VgV-Verfahren Kita & Familienzentrum Lehrte Referenznummer der Bekanntmachung: 21/119
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lehrte.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verfahren Kita & Familienzentrum Lehrte
Die Stadt Lehrte beabsichtigt die Realisierung des Neubaus einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum im Süden der Kernstadt.
Die Nutzungsfläche des Neubaus beträgt ca. 1150 qm, die Baukosten KG 300 und 400 DIN 276 wurden in 2020 mit 3.2 Mio Euro brutto geschätzt.
Im Verfahren sind zunächst maximal sechs Büros im Teilnahmewettbewerb zu finden, die sich in einem ersten Verhandlungsgespräch präsentieren. Aus diesen Gesprächen werden drei Büros ausgewählt, die eine angemessen honorierte Lösungsskizze erarbeiten und in einem zweiten Verhandlungsgespräch vorstellen, aus dem dann der beste Bietende hervorgehen soll.
Südring 31275 Lehrte
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, LPH 2-8.
Die Planung umfasst den Neubau einer Kindertagesstätte (2 Krippengruppen, 3 Kindergartengruppen) mit Familienzentrum von insgesamt ca. 1150 qm Nutzungsfläche am Südring in Lehrte.
Zunächst erfolgt eine Beauftragung der LPH 2 bis 4. Die Leistungsphasen 5 bis 8 werden stufenweise beauftragt. Die/der Auftragnehmer*in ist im Falle des Abrufs der Leistungsphase 5 bis 8 durch die Auftraggeberin verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise, zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungsphasen 5 bis 8 besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse: https://www.ksw-architekten.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHRGRC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit die/der Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lehrte
Postleitzahl: 31275
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lehrte.de