Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 863 Physiotherapeutische Ausstattung Referenznummer der Bekanntmachung: S2UWN_1.6_VE 863
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 863 Physiotherapeutische Ausstattung
Physiotherapeutische Ausstattung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Physiotherapeutische Ausstattung: 1 Folienabroller für Fangofolie, 2 Regalanlagen unterfahrbar, Schlingentischzubehör, Wandspiegel, 1 Schlingentischgitter Decke, 1 Schlingentischgitter Wand, 1 Schlingentisch,8 Infrarot-Großflächenstrahler, 1 Vertikalzugapparat, 1 Doppelzugapparat, 1 Funktionsstemme, 1 Trainingsbank, 1 Winkeltisch, 1 Behandungs- und Therapieliege, 1 Bobath-Behandlungsliege, 11 Therapeutenhocker, Fahrrad-Ergometer, 11 Sprossenwände, verschied. Wandhalter, Gymnastikmatten, Hantelständer, Gymnastikbälle, Lagerungsmaterial, Soft- u. Noppenbälle
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.