DGM-W Rhein, Bearbeitungsbereich AOMR - ALS-Datenerhebung und DGM-W Modellierung Referenznummer der Bekanntmachung: 214.02/0005-DGM-W-AOMR-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-hannover.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
DGM-W Rhein, Bearbeitungsbereich AOMR - ALS-Datenerhebung und DGM-W Modellierung
Als Teil der Gesamtmaßnahme 'Erstellung eines digitalen Geländemodells des Rheinwasserlaufes' ist für den Abschnitt Rhein-km 493,5 - 557,5 ein digitales Geländemodell eines Wasserlaufes (DGM-W) zu erstellen. Leistungsgegenstand sind auch die erforderlichen Leistungen zur Erfassung der Topographie der Vorlandbereiche und der trockenfallenden Bereiche der Wasserwechselzone einschließlich der zugehörigen Datenauswertung sowie der Integration von Gewässerbettdaten.
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Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Planungsleistungen ist als Bestandteil des Konzeptes der Vertragsunterlagen auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
DE-Hannover
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen:
- Erfassung der Geländedaten mittels ALS-Befliegung
- Qualitätssicherung der vom Auftraggeber bereitgestellten Gewässerbettdaten
- Klassifizierung der ALS-Daten
- Ableitung der 3D-Strukturlinien
- Modellierung des digitalen Geländemodells eines Wasserlaufes (DGM-W)
- Erstellung eines digitalen Oberflächenmodells
- Erstellung von Orthofotos
- Fertigen eines Abschlussberichtes
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Eine detailliertere Beschreibung des Umfangs der zu beschaffenden Planungsleistungen ist als Bestandteil des Konzeptes der Vertragsunterlagen auf gesonderter Anlage unter http://www.evergabe-online.de abrufbar.
Die objektiven Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen.
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Bei objektiver Gleichheit erfolgt die Auswahl nach § 75 Abs. 6 VgV durch Losverfahren.
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Gewichtung § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV:
Wichtung 10 % - Umsatz Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für das Erfassen der Topographie eines Geländes mittels ALS-Befliegung
Wichtung 10 % - Umsatz Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für das Erstellen von digitalen Geländemodellen
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Gewichtung § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Wichtung 35 % - Referenzen ab dem Jahr 2017 zum Nachweis von abgeschlossenen Leistungen zur Erfassung der Topographie mittels ALS-Befliegung
Wichtung 35 % - Referenzen ab dem Jahr 2017 zum Nachweis von abgeschlossenen Leistungen zur Ableitung von Bruchkanten bzw. Strukturlinien
Wichtung 10 % - Referenzen ab dem Jahr 2017 zum Nachweis von abgeschlossenen Leistungen zur Erstellung von Orthofotos
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt steht im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung.
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Vom Auftraggeber werden folgende Teilnahmeunterlagen über die e-Vergabeplattform des Bundes kostenlos zur Verfügung gestellt:
- Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Formblatt 130-L/F)
- A01 - Teilnahmebedingungen TnLF/T (Formblatt 131-L/F)
- A02 - Vorgaben zum Aufbau des digitalen Teilnahmeantrages
- A03 - Information Datenverarbeitung
- A04 - Gewichtung Zuschlagskriterien (Formblatt 313-F)
- A05 - Konzept der Vertragsunterlagen
- B01 - Teilnahmeantrag (Formblatt 132-L/F)
- B02 - Eigenerklärung zur Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F)
- B03 - Erklärung der Bewerbergemeinschaft (Formblatt 401-L/F)
- B04 - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392-L/F)
- B05 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 393-L/F)
- B06 - Referenzblätter zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 Abs. 3 VgV
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Aufbau des Teilnahmeantrages entsprechend den Vorgaben zum Aufbau des digitalen Teilnahmeantrages (A02).
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Die Bewerber haben durch Eigenerklärung folgende Auskünfte abzugeben:
(1) Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV (Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2, 13)
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Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben.
Erklärungen zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 VgV:
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(1) Erklärung zu § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Angaben zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 6)
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(2) Erklärung zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Umsatz für folgende Tätigkeitsbereiche der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre:
(2.1) Umsatz für Leistungen für das Erfassen der Topographie eines Geländes mittels ALS-Befliegung
(Wichtung 10 %)
(2.2) Umsatz für Leistungen für das Erstellen von digitalen Geländemodellen
(Wichtung 10 %)
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 7.2)
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Folgende Angaben gemäß der „Eigenerklärung Eignung EU“ (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
- Ziffer 7.1: § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV
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Folgende Bepunktung ist zu (2.1) vorgesehen:
5 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 250.000 €/a
4 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 200.000 €/a
3 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 150.000 €/a
2 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 100.000 €/a
1 Wertungspunkte: Umsatz < 100.000 €/a
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Folgende Bepunktung ist zu (2.2) vorgesehen:
5 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 300.000 €/a
4 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 240.000 €/a
3 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 180.000 €/a
2 Wertungspunkte: Umsatz ≥ 120.000 €/a
1 Wertungspunkte: Umsatz < 120.000 €/a
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Als Umsatz der vergleichbaren Tätigkeitsbereiche ist der Netto-Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet. Bei Einsatz von anderen Unternehmen wird je Geschäftsjahr der Jahresumsatz für Dienstleistungen, deren sich der Bewerber im Rahmen der Eignungsleihe bedient, in der Summe der Jahresumsätze berücksichtigt.
