Neubau GiS Entlastungsbau II - Planungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 153-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau GiS Entlastungsbau II - Planungsleistung
Neubau GiS Entlastungsbau II - Planungsleistung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Wolfenbüttel beabsichtigt einen Neubau für das Gymnasium im Schloss „Entlastungsbau II“ als Anbau an einen 2013 fertiggestellten Entlastungsbau I durchzuführen. Das Baufeld befindet sich auf dem zum Landesdenkmal Schloss Wolfenbüttel zugehörigen Grundstück, welches an die Innenstadt Wolfenbüttels, den Okerumflutgraben mit den alten Festungsanlagen und das Gartendenkmal Seeliger Park angrenzt (weitere Erläuterungen s. Anlage).Die Bauaufgabe wird in Abhängigkeit einer noch ausstehenden Entscheidung der politischen Gremien als Variante A rund 2.700 m² Bruttogeschossfläche oder als Variante B rund 2.000 m² Bruttogeschossfläche umfassen und der Unterbringung von Allgemeinen sowie Fachunterrichtsräumen mit Nebenräumen dienen. Beide Varianten sind in diesem Vergabeverfahren in der Wertungsstufe II zu planen, jedoch wird nur eine Variante zur Ausführung kommen. Für die Stadt Wolfenbüttel ist im Zuge von Neubauvorhaben eine nachhaltige, ressourcenschonende Bauweise in Verbindung mit wirtschaftlichen Überlegungen zu intelligenten Hybridbauweisen erklärtes Ziel. Ausschreibungsgegenstand sind die Planungsleistungen zur Errichtung des Gebäudes und der Abbrucharbeiten der im Baufeld vorhandenen Bestandsgebäude.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.