Quantengravimeter Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01-10/00400
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 306554
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.liag-hannover.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.geozentrum-hannover.de/gzh/DE/Ausschreibungen/ausschreibungen_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Quantengravimeter
Lieferung eines Quantengravimeters
Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik Stilleweg 2 30655 Hannover
Lieferung eines Quantengravimeters für die geophysikalische Beobachtung langfristiger Massenveränderungen im Untergrund
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines Quantengravimetersystems
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saint Germain en Laye
NUTS-Code: FR103 Yvelines
Postleitzahl: 78100
Land: Frankreich
Internet-Adresse: http://www.ixblue.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYZDCW6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Leibniz-Institut für angewandte Geophysik (LIAG)
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem LIAG zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem LIAG gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das LIAG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das LIAG geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das LIAG. Auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.