Rahmenvereinbarung Alcatel (Data) Referenznummer der Bekanntmachung: 22/017
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Alcatel (Data)
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Service von Komponenten (Data) des Herstellers Alcatel-Lucent.
Landesbetrieb IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30459 Hannover Weitere Erfüllungsorte sind in den Vergabeunterlagen angegeben.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den Service von Komponenten (Data) des Herstellers Alcatel-Lucent gemäß der World-Price-List. Der geschätze Gesamtwert über die maximale Vertragslaufzeit beträgt [Betrag gelöscht] EUR.
Zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien:
1. Ihr Unternehmen ist Alcatel-Lucent "ACCREDITED Business Partner" mit der Segment Spezialisierung "Network". In der Produktspezialisierung führen Sie mindestens die Spezialisierungen "LAN Network", "Wireless LAN" und "Datacenter". Ein Zertifikat ist mit Abgabe des Angebotes vorzulegen.
2. Alle im Rahmen dieses Auftrages eingesetzten Projektleiter besitzen eine Projektmanagementausbildung.
3. Im Rahmen dieses Auftrages eingesetztes Personal steht zur Verfügung, das das Zertifizierungslevel ACFE oder ACSE erfüllt.
4. Alle für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Alle oben aufgeführten Ausschlusskriterien gelten als Mindeststandard.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYTN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.