Abfuhr von Restabfall- und Altpapiercontainern im Festlandgebiet des Landkreises Leer Referenznummer der Bekanntmachung: AL01453784
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.all-leer.de/Abfallwirtschaftsbetrieb/Aktuelles/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Abfuhr von Restabfall- und Altpapiercontainern im Festlandgebiet des Landkreises Leer
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der gewerblichen 4-Radbehälter-Abfallabfuhr auf dem Festlandgebiet des Landkreises Leer, d.h. ohne die Insel Borkum.
Los 1 beinhaltet die Einsammlung von gewerblichen Restabfällen in Müllgroßbehältern (MGB) der Größen 0,66 m³, 1,1 m³ und 4,5 m³. Die eingesammelten Abfälle sind im Entsorgungszentrum Breinermoor anzuliefern. Leistungsgegenstand ist auch der Behälterdienst sowie die Gestellung von 4,5 m³-Behältern.
Los 2 umfasst die Einsammlung von gewerblichen Altpapier-Abfällen (PPK) in Müllgroßbehältern (MGB) der Größen 1,1 m³ und 2,5 m³. Das eingesammelte PPK ist im Entsorgungszentrum Breinermoor anzuliefern. Die ausgeschriebene Leistung umfasst auch den Behälterdienst;
näheres siehe Vergabeunterlagen
Abfuhr von Restabfallcontainern
Landkreis Leer (Festland)
Leistungsgegenstand ist
- die Einsammlung von gewerblichen Restabfällen in Müllgroßbehältern (MGB) der Größen 0,66 m³, 1,1 m³ und 4,5 m³.
Dabei sind die 0,66 m³- und 1,1 m³-MGB turnusmäßig (4-wöchentlich, 14-tägig oder wöchentlich) und die 4,5 m³-MGB auf Abruf abzufahren. Für die kleineren Behälter (0,66 und 1,1 m³) mit 14-tägigem oder 4-wöchentlichem Leerungsturnus können Zusatzentleerungen außerhalb des Turnus anfallen.
Die eingesammelten Abfälle sind im Entsorgungszentrum Breinermoor anzuliefern.
- der Behälterdienst
sowie
- die Gestellung von 4,5 m³-Behältern (gemäß DIN EN 12574);
näheres siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag verlängert sich automatisch, längstens aber bis zum 31.03.2031, sofern der Auftraggeber nicht kündigt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu jedem Quartalsende ab 31.03.2029 zu kündigen; er hält dabei eine Frist von mindestens 9 Monaten ein.
Abfuhr von Altpapiercontainern
Landkreis Leer (Festland)
Leistungsgegenstand ist
- die Einsammlung von gewerblichen Altpapier-Abfällen (PPK) in Müllgroßbehältern (MGB) der Größen 1,1 m³ und 2,5 m³.
Dabei sind die MGB turnusmäßig (4-wöchentlich, 14-tägig oder wöchentlich) abzufahren. Außerdem können für Behälter mit 14-tägigem oder 4-wöchentlichem Leerungsturnus Zusatzentleerungen außerhalb des Turnus anfallen.
Das eingesammelte PPK ist im Entsorgungszentrum Breinermoor anzuliefern.
- der Behälterdienst;
näheres siehe Vergabeunterlagen
Der Vertrag verlängert sich automatisch, längstens aber bis zum 31.03.2031, sofern der Auftraggeber nicht kündigt. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu jedem Quartalsende ab 31.03.2029 zu kündigen; er hält dabei eine Frist von mindestens 9 Monaten ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter bzw. alle Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- ausgefüllte Bietererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Im Falle von Bietergemeinschaften:
- Darlegung der Arbeitsteilung sowie der Gründe und Motive für die Zusammenarbeit. Hierbei ist z. B. darzustellen, dass der Einzelbieter nicht in der Lage wäre, die Leistung zu erbringen (oder andere ähnlich gewichtige Gründe).
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens
- für die letzten drei Geschäftsjahre: Erklärungen über den Umsatz des Unternehmens mit ähnlichen Leistungen, hier: Abfuhr von Umleerbehältern
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
- Erklärung des Bieters und des leihenden Unternehmens über die gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
Für den Bieter bzw. mindestens ein Mitgliedsunternehmen von Bietergemeinschaften:
- Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die Tätigkeiten "Sammeln" und "Befördern", Abfallschlüssel 200301 (Los 1), 200101 oder 150101 (Los 2). Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation nachzuweisen.
- Eigenerklärung (Referenz), dass der Bieter ähnliche Leistungen (d.h. Abfuhr von Umleerbehältern entweder im Kommunalauftrag oder für Gewerbeunternehmen mit einem zu leerenden Behälterbestand von mind. 200 Stück) in den letzten drei Jahren bereits durchgeführt hat. Zu benennen ist mindestens eine Referenz mit Angabe des Auftragsgegenstandes (Behälterart und -stückzahl sowie Abfallart und -menge), des Auftraggebers sowie der Leistungszeit.
- Unterlagen zur technischen Ausstattung des Unternehmens bzw. der zuständigen Niederlassung; hierbei sind Art und Anzahl der schon jetzt eingesetzten Abfallsammelfahrzeuge anzugeben
- Angaben zur vorgesehenen Durchführung des Auftrags (pro angebotenem Los):
-- Fahrzeugtypen (z. B. Hecklader/Überkopflader, Festaufbau/ Wechselbehälter)
-- kalkulierte Anzahl der Fahrzeuge (auf 0,5 Fahrzeuge genau)
-- Antriebsart der vorgesehenen Fahrzeuge und prozentualer Anteil des Einsatzes von Fahrzeugen (getrennt nach Fahrzeugtypen Sammelfahrzeuge und Fahrzeuge für den Behälterdienst) mit alternativen Antrieben (siehe Bewertungsmatrix in Anlage 6 der Vergabeunterlagen)
-- Besetzung der vorgesehenen Fahrzeuge je Typ (Fahrer/Anzahl Lader)
-- kalkulierte tägliche oder wöchentlichen Einsatzzeit je Fahrzeugtyp
-- vorgesehenes Behälteridentifikationssystem
-- ggf. Art der Einbindung/Koordination von Nach- und Verleihunternehmen
- Angabe der vorgesehenen Nachunternehmer und der von diesen zu übernehmenden Teilleistungen (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen)
Im Falle der geliehenen Eignung:
- Verpflichtungserklärung(en) in Bezug auf die erforderlichen Mittel des eignungsleihenden Unternehmens
- Eignungsnachweise für das/die Unternehmen, auf dessen/deren Leistungsfähigkeit der Bieter sich beruft, wie sie auch für ihn selbst nach dieser Ausschreibung erforderlich wäre
Im Fall von Bietergemeinschaften: Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder.
Im Fall der geliehenen Eignung in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemeinsame Haftung für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Darüber hinaus sind die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
26789 Leer, Friesenstraße 33/35
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028, 2029 oder 2030
Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos und frei zugänglich zum Download auf der Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de) zur Verfügung (Suchwort: AL01453784). Über die Vergabeplattform werden auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Sofern Bieter sich nicht für eine Teilnahme am Verfahren registriert haben, müssen eventuelle Informationen des Auftraggebers selbständig über die Vergabeplattform heruntergeladen werden. Haben sich Bieter auf der Vergabeplattform für die Teilnahme am Verfahren mit einer gültigen E-Mail-Adresse registriert, erhalten sie im Falle von Informationen des Auftraggebers eine Hinweismail. Angebote können nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Die Bieter haben sich unverzüglich nach Erhalt der Unterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen mitzuteilen. Eventuell notwendige ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden vom Auftraggeber ebenfalls über die Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD9DCCE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB nicht ein.