JvL-Schule Vechta: Aufstockung und Kernsanierung - Sanitärarbeiten Staffelgeschoss Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2022-0096
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
JvL-Schule Vechta: Aufstockung und Kernsanierung - Sanitärarbeiten Staffelgeschoss
Sanitärarbeiten
Justus-von-Liebig Schule, Kolpingstr. 17, 49377 Vechta
-125 m Schallgedämmten Abwasserrohr DN 100 bis DN 50 inkl. Form- und Verbindungsstücke;
- 300 m Edelstahl-Pressrohr als Trinkwasserrohr 35 mm bis 15 mm inkl. Dämmung, sowie Form- und Verbindungsstücke;
- 20 St. Sanitäre Einrichtungsgegenstände als WC’s, Urinale und Waschtische aus Sanitärporzellan und mit Tragegestellen für Trockenbau
1. Die Auskunftserteilung an Bieter endet am 07.04.2022 um 15:00 Uhr
2. Der oben genannte Ausführungszeitraum (Werktage) bezieht sich auf die im Bauzeitenplan aufgeführten und einzuhaltenden Einzelzeiträume und evtl. Unterbrechungen (sofern vorhanden). Siehe Anlage Bauzeitenplan.
Bei Änderungen im Bauzeitenplan ist die angegebene Ausführungsdauer der aufgeführten Leistungen/Punkte einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug
- Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert)
- Zahl der in letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlichen Beschäftigen, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung FA bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe der Lohnsummen
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA)
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführtenAufträgen.
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstigeSchäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, diemit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungenüber die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Unternehmensreferenzen). Bitteverwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung",
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444
"Referenzbescheinigung".
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.