Schülerbeförderung Schulen Jesteburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0108
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 061-160676)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Schulen Jesteburg
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 29.10.2018. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler/innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen (im Folgenden "SuS") im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn: 01.11.2022 / Ende 07.07.2027
Beginn: 09.01.2023 / Ende 19.07.2028
Der AN hat zwingend das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 13 PBefG zu beachten.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss zudem über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verfügen.
Der AN hat ausschließlich Fahrpersonal einzusetzen, das über eine gültige Fahrerlaubnis für das eingesetzte Fahrzeug mit einem Fahrerqualifikationsnachweis bzw. der Schlüsselzahl 95 im Führerschein verfügt.
Das Fahrpersonal muss über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verfügen.