Projektsteuerungsleistungen für den beabsichtigten Erweiterungsbau des Reha-Zentrums Ederhof
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pichlmayr-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen für den beabsichtigten Erweiterungsbau des Reha-Zentrums Ederhof
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Projektsteuerungsleistungen für das folgende Projekt, vgl. hierzu insbesondere auch Ziffer II.2.4)
Die Rudolf Pichlmayr-Stiftung wird das Reha-Zentrum Ederhof baulich erweitern, um die medizinische und therapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor oder nach einer Organtransplantation zu verbessern und ein bestehendes Versorgungsdefizit aufzulösen. Der Neubau soll unter fünf Gestaltungsprinzipien konzipiert sein: 1. Konsequente Patienten- und Familienorientierung, 2. Umfassende Versorgung unter einem Dach, 3. Genesungsfördernde und familiengerecht Umgebung, 4. Lebendige Kommunikationskultur, 5. Versorgungsnahe Forschung und Lehre.
Die Erweiterung soll eine neue Nutzungsfläche von ca. 3.017 m² bringen.
Stronach / Osttirol
Für das Projekt wurde ein Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Planungswettbewerb als nicht offenen, anonymen, städtebaulichen und hochbaulichen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Die Vergabestelle beabsichtigt mit dieser Ausschreibung die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen nach dem Leistungsbild der AHO. Die genaue Ausgestaltung der Leistungen ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die qualifizierten und somit zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber versendet werden. Die Leistungen werden nach dem Projektsteuerungsvertrag stufenweise/ optional beauftragt. Auch hier erfolgen nähere Angaben zum Leistungsumfang und der vertraglichen Ausgestaltung in den Vergabeunterlagen. Das Bauvorhaben wird überwiegend durch Zuwendungen des Bundes finanziert. Die Durchführung und Koordination des damit einhergehenden Zuwendungsverfahrens ist ebenfalls Teil des Leistungsumfangs.
Die vorstehenden Terminplanangaben stehen unter dem Vorbehalt einer Anpassung an die tatsächlichen Realisierungszeiträume des Projektes Erweiterungsbau Reha-Zentrum Ederhof. Die Laufzeit des Vertrages wird korrespondierend mit der abschließenden Projektrealisierung sein. Die vorstehenden Angaben sind daher unverbindlich.
1) Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (Gewichtung bis zu 75 Punkte).
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Je Referenz können bis zu 25 Punkte erreicht werden. Grundsätzlicher Bewertungsmaßstab ist die Vergleichbarkeit der Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen bis zu 15 Punkte. Bis zu 5 Punkten werden darüber hinausgehend für den Nachweis von Leistungen in der Zusammenarbeit mit einer Stiftung vergeben. Bis zu 5 Punkte werden für den Nachweis von Leistungen mit einem örtlichen Bezug zum Ausführungsort sowie von Erfahrung im alpinen Bauen vergeben.
2) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems; Gewichtung bis zu 15 Punkte).
3) Angaben zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz in Österreich (bis zu 10 Punkte).
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer optional und stufenweise.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber sollte zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche
Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den genannten Leistungsbereichen und sonstige damit zusammenhängende oder ähnliche Leistungen.
(1) Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro haben – sofern zutreffend – auch Ausführungen über die bisherige Zusammenarbeit mit dem in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern zu enthalten;
(2) Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen sollen im Zeitraum 01.01.2010-Bekanntmachungsdatum der vorliegenden EU-Bekanntmachung erbracht worden sein.
(3) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems);
(4) Nachweis eines Konzeptes zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1 bis III.1.3. Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/