Grundstück Kanalhafen B17 Referenznummer der Bekanntmachung: BRA 30.412-14.26- Grundstück Kanalhafen Fläche B17
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE943
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundstück Kanalhafen B17
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Im Bereich des Kanal- und Binnenhafens im Seehafen Brake befinden sich diverse Anlegestellen für Sportboote, kleine Yachten, u.a. Diese Nutzung des Seehafen Brake ist auch im Hafentarif verankert. Die Sportbootnutzung des Seehafen Brake ist somit Teil der öffentlichen Nutzungsbedingungen. Niedersachsen Ports hat festgestellt, dass in diesem Bereich ein grundsätzlicher Bedarf an Unterstell-/Reparaturmöglichkeiten von Sportbooten sowie Lagermöglichkeiten von maritimer Ausstattung besteht.
Niedersachsen Ports hat sich daher entschieden, das in ihrem Eigentum befindliche Grundstück B17 im Rahmen eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens für die Erbringung von Lager- und Reparaturdienstleistungen für Sportboote und Lagermöglichkeiten für maritime Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Der dann Ansiedler hat diese Möglichkeiten allen Sportboot-Nutzern des Seehafen Brake diskriminierungsfrei anzudienen.
Seehafen Brake 26919 Brake
Der von Niedersachsen Ports betriebene Seehafen Brake ist ein moderner multifunktionaler Spezialhafen und liegt an der Weser, 26 Kilometer oberhalb des Mündungstrichters. Die Wassertiefen der Außen- und Unterweser lassen tideabhängig einen maximalen Schiffstiefgang von bis zu 11,90 m bis Brake zu; eine Anpassung auf 12,80 m ist in Planung. Die Hafenanlagen des Seehafen Brake am sog. Bestandshafen erstrecken sich auf einer Länge von fast 2 km parallel zum Strom der Weser. Hier werden leistungsfähige Umschlaganlagen und Lagerflächen für Stückgut und Schüttgut vorgehalten. Nördlich des sog. Bestandshafens belegen wurden weitere 450 m Kaje mit 2 Schiffsliegeplätzen in Betrieb genommen (der sog. Niedersachsenkai). Hier können auch Schwerlastgüter (insbesondere Eisen und Offshore-Anlagen) abgefertigt werden. Der Seehafen Brake wird durch die Bundesstraßen 212 und 211 (1 km Entfernung) und die BAB 27 (5 km Entfernung) an das europäische Verkehrsnetz angebunden.
Im Bereich des Kanal- und Binnenhafens im Seehafen Brake befinden sich diverse Anlegestellen für Sportboote, kleine Yachten, u.a. Diese Nutzung des Seehafen Brake ist auch im Hafentarif verankert. Die Sportbootnutzung des Seehafen Brake ist somit Teil der öffentlichen Nutzungsbedingungen. Niedersachsen Ports hat festgestellt, dass in diesem Bereich ein grundsätzlicher Bedarf an Unterstell-/Reparaturmöglichkeiten von Sportbooten sowie Lagermöglichkeiten von maritimer Ausstattung besteht.
Niedersachsen Ports hat sich daher entschieden, das in ihrem Eigentum befindliche Grundstück B17 im Rahmen eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens für die Erbringung von Lager- und Reparaturdienstleistungen für Sportboote und Lagermöglichkeiten für maritime Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Der dann Ansiedler hat diese Möglichkeiten allen Sportboot-Nutzern des Seehafen Brake diskriminierungsfrei anzudienen.
Das Grundstück B17 mit einer Größe von ca. 300 m² liegt an der Nordseite des zum Seehafen Brake gehörenden Kanalhafens, belegen auf dem Flurstück 160/2, Flur 14 der Gemarkung Brake. Die Fläche bietet über den Binnenhafen einen sehr guten Zugang zur Bundeswasserstraße Weser. Das Grundstück B17 nebst Gebäude wurde bislang als Lagerhalle/- fläche für kleine Sportboote genutzt.
