Leitungsinfrastruktur für ein Basis-WLAN in Schulgebäuden der Landeshauptstadt Hannover; Erstellung, Ergänzung oder Veränderung einer IT-Gebäudeverkabelung in 63 Schulstandorten (10 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: 40-0155-22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 045-113344)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitungsinfrastruktur für ein Basis-WLAN in Schulgebäuden der Landeshauptstadt Hannover; Erstellung, Ergänzung oder Veränderung einer IT-Gebäudeverkabelung in 63 Schulstandorten (10 Lose)
Die ausgeschriebene Bauleistung wird auf 10 Lose aufgeteilt, die aufgrund der Aufwandsabschätzung, örtlicher Nähe und einer gleichmäßigen Kostenplanung aufgeteilt wurden.
Die zu bearbeitenden Gebäude bilden ein Konglomerat verschiedenster Errichtungszeitpunkte, Bau- und Materialstile. Sie haben darüber hinaus einen unterschiedlichen Sanierungsstand.
Die ausgeschriebene Bauleistung beinhaltet je Schulstandort die Anbindung eines IT-Objektverteilerraumes an den Übergabepunkt des jeweiligen Carriers. Darüber hinaus soll die IT-Gebäudeverkabelung mit der Zielsetzung hergestellt werden, in der Schule eine flächendeckende WLAN-Inhouseversorgung bereitstellen zu können. Diese beinhaltet grundsätzlich das Abschließen der Datenleitungen auf Patchfeldern in vorhandenen oder neu zu errichtenden Datenschränken, zwei Datendoppeldosen in jedem allgemeinen und Fachunterrichtsraum sowie in großen Differenzierungsräumen, raumhoch montiert. Weiterhin sind Aulen, Mensen, Freizeit- und Verwaltungsbereiche örtlich und quantitativ sinnvoll mit einer Datendoppeldose auszustatten.
Mit der Intention, grundsätzlich je Raum einen Accesspoint vorzusehen sowie dem Einsatz einer entsprechend intelligenten Hardware ist das Erfordernis einer Funkfeldausleuchtung grundsätzlich nicht gegeben und hier auch nicht zu berücksichtigen.
Aktive IT-Technik wie Router, Switche und Accesspoints sind nicht Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.
Dem Auftragnehmer obliegt die eigenverantwortliche und vollständige Werksplanung der IT-Infrastruktur bezüglich sämtlicher (haus-) technischer Aspekte sowie die selbstständige Fortschreibung der Unterlagen, die mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.
Seitens der Auftraggeberin wird keine Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt, sondern eine Zusammenstellung der Anforderungen und Vorgaben je Schulstandort
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen