TGA-Leistungen für die Sanierung von 121 Patientenzimmern, Fluren und Speisesaal. Errichtung einer Diätküche und eines Mitarbeiterspeiseraumes im Bestand. Referenznummer der Bekanntmachung: K.017.22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-oldenburg-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Leistungen für die Sanierung von 121 Patientenzimmern, Fluren und Speisesaal. Errichtung einer Diätküche und eines Mitarbeiterspeiseraumes im Bestand.
TGA-Leistungen für die Sanierung von 121 Patientenzimmern, diverse Flure und des Speisesaals einer Kurklinik sowie Errichtung einer Diätküche und eines Mitarbeiterspeiseraumes im Bestand derselben.
Marbachtalklinik Bad Kissingen der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Dr. Georg-Heim-Straße 4
97688 Bad Kissingen
Deutschland
TGA-Leistungen für die Sanierung von 121 Patientenzimmern, diverse Flure und des Speisesaals einer Kurklinik sowie Errichtung einer Diätküche und eines Mitarbeiterspeiseraumes im Bestand derselben.
Wenn der Auftraggeber auch die Leistungsphase 9 zu § 55 HOAI abruft, verlängert sich der Vertrag um die Dauer der Nacherfüllungsfristen, also um ca. 48 Monate.
In die Auswahl der zur Verhandlung zugelassenen Bewerber kommt, wer den Teilnahmeantrag entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat (die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen der Vergabestelle). Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (siehe Teilnahmeantrag ) bewertet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die vier Bewerber, welche auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von vier Bewerbern, welche zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder es mit einer niedrigeren Bewerberzahl als vier Bewerbern fortzuführen.
Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben (siehe Vergabeunterlagen). Es wird zunächst nur die Leistungsstufe 1 beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in Ziff.III.1.1 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag einzutragen und/oder beizufügen.
Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1. allgemeine Angaben des Bewerbers (siehe Teilnahmeantrag)
2. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe Teilnahmeantrag)
3. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird (siehe auch § 36 VgV).
4. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV.
5. Qualifikationsnachweis, Eigenerklärung über den Nachweis die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden.
6. Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
7. Eigenerklärung zu Einträgen im Gewerbezentralregister.
8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden mit einer Maximierung der Ersatzleistung in Höhe von mindestens dem Zweifachen der Versicherungssumme im Versicherungsjahr abzuschließen.
9. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
10. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Die in Ziff.III.1.2 geforderten Nachweise und Erklärungen sind im Teilnahmeantrag beizufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
Im Einzelnen gelten folgende Eignungskriterien und werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert:
1.Jahresnettohonorarumsatz für Objektplanung Technische Ausrüstung nach § 55 ff. HOAI im Durchschnitt der letzen drei Jahre (2019, 2020 und 2021).
Gefordert wird hierzu: Eigenerklärung nach 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV für den durchschnittlichen Jahresnettohonorarumsatz der Jahre 2019, 2020 und 2021 für Objektplanung Technische Ausrüstung nach § 55 ff. HOAI.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag.
100.000,- € durchschnittlicher Jahresnettohonorarumsatz für Objektplanung Technische Ausrüstung nach § 55 ff. HOAI für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
1. Anzahl der Beschäftigten in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Gefordert wird hierzu: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigen (ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 55 ff. HOAI in den Jahren 2019, 2020 und 2021.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag
2. Referenzobjekte: Umbau oder Sanierung einer Klinik, eines Heims, eines Hotelbetriebs oder ein in der Art der Nutzung vergleichbares Objekt in den Jahren 2016 bis einschl. 2021
Gefordert wird hierzu: Referenzobjekte nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV , die erkennbar für jedes Referenzobjekt enthält:
Die Aufgabe Objektplanung nach § 55 ff. HOAI im Bereich "Umbau oder Sanierung" , die ausgeführten Leistungsphasen zu § 33 HOAI, den Zeitraum der Leistungsdauer, die Netto-Baukosten in den KG 300 und 400 (gem. Kostenberechnung), Eigenerklärung, ob es sich um eine Sanierungsmaßnahme im laufenden, angrenzenden Betrieb handelte, Angaben, ob das Referenzobjekt unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde, die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer, den verantwortlichen Projektleiter, ggf. beauftragte Nachunternehmer (mit Benennung der Leistung).
Es werden nur Referenzobjekte zugelassen die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2016 bis 2021 bearbeitet wurden.
Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag .
Mindestens ein Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2016 bis 2021
Mindestens durchschnittlich 3 Mitarbeiter (ohne freie Mitarbeiter) in den Jahren 2019, 2020 und 2021
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige: 1. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (oder gleichwertig) der jeweiligen Fachrichtung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Ingenieur" (oder gleichwertig) der jeweiligen Fachrichtung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien der EU gewährleistet ist. 2. juristischen Personen oder sonstige Personenvereinigungen, sofern deren (satzungsgemäßer) Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht, und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. 3. Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugleich Mitglied einer (oder mehrerer anderer) Bewerbergemeinschaft(en) ist. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen.
2. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit dem vorgegebenen Teilnahmeantrag bewerben. Bewerbergemeinschaften geben einen Teilnahmeantrag mit allen Angaben gemeinsam ab. Änderungen an den vorgegebenen Texten im Teilnahmeantrag und an der dortigen Reihenfolge sind nicht zulässig.
3. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich, sich die Richtigkeit der abgegebenen Eigenerklärungen nachweisen zu lassen.
6. Die Laufzeitangabe unter Ziff. II.2.7 betrifft nur die grob geschätzte Laufzeit für die Leistungsphasen 1 bis 8.
4. Bewerbungsunterlagen, die über den im Teilnahmeantrag geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
5. Das Fehlen im Teilnahmeantrag geforderten Nachweise und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss der Bewerbung führen.
6. Bewerber, die sich wegen der Eignungsnachweise auf § 50 Abs. 3 VgV berufen, müssen die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens angeben, in dem sie die Nachweise eingereicht haben. Zu beachten ist von ihnen zudem, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell und vollständig sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5/36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
-der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfah-ren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufragge-ber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.