Auf dem Grundstück B17 steht ein Lagergebäude mit einer Größe von 267 m². Dieses ist derzeit interimsweise mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Nutzung vergeben. Es handelt sich um ein altes, stark renovierungsbedürftiges Bauwerk, welches zum Teil Mängel an den Stromleitungen, der Tragfähigkeit des Bodens u.ä. aufweist.
Im Zuge dieses Ausschreibungsverfahrens soll dieses Lagergebäude an den künftigen Ansiedler zu einem zu ermittelnden angesichts des Instandhaltungsstaus und der vertraglich zu übernehmenden Rückbaupflichten angemessenen Preis veräußert werden. Der Bewerber wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ausreichend Gelegenheit haben, den Zustand des Gebäudes und damit die Geeignetheit für seine Zwecke zu untersuchen. Der Zustand ist dem Bewerber sodann bei Angebotsabgabe bekannt und wird als vertragsgerecht anerkannt, so dass hieraus keine weiteren Ansprüche abgeleitet werden können. Dieser Zustand des Gebäudes wurde bei der Preisfindung berücksichtigt. Die Bieter werden im Laufe des Verfahrens weitere Angaben zu dem Lagergebäude erhalten.
Eine Vergabe des Grundstücks nebst Gebäude ist nur im Ganzen möglich.
Das Grundstück kann im Rahmen eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages überlassen werden. Unabhängig von der Art des Vertrages wird ein Mindesterbbauzins/-mietzins verlangt werden. Dieser wird spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt werden.
Niedersachsen Ports beschränkt die zur Verfügung zu stellenden Flächen für den nur untergeordneten Nutzungsbereich der sportboothafenaffinen Dienstleistungen. Dies ist angesichts der für sportboothafenaffine Zwecke ohnehin knappen Flächenressourcen erforderlich. Weitere Flächen für den gleichen Zweck werden nach derzeitigem Stand in absehbarer Zeit von Niedersachsen Ports nicht zur Verfügung gestellt. Der hier gegenständliche Grundstücksvertrag wird daher im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens durchgeführt.
Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden zusammenfassend als "Grundstücksvertrag" bezeichnet.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
1. Teilnahmewettbewerb: unter Berücksichtigung der veröffentlichten Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft.
2. Indikatives Angebot: die geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Angebote werden anhand der in der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachten Wertungsmatrix ausgewertet und der Bestbieter ermittelt.
Anschließend werden die Verhandlungen über die zu vergebende Fläche eröffnet.
oder
3. Verhandlungen mit allen Bietern: die geeigneten Bieter erhalten von NPorts eine Einladung zur Aufnahme von Verhandlungen. Mit Absendung dieser Nachricht beginnt der Verhandlungszeitraum, während dessen über das Grundstück nicht anderweitig durch Niedersachsen Ports verhandelt wird (Reservierungsfrist). Allen geeigneten Bietern wird die gleiche Anzahl an Verhandlungsterminen angeboten werden. Die eingegangenen (notariellen) Angebote werden anhand der mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilten Wertungskriterien gewertet.
Für nähere Angaben wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption/en aufgeteilt werden. Sie richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren - nach §3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o.a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu werten.
Es ist keine Reduktion der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden geplant. Aufgrund einer Fehlfunktion des Portals musste hier eine Auswahl getroffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
a) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/ en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
b) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und (EG) 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/ GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
c) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
d) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters
bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei
Monate sein).
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020 und 2021), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
Die Vergleichbarkeit richtet sich auch nach dem von dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen Nutzungskonzeptes.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz,
Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(4) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(5) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch
"Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer vergleichbaren sportboothafenaffinen Tätigkeit (Referenz) in einer selbst zu erstellenden Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich auch nach dem von dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen Nutzungskonzeptes.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch
"Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB).
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
d) Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes bzw. den Abschluss des Grundstücksvertrages angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als
Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.
