Internetanbindung für 80 Schulen in der LHH Referenznummer der Bekanntmachung: 18-0272-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Internetanbindung für 80 Schulen in der LHH
Internetanbindung für 80 Schulen in der LHH
Internet-Provider-Anbindung für 80 Schulstandorte mit einer symmetrischen Bandbreite von mindestens 1 GBit/s ohne Begrenzung des IP-Volumens (Flatrate). Im Zuge der Umsetzung des Medienentwicklungsplans der Landeshauptstadt Hannover (LHH) werden die genannten Schulen flächendeckend mit einem Basis-WLAN ausgestattet. Hierfür ist eine schnelle und stabile Internetanbindung mit symmetrischer Bandbreite in Up- und Downstream-Richtung für den zuverlässigen Datenaustausch erforderlich.
Hannover
siehe II.1.4)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren
- Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate) sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen.
Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
Zentrale Submission
Raum A4.08
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtige sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen stehen zum Download auf der Internetseite https://www.vergabe.niedersachsen.de, für Sie bereit.
Rückfragen sind bis spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über die o. g. Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YRADCXP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland