ELA Refit von 96 Stadtbahnwagen der Reihe TW2000
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
ELA Refit von 96 Stadtbahnwagen der Reihe TW2000
Geplant ist, insgesamt 96 der 143 Fahrzeuge der Baureihe TW 2000 und TW 2500 die Fahrgast- und Notsprecheinrichtungen aufgrund der Abkündigung von Hardware zu
erneuern.
Hannover
Geplant ist, insgesamt 96 der 143 Fahrzeuge der Baureihe TW 2000 und TW 2500 die Fahrgast- und Notsprecheinrichtungen aufgrund der Abkündigung von Hardware zu
erneuern.
Hierfür muss zum einen Hardware (Audioanlagen bestehend insbesondere aus Notsprecheinrichtungen (NSE) sowie Platinen) ausgetauscht werden, zum anderen die bestehende Software angepasst werden.
Vom Hardwareaustausch betroffen sind pro Fahrzeug 8 Notsprecheinrichtung zuzüglich Kabelwegen sowie die Audiopriorisierung. Eine Platine pro Fahrzeug ist zu modifizieren sowie eine weitere einzufügen.
Mit der Notsprecheinrichtung ist auch die Auslösung der Fahrgastnotbremse verbunden.
Die vorhandene Software muss einem Update unterzogen und modifiziert werden. Eigentümer der Software ist Deister Informationstechnik. Diese Software wird auch in der Baureihe TW 3000 verwendet.
Die gewonnen Ersatzteile der Hardware werden für den Restbestand der Stadtbahn verwendet, um Austausch und Betrieb zu gewährleisten. Die aktuell im Einsatz befindliche Deister Informationstechnik Audioanlage im Tw2000
(Hardware) ist vor mehr als 20 Jahren entwickelt.
Die Laufzeit des TW 2000 ist nunmehr länger als ursprünglich geplant, daher ist die Ersatzteilversorgung nicht mehr bis zum Betriebsende der Baureihe gewährleistet.
Grund der Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
Vorliegend ist eine Vergabe im Verhandlunsgverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs .2 Nr. 3 lit. b) SektVO zulässig.
Vorliegend kann der Auftrag lediglich von einem Unternehmen erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Es handelt sich um eine Ergänzung, Erweiterung und teilweise Erneuerung eines bestehenden Systems. Die bei der ÜSTRA im Einsatz befindlichen Audioanlagen wurden eigens für die ÜSTRA in Bezug auf die Hard- als auch Software entwickelt.
Deister Informationstechnik ist Eigentümerin der Entwicklung und hat ÜSTRA ein
uneingeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Dies betrifft sowohl die Hardware als auch die Software (closed source Software).
Nur Deister Informationstechnik, als Inhaberin der Rechte an der Entwicklung, ist in der Lage eine Erweiterung der bestehenden Audioanlagen in den Stadtbahnwagen TW 2000
durchzuführen, da alle Fahrzeuge untereinander kuppelbar bleiben müssen und dies nur durch die Software von Deister Informationstechnik umgesetzt werden kann. Zudem soll die Systemgleichheit zur Software sowie der Hardware der Baureihe TW 3000 gewährleistet bleiben, um den reibungslosen Betrieb durch die entsprechende Teileverfügbarkeit zu gewährleisten.
Alternative wäre allenfalls der gesamte Austausch der Kommunikationsanlagen. Dies wäre jedoch ein anderer Beschaffungsgegenstand als der hier vorliegende. Die Alternativlösung des Gesamtaustausches ist jedoch wirtschaftlich nicht zumutbar. Es müsste nicht nur mit erheblichem finanziellem Mehraufwand die hier gegenständliche Komponente erneuert werden, sondern das gesamte ITCS-Cockpit-System erheblich angepasst werden. Die Gesamtmehrkosten lägen bei einem Komplettaustausch des Systems im Millionenbereich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Vorliegend ist eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 13 Abs .2 Nr. 3 lit. b) SektVO zulässig.
Vorliegend kann der Auftrag lediglich von einem Unternehmen erbracht werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Es handelt sich um eine Ergänzung, Erweiterung und teilweise Erneuerung eines bestehenden Systems. Die bei der ÜSTRA im Einsatz befindlichen Audioanlagen wurden eigens für die ÜSTRA in Bezug auf die Hard- als auch Software entwickelt.
Deister Informationstechnik ist Eigentümerin der Entwicklung und hat ÜSTRA ein uneingeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Dies betrifft sowohl die Hardware als auch die Software (closed source Software).
Nur Deister Informationstechnik, als Inhaberin der Rechte an der Entwicklung, ist in der Lage eine Erweiterung der bestehenden Audioanlagen in den Stadtbahnwagen TW 2000 durchzuführen, da alle Fahrzeuge untereinander kuppelbar bleiben müssen und dies nur durch die Software von Deister Informationstechnik umgesetzt werden kann. Zudem soll die Systemgleichheit zur Software sowie der Hardware der Baureihe TW 3000 gewährleistet bleiben, um den reibungslosen Betrieb durch die entsprechende Teileverfügbarkeit zu gewährleisten.
Alternative wäre allenfalls der gesamte Austausch der Kommunikationsanlagen. Dies wäre ein anderer Beschaffungsgegenstand als der hier vorliegende. Die Alternativlösung des Gesamtaustausches ist jedoch wirtschaftlich nicht zumutbar. Es müsste nicht nur mit erheblichem finanziellem Mehraufwand die hier gegenständliche Komponente erneuert werden, sondern das gesamte ITCS-Cockpit-System erheblich angepasst werden. Die Gesamtmehrkosten lägen bei einem Komplettaustausch des Systems im mehrfachen Millionenbereich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ELA-Refit TW 2000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG02 Gera, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 07549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es ist § 135 GWB zu beachten, der wie folgt lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Telefon: +49 5111200
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de