Weiterentwicklung und Pflege des Fachverfahrens EUREKA-WINSOLVENZ / EUREKA-WINSOLVENZ-Res Referenznummer der Bekanntmachung: 5470 ZIB-E 31/4 (97/2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mj.niedersachsen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://justizministerium.hessen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://jm.rlp.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mj.sachsen-anhalt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bremen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung und Pflege des Fachverfahrens EUREKA-WINSOLVENZ / EUREKA-WINSOLVENZ-Res
Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung und Pflege (inkl. Support) der Justizfachanwendungen EUREKA-WINSOLVENZ zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs der Amtsgerichte - Insolvenzgerichte - und EUREKA-WINSOLVENZ-Res für die Amtsgerichte - Restrukturierungsgerichte - für drei Jahre mit einer dreimaligen jeweils einjährigen Verlängerungsoption. Zu diesem Zweck wird die Weiterentwicklung und Pflege des EuWin-Verfahrens als Rahmenvertrag zum Abruf von einzelnen Werk- und Dienstleistungen ausgeschrieben
Gegenwärtig kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden, welche Entwicklungen mit dem z. Zt. noch laufenden Vertragsverhältnis zu einem vollständigen Abschluss gebracht werden müssen, weil dies maßgeblich auch von externen Faktoren abhängig ist. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Nach einem Beschluss des E-Justice-Rates entwickeln die 16 Bundesländer gegenwärtig ein gemeinsames Fachverfahren (Programm GeFa). EUREKA-Winsolvenz soll zu gegebener Zeit durch die Software GeFa abgelöst werden. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan des Programms GeFa ist davon auszugehen, dass die Programmentwicklung für den Bereich der Insolvenzsachen voraussichtlich Ende Jahr 2025 abgeschlossen wird. Daran schließt sich eine voraussichtlich zwei- bis dreijährige Pilotierungs- und Einführungsphase in den EuWin-Ländern an, die im 3. Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnen wird.
Der Beginn der Rahmenvereinbarung ist für den 01.01.2023 vorgesehen.
Die Höchstgrenze des Auftragsvolumens beträgt [Betrag gelöscht] Euro ohne MWSt.
Niedersächsische Justizministerium Am Waterlooplatz 1 30169 Hannover Die Leistung ist an Standorten der niedersächsischen Justiz und bundesweit zu erbringen.
Gegenstand der Vergabe ist die Weiterentwicklung und Pflege (inkl. Support) der Justizfachanwendungen EUREKA-WINSOLVENZ zur Unterstützung des Geschäftsbetriebs der Amtsgerichte - Insolvenzgerichte - und EUREKA-WINSOLVENZ-Res für die Amtsgerichte - Restrukturierungsgerichte - für drei Jahre mit einer dreimaligen jeweils einjährigen Verlängerungsoption. Zu diesem Zweck wird die Weiterentwicklung und Pflege des EuWin-Verfahrens als Rahmenvertrag zum Abruf von einzelnen Werk- und Dienstleistungen ausgeschrieben.
Gegenwärtig kann noch nicht abschließend eingeschätzt werden, welche Entwicklungen mit dem z. Zt. noch laufenden Vertragsverhältnis zu einem vollständigen Abschluss gebracht werden müssen, weil dies maßgeblich auch von externen Faktoren abhängig ist. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Nach einem Beschluss des E-Justice-Rates entwickeln die 16 Bundesländer gegenwärtig ein gemeinsames Fachverfahren (Programm GeFa). EUREKA-Winsolvenz soll zu gegebener Zeit durch die Software GeFa abgelöst werden. Nach dem gegenwärtigen Zeitplan des Programms GeFa ist davon auszugehen, dass die Programmentwicklung für den Bereich der Insolvenzsachen voraussichtlich Ende Jahr 2025 abgeschlossen wird. Daran schließt sich eine voraussichtlich zwei- bis dreijährige Pilotierungs- und Einführungsphase in den EuWin-Ländern an, die im 3. Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnen wird.
Der Beginn der Rahmenvereinbarung ist für den 01.01.2023 vorgesehen.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Für jeden Teilnahmeantrag werden Eignungspunkte wie folgt ermittelt:
Für Bewertungskriterien können entweder 0 oder 10 Punkte erworben werden (vgl. Spalte "Skala" in der Anlage A3 Eignungsbewertungsmatrix (Kriterienkatalog) mit 0-oder-10-Punkte-Skala / Sofern der Bewerber ein Bewertungskriterium mit "Ja" und ohne Einschränkungen beantwortet, erhält er für dieses Bewertungskriterium 10 Punkte. / Sofern der Bewerber ein Bewertungskriterium gar nicht, mit "Nein" oder mit Einschränkungen beantwortet, erhält er für dieses Bewertungskriterium 0 Punkte.
Alle für Bewertungskriterien erzielten Werte werden addiert. Die Summe aller Werte der Bewertungskriterien ergibt die "Eignungspunkte".
