6 VO 1071/2009 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 S. 1 PBZugV.
1.10 Tariftreueerklärung gemäß § 5 Abs. 1 Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG).
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten und die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind.
2.2 Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Höhe der Haftungssummen für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden.
2.3 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erklärung des Bewerbers, dass er im Besitz einer Genehmigung nach § 49 PBefG (Mietomnibus) für die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge ist. Nennung der Genehmigungsbehörde mit Anschrift und Laufzeit der Genehmigung.
3.2 Benennung der Anzahl der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags beschäftigten Vollzeit-Mitarbeiter*innen (Omnibusfahrer*innen).
3.3 Benennung der Anzahl der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags vorhandenen Fahrzeuge für den Linienverkehr (Solobusse - ca. 12 m, Gelenkbusse - ca. 18 m; sonstige Busse).
3.4 Benennung der*des Betriebsleiters*in BOKraft mit Kontaktdaten.
3.5 Benennung der*des Verkehrsleiter*in EU-VO 1071/2009 mit Kontaktdaten.
3.6 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des Unternehmens) in Form der Benennung von Referenzen über vergleichbare Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2019). Vergleichbar sind nur Aufträge über die Erbringung von Verkehrsleistungen in Linienverkehren gemäß §§ 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Bei der Benennung der Referenzprojekte sind mindestens folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Rolle (Konzessionsinhaber oder Subunternehmer)
- Jährliches Auftragsvolumen nach Fahrplankilometern
- Leistungszeitraum
- Auftragswert (netto)
3.7 Benennung des zur Verfügung stehenden Angebotsvolumens in Bezug auf zu erbringende Fahrzeugumläufe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JRQYS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.