Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus im Landkreis Osterholz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002458
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus im Landkreis Osterholz
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus/ der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz. Der Landkreis Osterholz erhält Zuwendungen für den Breitbandausbau im Landkreis Osterholz. Die Zuwendung soll an einen Letztempfänger im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides weitergegeben werden. Voraussetzung für die Weiterleitung der Fördermittel ist die Einhaltung der Vorgaben aus den Fördermittelbescheiden der Bewilligungsbehörden. Die Auswahl eines Letztempfängers erfolgt im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens, dieses Verfahren wird in Anlehnung an die Vergabeverordnung als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Landkreis Osterholz
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus/ der gigabitfähigen Netze im Landkreis Osterholz. Der Landkreis Osterholz erhält Zuwendungen für den Breitbandausbau im Landkreis Osterholz. Die Zuwendung soll an einen Letztempfänger im Rahmen eines Weiterleitungsbescheides weitergegeben werden. Voraussetzung für die Weiterleitung der Fördermittel ist die Einhaltung der Vorgaben aus den Fördermittelbescheiden der Bewilligungsbehörden. Die Auswahl eines Letztempfängers erfolgt im Rahmen eines transparenten Auswahlverfahrens, dieses Verfahren wird in Anlehnung an die Vergabeverordnung als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auslobung von Beihilfen zum Zwecke des Gigabitausbaus im Landkreis Osterholz
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über das Bekanntmachungsportal der Deutschen eVergabe unter https://root.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung als Unternehmen auf dem Vergabeportal ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da nur bei Angabe einer E-Mailadresse sichergestellt ist, dass das Unternehmen automatisiert über Änderungen im Vergabeverfahren und evtl. Bieterfragen und -antworten informiert wird.
- Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Beihilfen zum Gigabitausbau, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Vergabe dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe mit einem der Bewerber verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Projekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Osterholz avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund– nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe sind insbesondere die endgültigen Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen zu gewährleisten. Neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Beihilferechts hat der Zuwendungsempfänger auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass eine Nichteinhaltung der in den jeweiligen Zuwendungsbescheiden enthaltenen Vorgaben zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag analog zu den Regelungen in §§ 160, 161 GWB nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.