Anhand der Eignungspunkte wird - soweit notwendig - eine Rangfolge unter den geeigneten Bewerbern ermittelt.
Für alle Bewerber, die nach den Prüfschritten formal korrekte Teilnahmeanträge fristgerecht eingereicht haben, welche insbesondere alle Mindeststandards erfüllen, wird die Eignung positiv festgestellt.
Sofern danach mehr als drei erfolgreiche Teilnahmeanträge vorliegen, werden die drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die bezüglich der erreichten Eignungspunkte in der Rangfolge die Ränge 1 bis 3 belegen. Bei Punktgleichheit erfolgt die Auswahl ergänzend nach einem Auslosungsverfahren.
Diejenigen Bewerber, deren Teilnahmeanträge entweder aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden können bzw. bei denen die Erfüllung der Anforderung an die Eignung nicht festgestellt werden kann oder die bei vorliegender Erfüllung der Eignungsanforderungen bezüglich der Eignungspunkte keinen der Ränge 1 bis 3 belegen, werden vom Auftraggeber zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes über die Nichtberücksichtigung ihres Teilnahmeantrags unter Angabe von Gründen informiert.
Verlängerungsoption (dreimalig um jeweils 1 Jahr)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist
Es wird darauf hingewiesen, dass die folgenden Ausschlusskriterien [A] unter Ziffer VI.3 Zusätzliche Angaben aufgeführt sind:
K 1.1: Angaben zur Konstellation der Leistungserbringung (Unterauftragsvergabe) [Ausschlusskriterium] - Erklärung E1
K 1.2: Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB [Ausschlusskriterium] - Erklärung E2
K 1.3: Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB [Ausschlusskriterium] - Erklärung E3
K 1.4: Kein Verstoß gemäß § 21 Abs.1 AEntG [Ausschlusskriterium] - Erklärung E4
K 1.5: Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 98c Abs.1 AufenthG [Ausschlusskriterium] - Erklärung E5
K 1.6: Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 19 Abs.1 MiLoG [Ausschlusskriterium] - Erklärung E6
K 1.7: Selbstreinigung und Verfristung (ggf.) [Ausschlusskriterium] - Erklärung E7
K 2.1: Darstellung der Ausstattung des Unternehmens [Ausschlusskriterium] -
Stellen Sie Ihr Unternehmen dar und gehen dabei mindestens auf folgende Aspekte ein:
- das Leistungsspektrum des Unternehmens/der Bewerbergemeinschaft,
- das Vorhandensein von Know-how im Bereich der Softwareentwicklung
- das Vorhandensein von Know-how im Bereich Informationsicherheit, Datenschutz und Auftragsverarbeitung,
- das Vorhandensein von Know-how zur Barrierefreiheit in der Informationstechnik (BITV 2.0) sowie
- die Anzahl und Orte der Niederlassungen.
Aus der Unternehmensdarstellung muss erkennbar sein, dass das Unternehmen aufgrund seines Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie seiner Struktur und seines Aufbaus in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen.
Textumfang: max. 3 DIN-A4 Seiten, 12 Pkt. Schriftgröße, 1,5-facher Zeilenabstand (darüber hinaus gehender Text wird nicht berücksichtigt).
K 2.2: Erklärung zum durchschnittlichen (auftragsspezifischer) Netto-Jahresumsätze der letzten drei Jahre [Ausschlusskriterium] - Erklärung E8
Stellen Sie den Gesamtnettoumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre dar.
Stellen Sie den Nettoumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich "Softwareentwicklung im Bereich Fachanwendung für deutschsprachige Justiz" dar.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher auftragsspezifischer Nettojahresumsatz im Bereich "Softwareentwicklung Fachanwendung für deutschsprachige Justiz" i.H.v. [Betrag gelöscht] Euro. [ A- Kriterium ]
(Erklärung "Nettoumsätze des Unternehmens" (E8)).
K 2.3: Erklärung zur Anzahl an Fachkräften im Unternehmen [Ausschlusskriterium] - Erklärung E 9
Erklären Sie für Ihr Unternehmen, dass die Anzahl an Fachkräften aus dem auftragsspezifischen Leistungsbereich "Softwareentwicklung und -pflege" derzeit mindestens 5 beträgt.
("Erklärung zur Mitarbeiteranzahl" (E9)).
K 2.4: Erklärung zum Versicherungsnachweis [Ausschlusskriterium] - Erklärung E 10
Geben Sie eine Erklärung ab, wonach Ihr Unternehmen über eine bestehende Berufs-/ bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögens-schäden, Sach- und Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je Schadensereignis verfügt bzw. - soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist - dass Sie von Ihrem Versicherungsgeber die Zusage haben, die Deckungssumme auf die geforderte Summe erhöhen zu können und dass Sie diese Erhöhung im Zuschlagsfall bzw. vor Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers vornehmen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
(Erklärung "Bestätigung einer Berufs-/ bzw. Betriebshaftpflichtversicherung" (E10)).
K 2.1: Darstellung der Ausstattung des Unternehmens [Ausschlusskriterium] - Die Darstellung des Unternehmens (insgesamt max. 3 DIN-A4 Seiten, 12 Pkt.-
Schriftgröße, 1,5-facher Zeilenabstand) wird zum Angebot eingereicht und ist vollständig.
Die Unternehmensdarstellung stellt das Unternehmen/die Bewerbergemeinschaft dar und erläutert
- das Leistungsspektrum des Unternehmens/der Bewerbergemeinschaft,
- das Vorhandensein von Know-how im Bereich der Softwareentwicklung
- das Vorhandensein von Know-how im Bereich Informationsicherheit, Datenschutz und Auftragsverarbeitung,
- das Vorhandensein von Know-how zur Barrierefreiheit in der Informationstechnik (BITV 2.0) sowie
- die Anzahl und Orte der Niederlassungen.
K 2.2: Erklärung zum durchschnittlichen (auftragsspezifischer) Netto-Jahresumsätze der letzten drei Jahre [Ausschlusskriterium] - Erklärung E8 - Es wird erklärt, dass ein durchschnittlicher auftragsspezifischer Nettojahresumsatz im Bereich "Softwareentwicklung im Bereich Fachanwendung für deutschsprachige Justiz" i.H.v. [Betrag gelöscht] Euro innerhalb der letzten drei Jahre erwirtschaftet wurde.
K 2.3: Erklärung zur Anzahl an Fachkräften im Unternehmen [Ausschlusskriterium] - Erklärung E 9 - Es wird erklärt, dass die derzeitige Anzahl an Fachkräften aus dem auftragsspezifischen Leistungsbereich "Softwareentwicklung und -pflege" im Unternehmen mindestens 5 beträgt.
K 2.4: Erklärung zum Versicherungsnachweis [Ausschlusskriterium] - Erklärung E 10 - Es wird erklärt, dass das Unternehmen über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflicht-versicherung verfügt, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden absichert.
Alternativ ist der Erklärung zu entnehmen, dass die Bereitschaft vorliegt, für den Fall des beabsichtigten Zuschlags eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung entsprechend des vorbezeichneten Umfangs abzuschließen.
Hinweis zu K 2.2 und K 2.3
Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt.
K 3.1: Bereitschaft zur förmlichen Verpflichtung nichtbeamter Personen gem. dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz bzw. VerpflG) [Ausschlusskriterium] - Erklärung E 11 - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Personal anzubieten und einzusetzen, das auf Anforderung des Auftraggebers bereit ist, sich nach Verpflichtungsgesetz vom Auftraggeber verpflichten zu lassen.
K 3.2: Angabe von Referenzprojekt (Typ 1) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich gerichtliches Fachverfahren/streitige Verfahren [Ausschlusskriterium] - Erklärung E 12 - Das in Erklärung E12 dargestellte Referenzprojekt ist gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechend der nachfolgend bezeichneten Anforderungen
- Das Referenzprojekt hat die "Softwareentwicklung und -pflege im Bereich gerichtliches Fachverfahren/streitige Verfahren" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 12 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mind. 500 Personentage.
- Produktiv im Einsatz im Bereich deutschsprachigen Justiz
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.3: Leistungsgegenstand des Referenzprojekt (Typ 1) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Fachverfahren/streitige Verfahren (ggf. i.V.m. X-Justiz-Standarddatensatz)" [Bewertungskriterium=B-Kriterium] - Der Leistungsbereich des unter K 3.2 dargestellten Referenzprojektes umfasst zusätzlich die Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "X-Justiz-Standarddatensatz". (vorhanden = 10Punkte / nicht vorhanden = 0 Punkte [d. h. "+" = 10 Punkte / "-" = 0 Punkte])
K 3.4: Leistungsgegenstand des Referenzprojekt (Typ 1) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Fachverfahren/streitige Verfahren (ggf. i.V.m. X-Justiz-Standarddatensatz)" [B-Kriterium] - Das unter K 3.2 dargestellten Referenzprojekt beinhaltet Leistungen im Bereich "Visual Basics for Application" als eingesetzte Programmier-/ Scriptsprache/Framework. (vorhanden = 10Punkte / nicht vorhanden = 0 Punkte [d. h. "+" = 10 Punkte / "-" = 0 Punkte])
K 3.5: Leistungsgegenstand des Referenzprojekt (Typ 1) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Fachverfahren/streitige Verfahren (ggf. i.V.m. X-Justiz-Standarddatensatz)" [B-Kriterium] - Der Leistungsgegenstand des unter K 3.2 dargestellten Referenzprojekt umfasst Leistungen im Bereich ".NET" als eingesetzte Programmier-/ Scriptsprache/Framework. (vorhanden = 10Punkte / nicht vorhanden = 0 Punkte [d. h. "+" = 10 Punkte / "-" = 0 Punkte])
K 3.6: Leistungsgegenstand des Referenzprojekt (Typ 1) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Fachverfahren/streitige Verfahren (ggf. i.V.m. X-Justiz-Standarddatensatz)" [B-Kriterium] - Der Leistungsgegenstand des unter K 3.2 dargestellten Referenzprojekt umfasst Leistungen im Bereich "XML/XSLT" als eingesetzte Programmier-/ Scriptsprache/Framework. (vorhanden = 10Punkte / nicht vorhanden = 0 Punkte [d. h. "+" = 10 Punkte / "-" = 0 Punkte])
K 3.7: Leistungsgegenstand des Referenzprojekt (Typ 1) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Fachverfahren/streitige Verfahren (ggf. i.V.m. X-Justiz-Standarddatensatz)" [B-Kriterium]
