Nordhafen Papenburg - VPP
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.papenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nordhafen Papenburg - VPP
Insgesamt sollen ca. 815m Spundwand erstellt und das Hafenbecken um ca. 9.500qm vergrößert werden.
Die Boden-/Sandmassen aus dem Hafenbecken sollen aus Kostengründen direkt auf die anliegenden Grundstücke aufgespült werden. Vorab wird der nichttragfähige Boden abgetragen und die Spüldeiche erstellt. Diese Maßnahmen soll noch im Jahre 2022 zum Abschluss gebracht werden.
Die Stadt Papenburg plant die teilweise vorh. Spundwandeinfassung im Bereich des Hafenbeckens Nord um ca. 815m zu erweitern Der Hafen Nord liegt im nordwestlichen Teil der Stadt Papenburg und kann über die Straße Zur Seeschleuse erreicht werden. Das Gebiet grenzt im Westen an die Gemeinde Völlen.
Es ist geplant, am Ende des Hafenbeckens Nord das Wendebecken zu vergrößern und eine durchgehende Wassertiefe von 6,00 m zu herzustellen.
Rechtwinkelig zur vorhandenen Spundwand auf der Ostseite soll die vorh. Spundwand Richtung Nordwesten erweitert werden und letztendlich ist ein kompletter Lückenschluss bis zur vorh. Spundwand auf der Westseite geplant, sodass auch die Westseite des Hafenbeckens dann komplett eingespundet ist.
Im einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Baumaßnahme wird mit der Erstellung der Spundwand begonnen. Die vorh. Spundwand entlang der östlichen Seite des Hafenbeckens Nord wird nach dem Ziehen der Kolkschutzwand um ca. 15 m in nördlicher Richtung verlängert und dann rechtwinkelig in nordwestlicher Richtung auf einer Länge von ca. 200m als Abschluss des künftigen Wendebeckens fortgeführt. Hier muss der nichttragfähige Boden im Bereich der Rammebene vorher abgetragen und durch Sandboden ersetzt werden. Anschließend soll auch die Westseite des Hafenbeckens Nord im Bereich der vorh. Uferlinie komplett eingespundet werden.
Die Konstruktion ist als einfach mit Horizontalankern rückverankerte, im Boden teileingespannte Uferspundwand geplant.
Die genauen Längen und Dicken ergeben sich aus der zur Zeit aufgestellten Statik nach den Ergebnissen der Bodenerkundungen und des Bodengutachtens.
Die Spundwand wird mit den nach EAU geforderten Abreißpollern, Haltekreuzen und Steigleitern ausgestattet.
Nach Fertigstellung der Spundwand muss die Unterwasserböschung in diesem Bereich auf NN -5,20 m abgetragen werden.
Diese Arbeiten sollen möglichst im Nassbaggerverfahren durchgeführt werden. Der hierbei gewonnene Sandboden wird zur Hinterfüllung der Spundwand auf der Nordseite (Wendebecken) benötigt. Es ist zu prüfen inwiefern die vorh Tonschichten spülfähig sind.
Herstellung eines Wendebeckens im Bereich Hafen Nord Am Ende des Industriehafens Nord soll das vorh. angedeutete Wendebecken fertig gestellt werden. Hier wird das Becken um ca. 9.500qm vergrößert. Das Wendebecken erhält eine Wassertiefe von 6,00 m. Die an der Westseite vorh. Uferböschung mit einer Böschungsneigung von 1:5 muss ebenfalls nach Rammung der neuen Spundwand wasserseitig entfernt werden. Auch hier soll eine durchgehende Wassertiefe von 6,00m hergestellt werden.
Bevor diese Arbeiten ausgeführt werden, muss der eingetragene Schlick aus dem Hafenbecken entfernt werden.
Das westlich tiefer liegende Gelände (ca.-0,20bis -0,60mNN) hinter den heute vorh. Hafendamm soll mit den hier gewonnenen Bodenmassen auf ca. 1,80mNN aufgehöht werden.
Die Arbeiten sollen durch einen Saugbagger ausgeführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Die Rügefrist richtet sich nach dem Wortlaut des § 160 GWB.