Bertha-von-Suttner-Oberschule; Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VGV_TNW-23/5-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osnabrueck.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Bertha-von-Suttner-Oberschule; Generalplanung
Mit dem Grundsatzbeschluss "Zukunft Schule in Osnabrück 2020 - 2030" wurde vom Rat der Stadt Osnabrück beschlossen, die vorhandenen Haupt- und Realschulen zu vierzügigen Oberschulen umzuwandeln. Die Stadt Osnabrück beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die "Bertha-von-Suttner-Oberschule" an einen Generalplaner zu vergeben.
Die Bertha-von-Suttner-Realschule (BvS) am Schulstandort Gottlieb-Planck-Straße soll zu einer vierzügigen Oberschule mit 24 allgemeinen Unterrichtsklassen, 12 Differenzierungsräumen und 12 Fachunterrichtsräumen ausgebaut werden.
Mensa, Pausenhalle und Sporthalle sind am Standort vorhanden und werden gemeinsam von der BvS und vom Graf-Stauffenberg-Gymnasium (GSG) genutzt. Zur Abdeckung des Raumprogramms müssen insbesondere 6 allgemeine Unterrichtsräume und die 12 Differenzierungsräume neu geschaffen werden. Daneben sind noch zusätzliche Fachunterrichtsräume/Vorbereitungsräume sowie Verwaltungsräume zu schaffen. Die Hälfte der allgemeinen Unterrichtsräume (12 AU) sowie die Schülerbibliothek und die Sprachlern-klasse werden im Bestandsgebäude untergebracht.
Der sich ergebende weitere Bedarf an Unterrichtsräumen, Fachklassen, Werkstätten und Verwaltung, wird in einem viergeschossigen Neubau untergebracht. Dieses Gebäude ersetzt das zweigeschossige zu kleine Erweiterungsgebäude aus den 1970er Jahren.
Die Gesamtinvestitionskosten (KG 200 - 700) für den Neubau eines Klassentraktes sowie Umbaumaßnahmen im Bestand werden auf brutto 14,0 Mio. EUR geschätzt.
49074 Osnabrück
Es werden Leistungen und Leistungsbilder nach der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner vergeben:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9,
- Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 6,
- Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9 für die
AG 1 Abwasser, Wasser- und Gasanlagen
AG 2 Wärmeversorgungsanlagen
AG 3 Lufttechnische Anlagen
AG 4 Starkstromanlagen
AG 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
AG 6 Förderanlagen
- Objektplanung Freianlagen gemäß §38 ff. HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftagnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftagnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe OKF Architekten PartG mbB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49080
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YDK7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.