(1) Niedersachsen Ports hat sich daher entschieden, das in ihrem Eigentum befindliche Grundstück B17 im Rahmen eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens für die Erbringung von Lager- und Reparaturdienstleistungen für Sportboote und Lagermöglichkeiten für maritime Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Der dann Ansiedler hat diese Möglichkeiten allen Sportboot-Nutzern des Seehafen Brake diskriminierungsfrei anzudienen.
(2) Auf dem Grundstück B17 steht ein Lagergebäude mit einer Größe von 267 m². Dieses ist derzeit interimsweise mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zur Nutzung vergeben. Es handelt sich um ein altes, stark renovierungsbedürftiges Bauwerk, welches zum Teil Mängel an den Stromleitungen, der Tragfähigkeit des Bodens o.ä. aufweist.
(3) Im Zuge dieses Ausschreibungsverfahrens soll dieses Lagergebäude an den künftigen Ansiedler zu einem zu ermittelnden angesichts des Instandhaltungsstaus und der vertraglich zu übernehmenden Rückbaupflichten angemessenen Preis veräußert werden. Der Bewerber wird im Rahmen des Vergabeverfahrens ausreichend Gelegenheit haben, den Zustand des Gebäudes und damit die Geeignetheit für seine Zwecke zu untersuchen. Der Zustand ist dem Bewerber sodann bei Angebotsabgabe bekannt und wird als vertragsgerecht anerkannt, so dass hieraus keine weiteren Ansprüche abgeleitet werden können. Dieser Zustand des Gebäudes wurde bei der Preisfindung berücksichtigt. Die Bieter werden im Laufe des Verfahrens weitere Angaben zu dem Lagergebäude erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
2. Für die Veröffentlichung der Bekanntmachung wurde das Portal www.dtvp.de ausgewählt, welches grundsätzlich der Ausschreibung öffentlicher Aufträge und Konzessionen dient. Es wird vor diesem Hintergrund in der über das Portal erstellten Bekanntmachung ausdrücklich klargestellt, dass es sich um ein rein kartellrechtliches Auswahlverfahren handelt. Insbesondere wird klargestellt, dass aufgrund technischer Gegebenheiten eines der vorgefertigten Bekanntmachungsformulare ausgewählt und ausgefüllt werden musste. Die systembedingte, mit der Auswahl des Bekanntmachungsformulars vorgenommene Einordnung dieses Vertrages als "öffentlicher Auftrag" spiegelt die rechtliche Natur des Vertrages nicht wider.
3. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.
4. Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge endet am Dienstag , den 06.05.2022 um 12:00 Uhr.
5. Das Auswahlverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
6. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.
8. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich Niedersachsen Ports auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.
9. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Auswahlverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Beabsichtigt ein Bieter, sich an dem Verfahren nicht weiter zu beteiligen, so hat er dies Niedersachsen Ports unverzüglich mitzuteilen und die erhaltenen Unterlagen zu vernichten oder an Niedersachsen Ports zurückzugeben. Die Vernichtung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthalten, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
9. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss
an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass sie nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersenden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
10. Das Grundstück B17 befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht der eines Sondergebietes Hafen.
11. Den Bietern wird empfohlen, sich schon während des Vergabeverfahrens hinsichtlich der baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen zur beabsichtigten Realisierung ihrer Projekte mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. Niedersachsen Ports unterstützt interessierte Bieter auf Nachfrage bei der Herstellung der Kontakte zu den zuständigen Behörden und leistet organisatorische Hilfestellung. Niedersachsen Ports begrüßt es im Interesse einer zeitnahen Realisierung ausdrücklich, wenn schon während des Vergabeverfahrens mit konkreten Planungen und mit der Ausarbeitung von Unterlagen für die Beantragung einer Baugenehmigung begonnen wird. Auf die Zuschlagschancen in dem Vergabeverfahren haben derartige Aktivitäten keine Auswirkungen; die Erteilung des Zuschlags wird sich ausschließlich nach den in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Zuschlagskriterien richten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9R3WV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/