Naturerlebnis Döberitzer Heide - Planungsleistungen Wüste Referenznummer der Bekanntmachung: 312/21 Wüste
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duderstadt
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sielmann-stiftung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Naturerlebnis Döberitzer Heide - Planungsleistungen Wüste
Innerhalb des Maßnahmengebiets "Wüste" sollen nun in der Förderung im Rahmen des SUW 2021/22 auf einer Gesamtfläche von ca. 106,5 ha wieder hochwertige Lebensräume mit hoher biologischer Vielfalt entstehen.
Dazu sollen konkurrenzstarke, ausschlagfähige Gehölze entfernt werden. Stellenweise sind neue Habitate für Zauneidechsen und andere Reptilien sowie Amphibien zu schaffen, die aktuell nicht mehr auf den Maßnahmenflächen zu finden sind.
Die Flächen sollen wieder nährstoffarme Grundlage zur Etablierung entsprechender Pflanzengesellschaften, wie Sandrasen, Silbergrasfluren u. ä. werden. Zwischen den erhaltenen Waldbereichen am Rande der "Wüste" werden offene Bereiche zu schaffen sein, die auch der Biotopvernetzung dienen.
Döberitzer Heide Teilgebiet Wüste 14641 Wustermark
Aufgabe der Planung ist es,
1. in naturschutzfachlicher Abwägung geeignete Landschaftspflegemaßnahmen auszuwählen;
2. die Maßnahmen konkret unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten zu planen und mit dem AG sowie Fachbehörden abzustimmen;
3. Die Maßnahmen in Leistungsverzeichnisse zu überführen und so auszuschreiben, dass geeignete Unternehmen sowohl für die Ausführung der Pflegemaßnahmen als auch für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz inkl. der Kampfmittelsondierung und -räumung beauftragt werden können.
4. Die Ausführung der Maßnahmen ist vor Ort baufachlich zu begleiten und eine Abstimmung mit den Experten der Kampfmittelräumung sowie der ökologischen Baubegleitung laufend zu führen.
5. Besondere Leistung: Projektsteuerung - Abstimmung und Koordination der weiteren Planungsbeteiligten, wie Ökologische Baubegleitung und Experten der Kampfmittelsondierung und -räumung sowie Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln
Die Planung und Ausführung muss den Zielvorgaben der Managementplanung bzw. der Erhaltungsziel-Verordnung des Landes Brandenburg entsprechen. Hierbei sind besondere Artansprüche abzustimmen und zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen Wüste
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RUZV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.