Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Arbeitnehmern für diverse Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) Referenznummer der Bekanntmachung: 0005-DLG/2022-03.219
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Arbeitnehmern für diverse Standorte der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (pri-mär, sekundär und tertiär).
Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die Anzahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 dieser Leistungsbeschreibung.
Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wird kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1).
Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterliegen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter sind nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten.
Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal bleibt von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.
Zur Sicherstellung eines rechtzeitigen Einsatzes von kurzfristig erforderlich werdendem Personal, wird eine Rahmenvereinbarung mit drei Vertragspartnern über die Überlassung von Arbeitnehmern geschlossen (primär, sekundär und tertiär).
Die Erledigung eines Einzelauftrages (Einzelüberlassungsvereinbarung) obliegt zunächst dem primären Vertragspartner (Vertragspartner, welcher das bestplatzierte Angebot abgegeben hat). Nur falls dieser den Auftrag aufgrund eines wichtigen Grundes (z.B. kein entsprechend der Anforderung qualifiziertes Personal verfügbar oder erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt, als benötigt) ablehnt, tritt die LAB NI an den sekundären Vertragspartner, welcher das zweitplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Sofern auch dieser den Auftrag aus einem wichtigen Grund ablehnt (s.o.), tritt die LAB NI an den tertiären Vertragspartner, der das drittplatzierte Angebot abgegeben hat, heran. Es wird deswegen darauf hingewiesen, dass die An-zahl der erteilten Einzelaufträge für den sekundären und tertiären Vertragspartner entsprechend deutlich geringer als für den primären Vertragspartner ausfallen dürfte oder es auch zu überhaupt keiner Einzelbeauftragung kommen wird. Zu den Zuschlagskriterien vgl. im Übrigen auch Ziff. 1.19 dieser Leistungsbeschreibung.
Durch den Abschluss der Einzelüberlassungsvereinbarung wird kein Vertragsverhältnis zwischen den Mitarbeitern des jeweiligen Vertragspartners und dem Auftraggeber begründet (siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher (Teil B) Punkt A und B 1.1).
Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterliegen die überlassenen Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Leitung. Die eingesetzten Mitarbeiter sind nicht autorisiert Verbindlichkeiten einzugehen oder zu übertragen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) enthalten.
Das bereits eingesetzte Zeitarbeitspersonal bleibt von dieser Rahmenvereinbarung unberührt.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Die maximalen Vertragslaufzeiten sowie die Verlängerungsoptionen können der nachstehenden Auflistung entnommen werden:
Vertragsbeginn, maximale Laufzeit und Angabe der Verlängerungsoptionen:
01. Juni 2022 - maximal bis 31. Mai 2026 (2 Jahre + 1 Jahr + 1 Jahr)
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vor-liegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtum-satz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem ande-ren berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Boni-tät mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Un-ternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR verfügt sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (§ 28e Abs. 2 SGB IV).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er über die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 S. 1 AÜG verfügt. Der Bieter hat eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG sowie den Umfang der Erlaubnis, ggf. auch für ein eingesetztes Tochterunternehmen, seinen Angebotsunterlagen beizufügen (in Form einer einfachen, nicht beglaubigten Kopie).
Ebenfalls den Angebotsunterlagen beizufügen hat der Bieter einen Nachweis, dass er ein zertifizierter Personaldienstleister nach ISO 9001 ist.
Bei Einsatz hat der Bieter Führungszeugnisse der einzusetzenden Zeitarbeiter vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Verkürzung der Angebotsfrist erfolgt gem. § 15 Abs. 3 VgV aufgrund dringend benötigter personeller Unterstützung der LAB NI aufgrund der Ukraine-Krise und der damit verbundenen Situation geflüchteter Personen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHD0Y3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/