Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit im Forschungsprojekt ARTE
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lnvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit im Forschungsprojekt ARTE
Kooperationsvertrag mit der Fa. Alstom über die Zusammenarbeit im Forschungsprojekt Automatisierter Regional Triebzug mit ETCS (ARTE)
Alstom beabsichtigt, im Rahmen des Forschungsprojekts ARTE – Automatisiert fahrende Regionalzüge in Niedersachsen (nachfolgend „Forschungsprojekt ARTE“) gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und der Technischen Universität Berlin automatisierten Zugbetrieb zu erforschen und zu erproben. Die LNVG lässt für das Forschungsprojekt zwei ihrer Fahrzeuge von Alstom mit ETCS ausrüsten und stellt diese für die Versuchsfahrten im Forschungsprojekt zur Verfügung. Die ETCS-Ausrüstung ist Voraussetzung für die Durchführung des Forschungsprojektes ARTE. Alstom wird nach Abschluss der Versuchsfahrten der LNVG die beiden Fahrzeuge ausgerüstet und zugelassen für den Betrieb mit ETCS zurückgeben. Die LNVG wird das Forschungsprojekt ARTE zudem unterstützen im Sinne einer Projektbeobachtung und eines Informationsaustausches, der Digitalisierung einer ausgewählten Strecke in Niedersachsen sowie der Durchführung eines betriebsnahen Probebetriebes.
Gemäß § 116 Abs. 2 GWB gilt das GWB-Vergaberecht nicht für Aufträge, die Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zum Gegenstand haben, und somit auch nicht für den vorliegenden Kooperationsvertrag. Denn dieser ist ein notwendiger Baustein der vom Land Niedersachsen geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeit, durch die neue, für den fahrerlosen Betrieb im Regionalverkehr in Niedersachsen notwendige Systeme entwickelt werden sollen. Sämtliche im Vertrag vereinbarten Leistungen beider Seiten, so auch die Ausrüstung von zwei in Niedersachsen verkehrenden Regionalfahrzeugen mit ETCS, sind für die weitere Ausstattung mit den Automatisierungssystemen erforderlich und damit zwingender Bestandteil des Forschungsprojekts ARTE.
Die Kosten des Projektes werden aus den Mitteln des Digitalisierungsfonds des Landes Niedersachsen im Rahmen einer 100%igen Projektförderung getragen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 116 Abs. 2 GWB gilt das GWB-Vergaberecht nicht für Aufträge, die Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen zum Gegenstand haben, und somit auch nicht für den vorliegenden Kooperationsvertrag. Denn dieser ist ein notwendiger Baustein der vom Land Niedersachsen geförderten Forschungs- und Entwicklungsarbeit, durch die neue, für den fahrerlosen Betrieb im Regionalverkehr in Niedersachsen notwendige Systeme entwickelt werden sollen („ARTE“). Sämtliche im Vertrag vereinbarte Leistungen beider Seiten, so auch die Ausrüstung von zwei in Niedersachsen verkehrenden Regionalfahrzeugen mit ETCS, sind für die weitere Ausstattung mit den Automatisierungssystemen erforderlich und damit zwingender Bestandteil des Forschungsprojekts ARTE.
Rein vorsorglich wird im Folgenden ergänzend auf § 14 Vergabeverordnung (VgV) eingegangen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2) b. und c. VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb dann zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist oder wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten.
Der Auftragsbestandteil Ausrüstung mit ETCS weist solche technischen Besonderheiten auf. Die Fahrzeugstruktur und die der Leit- und Sicherungstechnik stammen jeweils von Alstom. Die genauen Schnittstellen der sicherheitsrelevanten Zugbahnfunktechnik und rückwirkungsfreie sowie störfeste Einbindung in das Fahrzeug kennt allein Alstom. Die Ausrüstung und Integration der zwei Fahrzeuge mit ETCS erfordert eine Schnittstelle zwischen Fahrzeugsteuerung und ETCS. Aus technischen Gründen kann die Signalübertragung des Zugsicherungssystems nur über die Schnittstelle des Fahrzeugherstellers erfolgen. Alstom kann nicht verpflichtet werden und hat auch nicht die Absicht, die entsprechende Schnittstelle offenzulegen. Auch die LNVG ist nicht zur Offenlegung der Schnittstellen gegenüber Dritten berechtigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7. und V.2.4.: Der Gesamtbeschaffungs- bzw. Auftragswert wurde mit „1.00“ angegeben, da es sich um ein Pflichtfeld handelt. Der tatsächliche Auftragswert wird nicht angegeben, da es sich um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis gem. § 165 GWB handelt.
Zu V.2.1.: Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum für den Tag der Zuschlagsentscheidung angegeben werden. Der Vertragsabschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]335/1336
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]