Lärmschutz - Anlage Giselbertstraße in 21614 Buxtehude
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buxtehude.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lärmschutz - Anlage Giselbertstraße in 21614 Buxtehude
Zum Schutz des Neubaugebietes Giselbertstraße im Westen der Hansestadt Buxtehude, nördlich der Bahnlinie Hamburg - Cuxhaven, wird eine rund 300 m lange Lärmschutzanlage erstellt.
Sie gliedert sich in zwei, durch Straßen getrennte, Bauabschnitte mit insgesamt drei Wandabschnitten mit einer Durchgangsschleuse für Fußgänger.
Die LSW wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Auf der nördlichen Seite liegt die künftige, zu schützende, Bebauung. Hier werden unbefestigte Pflegewege und Bepflanzungen hergestellt. Auf der Südseite werden barrierefrei Wege mit Bänken und Sitzmauern angelegt. Die Landschaft erhält einen parkähnlichen Charakter. Die Wand wird teilweise mit Rankgittern und Nisthilfen ausgestattet. Im Nordosten wird ein Spielplatz angelegt.
Direkt in östlicher Verlängerung soll später ein Gebäude (die "Gisi - Box") den Wandabschluss bilden.
Zunächst werden die Leistungen für Los 1 - Tiefgründung sowie für Los 2 - Lärmschutzwand aus gelochten Aluminiumblechen vergeben.
Tiefgründung und Baustraßen
21614 Buxtehude, Giselbertstraße, gegenüber (nördlich) Haus Nr. 3 - 7b
- Vibrationsarme Tiefgründung mit 68 Stahlrohren, Durchmesser 762 mm und 863 mm. Längen der Einzelrohre zwischen 9,00m und 17,00m, im Mittel 13,84m.
- Herstellen und Rückbauen "Baustraße 1" aus Recycling - Schotter für die Durchführung der Tiefgründung (Geländenah).
Herstellen "Baustraße 2" für die nachfolgende Montage von Lärmschutzwand und Solarmodulen (Lose 2 und 3) auf einem Wall aus rund 7.700m³ schwach schluffigem Sand, der im Wall verbleibt. Rückbau und Entsorgung des Recycling - Schotters der Baustraßen nach Nutzung durch Lose 2 und 3.
Aluminium - Lärmschutzwand
21614 Buxtehude, Giselbertstraße, gegenüber (nördlich) Haus Nr. 3 - 7b
Los 2: Lärmschutzwand:
- Stahlstützen HEA-, HEB und HEM 240, zum großen Teil als verschweißte doppelte Doppel - T Profile zur Befestigung der Wand - Tafeln der Lärmschutzwand.
- ca. 1.000 m² Lärmschutz - Wand - Paneele aus Aluminium - Lochblech mit unterschiedlichen Lochungen und -Farbgebungen (pulverbeschichtet) zur Gestaltung. Sockelbereiche aus Stahlbeton - Fertigteilen. Wandlänge = ca. 300 m in drei Einzelabschnitten.
- Gestalterische Elemente an der Wand, wie Nisthilfen, Rankgitter, LED - hinterleuchtetes "City - Branding", Graffiti - Bereich, Boulder - Kletterbereich, Bereich mit "Tafel - Lack".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Vorliegen der geforderten Kriterien sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Die Nachweise können durch Eigenerklärung gemäß dem anliegenden Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung des Bieters" erbracht werden oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Mit dieser wird insbesondere erklärt, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) vorliegen bzw. dass im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB getroffen wurden.
Ferner wird erklärt, das Unternehmen:
— ist den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen.
— hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet und ist ordnungsgemäß eingetragen (§ 44 Abs. 1 VgV).
— hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen mindestens in dem geforderten Umfang.
— Handelsregisterauszug (nach separater Aufforderung).
Auf Anforderung sind die Erklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen mit Nachweisen zu belegen.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d. h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis, erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen
- Nachweis über den Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie über die durchschnittlich jährliche Beschäftigungszahl.
- Nachweis, dass das Unternehmen in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen (Art, Umfang sowie Vertragsdauer) ausgeführt hat.
Der Nachweis von 3 Referenzobjekten, die mit der beschriebenen Leistung vergleichbar sind, müssen mit dem Angebot eingereicht werden. Die Nachweise sollen mindestens enthalten:
-Name und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung
-Ausführungsort und Nutzungsart des Objektes
-Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert
-Leistungszeitraum
-Angabe von Kontaktdaten für Rückfragen beim Referenzgeber
Angaben über die Qualifikation des Personals:
-Nachweis über die Berufsqualifikation des Projektleiters
-Nachweis über die Mitarbeiterstruktur, Auslastung und Vertretungsregeln
-Angaben über spezielle Qualifikationen und Ausbildungen
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) verpflichtet. Insbesondere ist die Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 NTVergG ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Ein entsprechendes Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Diese Nachweise/Erklärungen können auch im Wege der zugelassenen Präqualifizierungssysteme, d.h. durch eine aktuell gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erbracht werden, wenn dort inhaltsgleiche Erklärungen bestehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebotsabgabe möglich.
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch.
Bieterfragen sind bis spätestens zum 14.04.2022, 12.00 Uhr über das Verfahren im Vergabeportal "Subreport -Bieterkommunikation" möglich. Später eingehende Fragen können nicht berücksichtigt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]