Der Leistungsgegenstand des unter K 3.2 dargestellten Referenzprojekt umfasst Leistungen im Bereich "Datenbankentwicklung sowie -programmierung für MS SQL und MS Access". (vorhanden = 10Punkte / nicht vorhanden = 0 Punkte [d. h. "+" = 10 Punkte / "-" = 0 Punkte])
K 3.8: Angabe von Referenzprojekt (Typ 2) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Visual Basics for Application" [A-Kriterium] - Erklärung E13 - Das in Erklärung E13 dargestellte Referenzprojekt ist gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechend der nachfolgend bezeichneten Anforderungen:
- Das Referenzprojekt hat Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Visual Basics for Application" als eingesetzte Programmier-/Scriptsprache/Framework" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mindestens 6 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mindestens 50 Personentage.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.9: Angabe von Referenzprojekt (Typ 3) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich ".NET"[A-Kriterium] - Erklärung E14 - Das in Erklärung E14 dargestellte Referenzprojekt ist gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechend der nachfolgend bezeichneten Anforderungen:
- Das Referenzprojekt hat Leistungen im Bereich ".NET" als eingesetzte Programmier-/Scriptsprache/Framework" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 6 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mind. 50 Personentage.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.10: Angabe von Referenzprojekt (Typ 4) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "XML/XSLT" [A-Kriterium] - Erklärung E15 - Das in Erklärung E15 dargestellte Referenzprojekt ist gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechend der nachfolgend bezeichneten Anforderungen:
- Das Referenzprojekt hat Leistungen im Bereich "XML/XSLT" als eingesetzte Programmier-/Scriptsprache/Framework" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mindestens 6 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mindestens 50 Personentage.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.11: Angabe von Referenzprojekt (Typ 5) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Datenbankentwicklung sowie -programmierung für MS SQL und MS Access" [A-Kriterium] - Erklärung E16 - Das in Erklärung E16 dargestellte Referenzprojekt ist gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechend der nachfolgend bezeichneten Anforderungen:
- Das Referenzprojekt hat Leistungen im Bereich "Datenbankentwicklung sowie
-programmierung für MS SQL und MS Access" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mindestens 6 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mindestens 50 Personentage.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.12: Angabe von Referenzprojekt (Typ 6) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Verfahren zu Vollstreckung/Insolvenz" [B-Kriterium] - Erklärung E17 - Das in Erklärung E17 dargestellte Referenzprojekt ist gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechend der nachfolgend bezeichneten Anforderungen
- Das Referenzprojekt hat die "Softwareentwicklung und -pflege im Bereich Verfahren zu Insolvenz" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 12 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mindestens 500 Personentage.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.13: Angabe von Referenzprojekt (Typ 7) - Auftragsverarbeitung [A-Kriterium] - Erklärung E18 - Das in Erklärung E18 dargestellte Referenzprojekt ist gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechend der nachfolgend bezeichneten Anforderungen:
- Das Referenzprojekt hat ein "Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DS-GVO" zum Gegenstand
- Dem Referenzprojekt liegt eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung zu Grunde
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 12 Monaten.
- Das Referenzprojekt ist abgeschlossen oder laufend (mind. 6 Monate)
Hinweis: Folgende nicht die Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (als nicht die Eignung) betreffende Anforderungen werden aus Platzgründen hier aufgeführt (siehe dazu VI.3) Zusätzliche Angaben):
SV 1.1 Erklärung "Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten" [A-Kriterium] Erklärung E 19 - Vom Bewerber bzw. Bewerber erbetene personenbezogene Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Teilnahmeantrages. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass betroffene Personen in die Verarbeitung und Speicherung ihrer Daten einwilligen.
Geben Sie zur Bestätigung der Einwilligung in die Datenverarbeitung die Erklärung "Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten" (E19) ab.
SV 1.2 Erklärung "Einwilligung in die Datenübermittlung und -speicherung" [A-Kriterium] Erklärung E20
Der Auftraggeber wird bei der Durchführung des Vergabe-verfahrens sowie insbesondere bei der Bewertung der Teilnahme-anträge und Angebote von externen Unternehmen unterstützt. Alle eingereichten Unterlagen werden daher auch den beteiligten Personen dieser Unternehmen zugänglich gemacht. Diese Personen unterliegen hinsichtlich aller Informationen zu den Bewerbern bzw. Bietern und den Inhalten der Teilnahmeanträge bzw. Angebote der Bewerber/Bieter der Geheimhaltungspflicht und haben eine entsprechende schriftliche Erklärung des Auftraggebers unterzeichnet.
