Schülerbeförderung Schulen Jesteburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0108
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Schulen Jesteburg
Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 29.10.2018. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schüler/innen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die Schüler- und Schülerinnen (im Folgenden "SuS") im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung.
Ausschreibungsziel ist der Abschluss eines Beförderungsvertrages mit einem Beförderungsdienstleister für eine Schülerbeförderung, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (gewichtsbeschränkte Brücken) mit einem entsprechend der Leistungsbeschreibung geeignetem Fahrzeug durchzuführen ist. Die Vergabe der Leistung ist für die Zeit vom 09.01.2023 bis zu den Nds. Sommerferien 2028 für aktuell ca. 24 SuS der Oberschule Jesteburg und 28 SuS der Grundschule Jesteburg vorgesehen. Der dem Angebot zu Grunde liegende ausgeschriebene Leistungsumfang ergibt sich aus dem Fahrplan (Anlage 2) mit einem schultäglichen Volumen montags bis freitags von zurzeit ca. 70,4 Fahrplankilometern sowie zusätzlich schultäglichen ca. 15,8 Fahrplankilometern für den Nachmittagsunterricht für die Fahrtage montags, dienstags und donnerstags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AN hat zwingend das Vorliegen einer Erlaubnis nach § 13 PBefG zu beachten.
Das eingesetzte Fahrpersonal muss zudem über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verfügen.
Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 124, 125 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
- Erklärung nach NTVergG
- Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit Eintragungspflicht besteht (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung)
- Eigenerklärung, dass keine Einträge in dem Gewerbezentralregister vorliegen. Der Auftraggeber wird entsprechende Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 GewO einholen.
Der AN sichert mit Angebotsabgabe zu, die genannte Voraussetzung zu erfüllen und entsprechende Nachweise unmittelbar nach Zuschlagserteilung unaufgefordert gegenüber dem AG zu erbringen.
1. Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für jedes im vertragsgegenständlichen Verkehr eingesetzte Fahrzeug mit einer dem Pflichtversicherungsgesetz genügenden Gesamtdeckungssumme für Sach- und Personenschäden von mindestens 50 Mio. Euro, im Fall von Personenschäden mit einer Deckung von mindestens 7,5 Mio. Euro je geschädigter Person. Die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug ist dem Auftraggeber vor jedem Schuljahr im Original nachzuweisen. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist dann nach Auftragserteilung innerhalb von 2 Wochen vorzulegen.
2. Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR in vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro/ netto (Angabe getrennt pro Jahr. Zur Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen siehe III.1.).
3. Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen). Die Vergabestelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
1. Nachweis mindestens einer Referenz (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder Linienverkehrs.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
- Anzahl Beschäftigte insgesamt,
- Beschreibung durchgeführter Aufträge im Rahmen einer erfolgten Schüler- und Schülerinnenbeförderung (Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge und Anzahl der durchschnittlich beförderten Kinder)
- Referenz (als Eigenerklärung) über die Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des Schüler- oder Linienverkehrs an mindestens 100 Tagen pro Jahr). Die Referenz ist für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (hinsichtlich der Beauftragungszeiträume gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht:
- das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen,
- der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden.
Der AG bestimmt für die zu vergebenen Beförderungsleistungen zwingend folgende Fahrzeuganforderungen:
- Abgasnorm Euro 6 (oder höher)
- Höchstalter bei Aufnahme der ausgeschriebenen Leistung - 3 Jahre
- Kleinbus/Sprinter Fahrzeug mit Gesamtgewicht bis 16 t (Traglast Brücke)
- Mindestens 40 Plätze davon 20 Sitzplätze inklusive Klappsitze zuzüglich Stehplätze
- Niederflurein- oder Ausstieg
Für den Fall, dass um Zeitpunkt der Leistungsaufnahme das ausgeschriebene Fahrzeug nicht zu beschaffen ist, ist für das 2. Schulhalbjahr 2022/23 der Einsatz eines älteren Fahrzeuges - maximal 6 Jahre - unter Einhaltung der ausgeschriebenen Mindestanforderungen erlaubt.
Der AN verpflichtet sich nach Zuschlagserteilung, spätestens bis zum 15.12.2022 für jeden von ihm zur vorliegenden Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis i.S.d. § 30a BZRG, vorzulegen.
Das Fahrpersonal muss über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYDQZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).