Los 2 Tragwerksplanung für die bauabschnittsweise Umsetzung der Zielplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akh-celle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 2 Tragwerksplanung für die bauabschnittsweise Umsetzung der Zielplanung
Das AKH Celle verfügt über 615 Betten. Eine 2003 erstellte und bis 2010 mehrfach überarbeitete Zielplanung war Grundlage des 1. BA zur Weiterentwicklung des Klinikums. Dieser wurde 2016 fertig gestellt. 2020 wurde die Zielplanung grundhaft überarbeitet und im Ergebnis die Entwicklungsachse des Krankenhauses neu ausgerichtet. Nunmehr soll in insgesamt 4 Bauabschnitten (incl. des bereits fertig gestellten 1. BA) entlang einer Magistrale in westlicher Richtung ein Neubau entstehen. Dieser wird nach Fertigstellung aller 4 Bauabschnitte 32.500 m² NUF für 550 Betten umfassen und die Altbausubstanz ersetzen.
Beauftragt wird bauabschnitts- und stufenweise, zunächst nur für den 2. BA die Leistungsphasen 1-3. Dieser 2. BA umfasst gemäß Zielplanung ca. 25.000 m² BGF u.a. mit Eingangshalle, U/B-Bereichen, 132 Betten, Ver- und Entsorgung sowie Logistik.
Der Kostenrahmen des 2. BA KG 200-700 beträgt 88 Mio. € brutto.
Planungsbeginn: 10/2021 Baubeginn: 2023 Fertigstellung: 2027
Celle
Tragwerksplanung HOAI § 51, Leistungsphasen 1-6.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und bauabschnittsweise, zunächst nur bis einschließlich Entwurfsplanung im für den Förderantrag (HU Bau) notwendigen Umfang für den 2. Bauabschnitt.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 § 51 HOAI für die Bauabschnitte 2-4. Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1-3 Entwurfsplanung für den Bauabschnitt 2. Die weitere Beauftragung erfolgt optional stufenweise und bauabschnittsweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Sollten für Baugrube und Verbau Leistungen für Ingenieurbauwerke erforderlich werden, erfolgt eine entsprechende Auftragserweiterung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELVIS, Auch Fragen zum Vergabeverfahren sind über die Vergabeplattform an den Verfahrensbetreuer zu stellen.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an subreport Verlag Schawe GmbH Herrn Ralf Jedecke Tel.: [gelöscht] 45 [gelöscht] Die Auskünfte sind kostenlos.
Termine:
Los 2 TWP Versand an EU-Amtsblatt 07.05.2021 Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf Subreport Montag, 7. Juni 2021 10 Uhr Auswertung und Einladung der Bewerber bis Mittwoch, 7. Juli 2021 Erstangebote auf Subreport Elvis einreichen Montag, 30. August 2021 10 Uhr Vergabeverhandlung Los 2 Mittwoch, 1. September 2021 Uhrzeit gemäß Einladung finale Angebote auf Subreport Elvis einreichen Montag, 6. September 2021 10 Uhr Information über beabsichtigte Vergabe nach dem Montag, 13. September 2021 Die Termine sind – bis auf den Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge – nicht verbindlich, der Auftraggeber bemüht sich, diese einzuhalten, behält sich aber Änderungen vor.
Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.