Geben Sie zur Bestätigung der Einwilligung in die Datenübermittlung an die Beratungsunternehmen die Erklärung "Erklärung zur Einwilligung in die Datenübermittlung und -speicherung" (E20) ab.
K 3.1: Bereitschaft zur förmlichen Verpflichtung nichtbeamter Personen gem. dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz bzw. VerpflG) [Ausschlusskriterium] - Erklärung E11 - Geben Sie eine Erklärung ab, wonach Ihr Unternehmen sich verpflichtet, nur Personal anzubieten u einzusetzen, das auf Anforderung des Auftraggebers (= AG) bereit ist, sich nach dem Verpflichtungsgesetz vom AG verpflichten zu lassen.
Der AG behält sich vor, von denjenigen Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung entsprechende Nachweise - in Form von Bereitschaftserklärungen - zu verlangen. ("Erklärung zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (VerpflG)" (E11))
K 3.2: Angabe von Referenzprojekt (Typ 1) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich gerichtliches Fachverfahren/streitige Verfahren [Ausschlusskriterium] - Erklärung E12 - Reichen Sie mind. eine Eigenerklärung zu einem Referenzprojekt im Leistungsbereich "Softwareentwicklung und -pflege im Bereich gerichtliches Fachverfahren/streitige Verfahren" ein, welche gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind.
Machen Sie in der Erklärung "Angaben zu Referenzprojekt" (E12) vollständige Angaben zu jedem Referenzprojekt.
Folgende Angaben zum Referenzprojekt sind anzugeben:
[A-Kriterien]
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Kunde (Referenzgeber)
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (Leistungsinhalt)
- Projektzeitraum (von ... bis ...)
- Dauer des Referenzprojektes
- Projektvolumen in Personentagen (PT)
- Nettoumsatz in Euro
- Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über das Referenzprojekt Auskunft geben kann, mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Für das Referenzprojekt müssen mind. folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
[A-Kriterien]
- Das Referenzprojekt hat die "Softwareentwicklung u -pflege im Bereich "gerichtliches Fachverfahren/streitige Verfahren" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 12 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mind. 500 Personentage.
- Das Fachverfahren wurde in den Produktiveinsatz innerhalb der deutschsprachigen Justiz genommen.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.8: Angabe von Referenzprojekt (Typ 2) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Visual Basics for Application" [A-Kriterium] - Erklärung E13 - Das in Erklärung E13 dargestellte Referenzprojekt ist gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechend der nachfolgend bezeichneten Anforderungen:
- Das Referenzprojekt hat Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "Visual Basics for Application" als eingesetzte Programmier-/Scriptsprache/Framework" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 6 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mind. 50 Personentage.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
Reichen Sie mind. eine Eigenerklärung zu einem Referenzprojekt im Leistungsbereich "Softwareentwicklungs- u pflegeleistungen im Bereich "Visual Basics for Application" ein, welche gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind.
Machen Sie in der Erklärung "Angaben zu Referenzprojekt" (E13) vollständige Angaben zu jedem Referenzprojekt.
Folgende Angaben zum Referenzprojekt sind anzugeben:
[A-Kriterien]
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Kunde (Referenzgeber)
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (Leistungsinhalt)
- Projektzeitraum (von ... bis ...)
- Dauer des Referenzprojektes
- Projektvolumen in Personentagen (PT)
- Nettoumsatz in Euro
- Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über das Referenzprojekt Auskunft geben kann, mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Für das Referenzprojekt müssen mind. folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
[A-Kriterien]
- Das Referenzprojekt hat Softwareentwicklungs- und pflegeleistungen im Bereich "Visual Basics for Application" als eingesetzte/r Programmier-/Scriptsprache/Framework" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 6 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mind. 50 Personentage.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.9: Angabe von Referenzprojekt (Typ 3) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich ".NET"[A-Kriterium] - Erklärung E14 - Reichen Sie mind. eine Eigenerklärung zu einem Referenzprojekt im Leistungsbereich "Softwareentwicklungs- und pflegeleistungen im Bereich .NET" ein, welche gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind.
Machen Sie in der Erklärung "Angaben zu Referenzprojekt" (E14) vollständige Angaben zu jedem Referenzprojekt. Folgende Angaben zum Referenzprojekt sind anzugeben:
[A-Kriterien]
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Kunde (Referenzgeber)
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (Leistungsinhalt)
- Projektzeitraum (von ... bis ...)
