Technische Betriebe Stadt Wilhelmshaven - Verwertung von Abfällen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betriebe Stadt Wilhelmshaven - Verwertung von Abfällen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Entsorgung und der Transport von Sperrmüll, Garten- und Parkabfällen, Bitumenabfällen, Altholz sowie von Papier, Pappe und Karton (PPK).
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll
Stadt Wilhelmshaven
Übernahme der Sperrabfälle am Entsorgungszentrum Wilhelmshaven und ordnungsgemäße Verwertung. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn sie nicht bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber (AG) gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn sie nicht bis zum 31.03.2025 durch den AG oder durch den Auftragnehmer (AN) gekündigt wird.
siehe Vergabeunterlagen
Übernahme und Verwertung von Garten- und Parkabfällen
Stadt Wilhelmshaven
Übernahme der Garten- und Parkabfälle am Entsorgungszentrum Wilhelmshaven und ordnungsgemäße Verwertung. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn sie nicht bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber (AG) gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn sie nicht bis zum 31.03.2025 durch den AG oder durch den Auftragnehmer (AN) gekündigt wird.
siehe Vergabeunterlagen
Übernahme und Verwertung von Bitumengemischen
Stadt Wilhelmshaven
Übernahme der Bitumengemische am Entsorgungszentrum Wilhelmshaven und ordnungsgemäße Verwertung. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn sie nicht bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber (AG) gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn sie nicht bis zum 31.03.2025 durch den AG oder durch den Auftragnehmer (AN) gekündigt wird.
siehe Vergabeunterlagen
Übernahme und Verwertung von Altholz
Stadt Wilhelmshaven
Übernahme des Altholzes (AI - AIV) am Entsorgungszentrum Wilhelmshaven und ordnungsgemäße Verwertung. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn sie nicht bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber (AG) gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn sie nicht bis zum 31.03.2025 durch den AG oder durch den Auftragnehmer (AN) gekündigt wird.
siehe Vergabeunterlagen
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe, Karton
Stadt Wilhelmshaven
Übernahme der PPK am Entsorgungszentrum Wilhelmshaven und ordnungsgemäße Verwertung. Weitere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2025), wenn sie nicht bis zum 31.03.2024 vom Auftraggeber (AG) gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn sie nicht bis zum 31.03.2025 durch den AG oder durch den Auftragnehmer (AN) gekündigt wird.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und für Eignungsleihgeber vorzulegen:
BB1 Unternehmensbeschreibung: Eigendarstellung, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag: aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und für Eignungsleihgeber vorzulegen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 Vergabeunterlagen einreichen.
WL1 Angaben zum Gesamtumsatz für die Jahre 2019, 2020 und 2021 WL2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, hier sämtliche Umsätze, die im Bereich der vertragsgegenständlichen Abfälle erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verwertung, aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen, für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Für den Bieter oder mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen:
BL 1 Qualitätssicherung: Für die Tätigkeit des Bieters, Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit für folgende Abfallschlüssel:
- Los 1 Sperrmüll: AVV 20 03 07
- Los 2 Garten- und Parkabfälle: AVV 20 02 01
- Los 3 Bitumenqemische: AVV 17 03 02, 17 03 01*
- Los 4 Altholz (AI-AIII): AVV 1702 01, AIV: 17 02 O4*
- Los 5 Papier, Pappe. Karton: AVV 20 01 01
Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Lagern, Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet, oder Nachweis einer gleichwertigen Qualitätssicherung.
BL 2 Referenzen: Mindestens je angebotenes Los eine Referenz (mit Angabe von Auftraggeber, Leistungszeit und -umfang sowie Kontaktdaten des Referenzgebers);
Für Einzelheiten siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Vergabeplattform ELViS mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über die Vergabeplattform ELViS erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei der Vergabeplattform ELViS für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese als Unterauftragnehmer die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (vgl. § 47 Abs. 1 VgV).
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschiften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.