Der Mittelwert der Jahresumsätze wird gebildet, um die Punktbewertung zu ermitteln.
Erklärungen zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 3 VgV bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Erklärungen zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV bei anderen Unternehmen für Dienstleistungen, deren sich der Bewerber im Rahmen der Eignungsleihe bedient.
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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)
Erklärung zu § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzen für ausgeführte Dienstleistungen in den letzten fünf bzw. zehn Jahren:
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1) Referenzen für abgeschlossene Leistungen zur Erstellung von digitalen Geländemodellen (Zeitraum: letzte zehn Jahre)
(Mindeststandard)
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 9)
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2) Referenzen für abgeschlossene Leistungen zur Erfassung der 3D-Punktwolke sowie weiterführender Daten für die Geländemodellierung
2.1) Referenzen für abgeschlossene Leistungen zur Erfassung der Topographie mittels ALS-Befliegung (Zeitraum: letzte fünf Jahre)
(Wichtung 35 % und Mindeststandard)
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 9)
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2.2) Referenzen für abgeschlossene Leistungen zur Ableitung von Bruchkanten bzw. Strukturlinien (Zeitraum: letzte zehn Jahre)
(Wichtung 35 % und Mindeststandard)
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 9)
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2.3) Referenzen für abgeschlossene Leistungen zur Erstellung von Orthofotos (Zeitraum: letzte fünf Jahre)
(Wichtung 10 % und Mindeststandard)
(Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 9)
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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen:
- Ziffer 3: § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
- Ziffer 8: § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
- Ziffer 10: § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
- Ziffer 11: § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV,
- Ziffer 12: § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV,
- Ziffer 14: § 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV,
- Ziffer 15: § 46 Abs. 3 Nr. 7 VgV,
- Ziffer 16: § 46 Abs. 3 Nr. 11 VgV.
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Folgende Bepunktung ist zu (2.1) vorgesehen:
5 Bewertungspunkte - Erfassung der Topographie mit einer Punktdichte von mehr als 20 Punkten / m²
4 Bewertungspunkte - Erfassung der Topographie mit einer Punktdichte von 16 bis 20 Punkten / m²
3 Bewertungspunkte - Erfassung der Topographie mit einer Punktdichte von 11 bis 15 Punkten / m²
2 Bewertungspunkte - Erfassung der Topographie mit einer Punktdichte von 6 bis 10 Punkten / m²
1 Bewertungspunkt - Erfassung der Topographie mit einer Punktdichte von bis zu 5 Punkten / m²
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Folgende Bepunktung ist zu (2.2) vorgesehen:
5 Wertungspunkte - mehr als 5 Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren
4 Wertungspunkte - 5 Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren
3 Wertungspunkte - 4 Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren
2 Wertungspunkte - 3 Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren
1 Wertungspunkt - bis zu 2 Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren
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Folgende Bepunktung ist zu (2.3) vorgesehen:
5 Wertungspunkte - mehr als 5 Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren
4 Wertungspunkte - 5 Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren
3 Wertungspunkte - 4 Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren
2 Wertungspunkte - 3 Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren
1 Wertungspunkt - bis zu 2 Referenzprojekte in den letzten fünf Jahren
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für 2.1) und 2.3): Jede ab dem Kalenderjahr 2017 vorgelegte Referenz mit vergleichbaren, abgeschlossenen Dienstleistungen wird bewertet.
für 2.2): Jede ab dem Kalenderjahr 2012 vorgelegte Referenz mit vergleichbaren, abgeschlossenen Dienstleistungen wird bewertet.
Referenzen zu 2.1), 2.2) und 2.3) werden jeweils separat bewertet.
Die Ermittlung der Wertungspunkte zu 2.1) erfolgt über eine Mittelwertbildung.
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Die Vorlage einer von der zuständigen Behörden ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber wird abweichend von Ziffer 9 der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) nicht verlangt.
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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)
Vergleichbare Dienstleistungen: siehe Ziffer III.1.3) (1), (2)
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Referenzen zu (1):
Vorlage von 3 Referenzen der letzten zehn Jahre für abgeschlossene Dienstleistungen gemäß (1). Davon mindestens 2 Referenzen für die Erstellung eines digitalen Geländemodells eines Wasserlaufes (DGM-W).
Gewertet werden vorgelegte Referenzen mit vergleichbaren, abgeschlossenen Dienstleistungen ab dem Kalenderjahr 2012.
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Referenzen zu (2):
Vorlage von 3 Referenzen der letzten fünf Jahre für abgeschlossene Diensleistungen gemäß (2.1) und (2.3).
Gewertet werden vorgelegte Referenzen mit vergleichbaren, abgeschlossenen Dienstleistungen ab dem Kalenderjahr 2017.
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Vorlage von 1 Referenz der letzten zehn Jahre für abgeschlossene Dienstleistungen gemäß (2.2).
Gewertet werden vorgelegte Referenzen mit vergleichbaren, abgeschlossenen Dienstleistungen ab dem Kalenderjahr 2012.
§ 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabeonline.info/index.html abgerufen werden.
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b) Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
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c) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
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d) Der Umfang der Teilnahmeunterlagen ist unter Ziffer III.1.1) aufgeführt.
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e) Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
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f) Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wna-hannover.wsv.de