- Dauer des Referenzprojektes
- Projektvolumen in Personentagen (PT)
- Nettoumsatz in Euro
- Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über das Referenzprojekt Auskunft geben kann, mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Für das Referenzprojekt müssen mind. folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
[A-Kriterien]
- Das Referenzprojekt hat "Softwareentwicklungs- und pflegeleistungen im Bereich .NET" als eingesetzte/r Programmier-/Scriptsprache/Framework" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 6 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mind. 50 Personentage.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.10: Angabe von Referenzprojekt (Typ 4) - Softwareentwicklung und -pflege im Bereich "XML/XSLT" [A-Kriterium] - Erklärung E15 - Reichen Sie mind. eine Eigenerklärung zu einem Referenzprojekt im Leistungsbereich "Softwareentwicklungs- und pflegeleistungen im Bereich " XML/XLST" ein, welche gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind.
Machen Sie in der Erklärung "Angaben zu Referenzprojekt" (E15) vollständige Angaben zu jedem Referenzprojekt.
Folgende Angaben zum Referenzprojekt sind anzugeben:
[A-Kriterien]
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Kunde (Referenzgeber)
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (Leistungsinhalt)
- Projektzeitraum (von ... bis ...)
- Dauer des Referenzprojektes
- Projektvolumen in Personentagen (PT)
- Nettoumsatz in Euro
- Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über das Referenzprojekt Auskunft geben kann, mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Für das Referenzprojekt müssen mind. folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
[A-Kriterien]
- Das Referenzprojekt hat "Softwareentwicklungs- und pflegeleistungen im Bereich XML/XLST" als eingesetzte/r Programmier-/Scriptsprache/Framework" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 6 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mind. 50 Personentage.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.11: Angabe von Referenzprojekt (Typ 5) - Softwareentwicklung u -pflege im Bereich "Datenbankentwicklung sowie -programmierung für MS SQL und MS Access" [A-Kriterium] - Erklärung E16 - Reichen Sie mind. eine Eigenerklärung zu einem Referenzprojekt im Leistungsbereich "Datenbankentwicklung sowie -programmierung für MS SQL und MS Access" ein, welche gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind.
Machen Sie in der Erklärung "Angaben zu Referenzprojekt" (E16) vollständige Angaben zu jedem Referenzprojekt.
Folgende Angaben zum Referenzprojekt sind anzugeben:
[A-Kriterien]
- Bezeichnung des Referenzprojektes
- Kunde (Referenzgeber)
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (Leistungsinhalt)
- Projektzeitraum (von ... bis ...)
- Dauer des Referenzprojektes
- Projektvolumen in Personentagen (PT)
- Nettoumsatz in Euro
- Benennung einer Kontaktperson beim Referenzgeber, die kompetent über das Referenzprojekt Auskunft geben kann, mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
Für das Referenzprojekt müssen mind. folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:
[A-Kriterien]
- Das Referenzprojekt hat Leistungen im Bereich "Datenbankentwicklung sowie -programmierung für MS SQL und MS Access" als eingesetzte/r Programmier-/Scriptsprache/Framework" zum Gegenstand.
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 6 Monaten.
- Das Projektvolumen umfasst mind. 50 Personentage.
- Das Vertragsende der Referenzprojekte ist nicht älter als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung des hiesigen Vergabeverfahrens.
K 3.13: Angabe von Referenzprojekt (Typ 7) - Auftragsverarbeitung [A-Kriterium] - Erklärung E18 - Das in E18 dargestellte Referenzprojekt ist gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechend der nachfolgend bezeichneten Anforderungen:
- Das Referenzprojekt hat ein "Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DS-GVO" zum Gegenstand
- Dem Referenzprojekt liegt eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung zu Grunde
- Das Referenzprojekt umfasst einen Projektzeitraum von mind. 12 Monaten.
- Das Referenzprojekt ist abgeschlossen oder laufend (mind. 6 Monate)
Der AG behält sich vor, die Angaben zu allen Referenzprojekten beim Referenzgeber - ggf. auch stichprobenartig - ganz oder teilweise zu verifizieren. Angaben, die sich nicht verifizieren lassen, werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Da nach dem gegenwärtigen Zeitplan des Programms GeFa, welches EUREKA-Winsolvenz und EUREKA-WINSOLVENZ-Res ablösen soll, davon auszugehen ist, dass die Programmentwicklung für den Bereich der Insolvenzsachen in GeFa voraussichtlich Ende Jahr 2025 abgeschlossen wird und sich dann eine voraussichtlich zwei- bis dreijährige Pilotierungs- und Einführungsphase in den EuWin-Ländern anschließt, die im 3. Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnen wird, fällt Pilotierungs- und Einführungsphase in den EuWin-Ländern in die Regelrahmenvertragslaufzeit von 4 Jahren. Es ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber in dieser Zeit anlässlich der Ablösung von EUREKA-WINSOLVENZ und EUREKA-WINSOLVENZ-Res durch die Software GeFa insbesondere auch im Zusammenhang mit der notwendigen Migration von Daten und Prozessen eine kontinuierliche Beratung und Unterstützung durch den Auftragnehmer erfolgen wird. Ein etwaig erfolgender Auftragnehmerwechsel würde die geordnete Ablösung von EUREKA-WINSOLVENZ und EUREKA-WINSOLVENZ-Res durch die Software GeFa gewähren. Daher ist über optionale Verlängerungen die Ermöglichung eine maximalen Vertragslaufzeit von bis zu 6 Jahren notwendig, um den Ablösungsprozess je nach zeitlichem Verlauf einheitlich und geordnet abschließen zu können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben der hiesigen Auftragsbekanntmachung werden in den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Teil A) konkretisiert (abrufbar siehe I.1). Bitte beachten Sie insbesondere die dortigen Vorgaben zu Form und Frist für die Einreichung eines Teilnahmeantrags (Einreichung des Teilnahmeantrags ist nur in elektronischer Form über eVergabe Niedersachsen unter http://vergabe.niedersachsen.de). Darin finden sich auch nähere Angaben, welche Teilnehmer am Vergabeverfahren auf Bewerberseite, welche Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen haben.
Anforderungen zur Bewerberkonstellation und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
K 1.1: Angaben zur Konstellation der Leistungserbringung (Unterauftragsvergabe) [Ausschlusskriterium] - Erklärung E1
Der Bewerber hat Angaben darüber zu machen, welches Unter-nehmen im Auftragsfall für welche Leistungsbereiche federführend zuständig sein wird.
Die einzelnen Unternehmen sind den definierten Leistungsbereichen (vgl. Anlage C5: Leistungsbeschreibung):
- Weiterentwicklung und Pflege des Fachverfahrens EUREKA-WINSOLVENZ - (ggf. zu ergänzen) zuzuordnen.
Jedem Leistungsbereich ist das federführend tätige Unternehmen zuzuordnen.
Die Angabe von Unterauftragnehmern kann unterbleiben, wenn dies nicht zumutbar ist. Dann ist stattdessen "Unterauftragsvergabe" zu vermerken, falls eine solche vorgesehen ist.
Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel zur Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Insoweit ist von allen benannten Unterauftragnehmer eine unterzeichnete "Mittelbereitstellungserklärung" (MB) ein-zureichen, in der darlegt wird, dass sie dem Auftragnehmer im Auftragsfall im zugeordneten Bereich Mittel (z.B. Personal, Instrumente, Know-how) zur Verfügung stellen und um welche Mittel es sich handelt. Hierzu ist die Erklärung "Angaben zur Leistungserbringerkonstellation" (E1) abzugeben.
K 1.2: Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB [Ausschlusskriterium] - Erklärung E2
Es liegen beim Bewerber keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor.
Bei einer rechtskräftigen Verurteilung nach § 123 GWB ist das Datum des Urteils anzugeben. Etwaige anhängige Verfahren sind zu verzeichnen. Stichtag für die Berechnung der Frist nach § 126 Nr. 1 GWB ist das Ende der Teilnahmefrist. Geben Sie dazu Erklärung "Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe" (E2) ab.
K 1.3: Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB [Ausschlusskriterium] - Erklärung E3
Es liegen beim Bewerber keine fakultativen Ausschlussgründe nach
§ 124 GWB vor.
Sofern fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, ist das Datum des zugrunde liegenden Ereignisses anzugeben. Der Auftraggeber wird nach Ermessen über einen Ausschluss entscheiden, sofern nicht § 125 Nr. 2 GWB greift. Stichtag für die Berechnung der Frist nach § 126 Nr. 2 GWB ist das Ende der Teilnahmefrist. Geben Sie dazu die Erklärung "Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe" (E3) ab.
K 1.4: Kein Verstoß gemäß § 21 Abs.1 AEntG [Ausschlusskriterium] - Erklärung E4
Es liegt beim Bewerber kein Verstoß vor, der nach § 23 Arbeit-nehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Weiterhin ist - auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens wegen eines solchen Verstoßes - keine Beweislage erkenn-bar, nach der kein vernünftiger Zweifel besteht an einer schwerwiegenden Verfehlung, die nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitau-sendfünfhundert Euro bewährt werden wird.
Über einen Ausschluss wird der Auftraggeber nach Ermessen unter Berücksichtigung von § 21 AEntG entscheiden.
Der Auftraggeber wird für den Bewerber, der den Zuschlag er-halten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern, die bei Vorhandensein relevanter Einträge zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren führen kann.
Geben Sie dazu die Erklärung "Nichtvorliegen eines Verstoßes gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz" (E4) ab.
K 1.5: Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 98c Abs.1 AufenthG [Ausschlusskriterium] - Erklärung E5
Es liegt beim Bewerber oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten kein Verstoß vor, der
1. nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zwei-tausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder
2. nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt hat.
Über einen Ausschluss wird der Auftraggeber nach Ermessen unter Berücksichtigung von § 98 c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) entscheiden.
Der Auftraggeber wird für den Bewerber, der den Zuschlag er-halten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern, die bei Vorhandensein relevanter Einträge zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren führen kann.
