Nordhafen Papenburg - VPP

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.papenburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nordhafen Papenburg - VPP

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45240000 Wasserbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Insgesamt sollen ca. 815m Spundwand erstellt und das Hafenbecken um ca. 9.500qm vergrößert werden.

Die Boden-/Sandmassen aus dem Hafenbecken sollen aus Kostengründen direkt auf die anliegenden Grundstücke aufgespült werden. Vorab wird der nichttragfähige Boden abgetragen und die Spüldeiche erstellt. Diese Maßnahmen soll noch im Jahre 2022 zum Abschluss gebracht werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45241100 Bau von Kais
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Papenburg plant die teilweise vorh. Spundwandeinfassung im Bereich des Hafenbeckens Nord um ca. 815m zu erweitern Der Hafen Nord liegt im nordwestlichen Teil der Stadt Papenburg und kann über die Straße Zur Seeschleuse erreicht werden. Das Gebiet grenzt im Westen an die Gemeinde Völlen.

Es ist geplant, am Ende des Hafenbeckens Nord das Wendebecken zu vergrößern und eine durchgehende Wassertiefe von 6,00 m zu herzustellen.

Rechtwinkelig zur vorhandenen Spundwand auf der Ostseite soll die vorh. Spundwand Richtung Nordwesten erweitert werden und letztendlich ist ein kompletter Lückenschluss bis zur vorh. Spundwand auf der Westseite geplant, sodass auch die Westseite des Hafenbeckens dann komplett eingespundet ist.

Im einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

Die Baumaßnahme wird mit der Erstellung der Spundwand begonnen. Die vorh. Spundwand entlang der östlichen Seite des Hafenbeckens Nord wird nach dem Ziehen der Kolkschutzwand um ca. 15 m in nördlicher Richtung verlängert und dann rechtwinkelig in nordwestlicher Richtung auf einer Länge von ca. 200m als Abschluss des künftigen Wendebeckens fortgeführt. Hier muss der nichttragfähige Boden im Bereich der Rammebene vorher abgetragen und durch Sandboden ersetzt werden. Anschließend soll auch die Westseite des Hafenbeckens Nord im Bereich der vorh. Uferlinie komplett eingespundet werden.

Die Konstruktion ist als einfach mit Horizontalankern rückverankerte, im Boden teileingespannte Uferspundwand geplant.

Die genauen Längen und Dicken ergeben sich aus der zur Zeit aufgestellten Statik nach den Ergebnissen der Bodenerkundungen und des Bodengutachtens.

Die Spundwand wird mit den nach EAU geforderten Abreißpollern, Haltekreuzen und Steigleitern ausgestattet.

Nach Fertigstellung der Spundwand muss die Unterwasserböschung in diesem Bereich auf NN -5,20 m abgetragen werden.

Diese Arbeiten sollen möglichst im Nassbaggerverfahren durchgeführt werden. Der hierbei gewonnene Sandboden wird zur Hinterfüllung der Spundwand auf der Nordseite (Wendebecken) benötigt. Es ist zu prüfen inwiefern die vorh Tonschichten spülfähig sind.

Herstellung eines Wendebeckens im Bereich Hafen Nord Am Ende des Industriehafens Nord soll das vorh. angedeutete Wendebecken fertig gestellt werden. Hier wird das Becken um ca. 9.500qm vergrößert. Das Wendebecken erhält eine Wassertiefe von 6,00 m. Die an der Westseite vorh. Uferböschung mit einer Böschungsneigung von 1:5 muss ebenfalls nach Rammung der neuen Spundwand wasserseitig entfernt werden. Auch hier soll eine durchgehende Wassertiefe von 6,00m hergestellt werden.

Bevor diese Arbeiten ausgeführt werden, muss der eingetragene Schlick aus dem Hafenbecken entfernt werden.

Das westlich tiefer liegende Gelände (ca.-0,20bis -0,60mNN) hinter den heute vorh. Hafendamm soll mit den hier gewonnenen Bodenmassen auf ca. 1,80mNN aufgehöht werden.

Die Arbeiten sollen durch einen Saugbagger ausgeführt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 30/11/2022
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
10/05/2022

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/04/2022

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