Erweiterung und Umbau Erich-Maria-Remarque-Oberschule; Los 1 Objektplanung + Los 2 Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VGV_TNW-23/5-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.osnabrueck.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Umbau Erich-Maria-Remarque-Oberschule; Los 1 Objektplanung + Los 2 Tragwerksplanung
Mit dem Grundsatzbeschluss "Zukunft Schule in Osnabrück 2020 - 2030" wurde vom Rat der Stadt Osnabrück beschlossen, die vorhandenen Haupt- und Realschulen zu vierzügigen Oberschulen umzuwandeln. Die Stadt Osnabrück beabsichtigt unter anderem die Vergabe von Planungsleistungen für die "Erich-Maria-Remarque-Oberschule".
Die Erich-Maria-Remarque-Realschule am Schulstandort "Wüste" soll zu einer vierzügigen Oberschule mit 24 allgemeinen Unterrichtsräumen, 12 Differenzierungsräumen und 12 Fachunterrichtsräumen erweitert und umgebaut werden. Zur Abdeckung des Raumprogramms müssen insbesondere 9 allgemeine Unterrichtsräume und die 12 Differenzierungsräume neu geschaffen werden. Daneben sind noch zusätzliche Fachunterrichtsräume/Vorbereitungsräume sowie Verwaltungsräume zu schaffen.
Der sich ergebende räumliche Fehlbedarf der Oberschule wird durch einen dreigeschossigen Neubau als Anbau/Verlängerung des Bestandsgebäudes an der Nord-West-Seite abgedeckt.
Eine Sanierung der Gebäudehülle des Bestandsgebäudes ist nicht vorgesehen. Zusätzlich soll am Standort eine Mensa für die Oberschule und das Gymnasium errichtet werden der Neubau ist standortzentral zwischen beiden Schulhöfen geplant. Von der Kapazität her, sind 200 Essen je Durchgang geplant.
Die Gesamtinvestitionskosten (KG 200 - 700) für den Neubau eines Klassentraktes so-wie Neubau einer Mensa werden auf brutto 14,3 Mio. EUR geschätzt.
Objektplanung für Gebäude und Innenräume
49074 Osnabrück
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1),
- Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2),
Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig
Los 1:
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 9
Los 2:
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 6
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Fachplanung der Tragwerksplanung
49074 Osnabrück
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1),
- Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2),
Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig
Los 1:
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 9
Los 2:
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 6
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe puppendahlarchitektur GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe panta ingenieure GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYY6YDK8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.