Geben Sie dazu die Erklärung "Nichtvorliegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz" (E5) ab.
K 1.6: Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 19 Abs.1 MiLoG [Ausschlusskriterium] - Erklärung E6
Es liegt beim Bewerber kein Verstoß vor, der wegen eines Ver-stoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
Über einen Ausschluss wird der Auftraggeber nach Ermessen unter Berücksichtigung von § 19 MiLoG entscheiden.
Der Auftraggeber wird für den Bewerber, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anfordern, die bei Vorhandensein relevanter Einträge zum Ausschluss des Bewerbers vom Vergabeverfahren führen kann.
Geben Sie dazu die Erklärung "Nichtvorliegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz" (E6) ab.
K 1.7: Selbstreinigung und Verfristung (ggf.) [Ausschlusskriterium] - Erklärung E7
Nur bei vorliegenden Ausschlussgründen/Verstößen gemäß K 1.2 bis K 1.6 anzugeben:
Im Falle vorliegender Verstöße gegen die Vorgaben nach K 1.2 bis K 1.6 hat der Bewerber eine "Selbstreinigung" gemäß § 125 und § 126 GWB bzw. gemäß § 21 Abs. 1 AEntG bzw. gemäß § 98 c Abs. 1 AufenthG bzw. gemäß § 19 Abs. 1 MiLoG bzw. erfolgreich nachweisen können bzw. der Verstoß eine angemessen lange Zeit zurück liegt.
Über einen Ausschluss wird der Auftraggeber nach Ermessen unter Berücksichtigung der zitierten Normen entscheiden.
Geben Sie - soweit zutreffend - dazu die Erklärung "Einschränkungen zu den Erklärungen E2 bis E6" (E7) ab.
Mindestanforderungen:
Die [Ausschlusskriterien] zu K 1.1 bis K 1.7 müssen erfüllt sein bzw. es muss eine Selbstreinigung oder Verfristung feststellbar sein. Zudem einzureichen sind die Erklärung "Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten" und die "Einwilligung in die Datenübermittlung und -speicherung".
Einreichung der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise mit den notwendigen Angaben zur Erfüllung aller Ausschlusskriterien [A] mit dem Teilnahmeantrag vor Ablauf der Teilnahmefrist; unverzügliche Nachreichung angeforderter Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist
Sofern - ggf. nach einer erfolgten Nachforderung und/oder Aufklärung - die Erfüllung aller Mindestanforderungen nicht festgestellt werden kann, wird der Teilnahmeantrag vom Vergabeverfahren ausgeschlossen und der Bewerber wird nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Der Bieter, der einen Teilnahmeantrag abgeben möchte, ist verpflichtet, regelmäßig auf der Internetseite http://vergabe.niedersachsen.de Änderungen bzw. Konkretisierungen der Vergabeunterlagen abzurufen. Ein Teilnahmeantrag kann regelmäßig nur berücksichtigt werden, wenn der Bewerber alle veröffentlichten Informationen seinem Teilnahmeantrag zugrunde legt.
Jedes Unternehmen, das die Teilnahme am Vergabeverfahren beabsichtigt, steht es frei, sich auf der Vergabeplattform des Landes Niedersachen (eVergabe Niedersachsen) kostenfrei anzumelden und eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben. Nur wenn Bieter sich zum Vergabeverfahren registriert haben, können sie ab dem Registrierungszeitpunkt über etwaige ergänzende Informationen und Änderungen der Vergabeunterlagen (beispielsweise Antworten auf Bieterfragen) aktiv informiert werden. Eine Registrierung für dieses Vergabeverfahren ist bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags möglich.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bewerbern bzw. Bietern erfolgt über die Vergabeplattform des Landes Niedersachen (eVergabe Niedersachsen).
Der Auftraggeber ist vom Bewerber während des Vergabeverfahrens unverzüglich davon zu informieren, wenn sich eine Änderung von Umständen ergibt, aufgrund derer die abgegebenen Erklärungen nicht mehr zutreffend sind.
Ergänzend sind die Bestimmungen der Vergabeplattform des Landes Niedersachen (eVergabe Niedersachsen), die unter http://vergabe.niedersachsen.de abrufbar sind, zu beachten. Insbesondere wird auf die dort aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe unter "AGB" weiterführender link https://www.dtvp.de/agb-unternehmen) hingewiesen.
Für Fragen zur Bedienung der Vergabeplattform des Landes Niedersachen stehen Supportinformationen und eine Hotline (Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr) zur Verfügung, die unter http://vergabe.niedersachsen.de abrufbar sind (siehe unter "Kontakt" weiterführender link https://support.cosinex.de/). Dieser Support bzw. die Hotline sind auch im Falle von den Bewerber bzw. Bieter beeinträchtigende Funktionsstörung in Anspruch zu nehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YDBDCSB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zu beachten ist § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB (Vertragsschluss nach Ablauf einer Wartefrist) bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2
GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]