Erneuerung der Netzwerk-Hardware in den Schulen des Landkreises Osterholz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021005998
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Netzwerk-Hardware in den Schulen des Landkreises Osterholz
Der Landkreis Osterholz plant die Erneuerung aller Netzwerk-Komponenten in den Schulen des Landkreises Osterholz mit anschließendem Vor-Ort-Support (Fehlersuche im Problemfall, Komponentenaustausch bei Defekt, Software Update).
Im Rahmen des Digital-Paktes der Bundesregierung werden die u.g. Schulen vollständig mit passiven Netzwerk-Infrastrukturen ausgestattet bzw. vorhandene Infrastrukturen werden erweitert. Damit sind alle Schulen mit einer einheitlichen passiven Netzwerk-Infrastruktur versorgt, so das auch für alle Schulen mit einer einheitlichen aktiven Netzwerk-Infrastruktur ausgestattet werden können. Die vorhandenen aktiven Netzwerk-Komponenten werden voll umfänglich ausgetauscht.
Landkreis Osterholz
Der Landkreis Osterholz plant die Erneuerung aller Netzwerk-Komponenten in den Schulen des Landkreises Osterholz mit anschließendem Vor-Ort-Support (Fehlersuche im Problemfall, Komponentenaustausch bei Defekt, Software Update).
Im Rahmen des Digital-Paktes der Bundesregierung werden die u.g. Schulen vollständig mit passiven Netzwerk-Infrastrukturen ausgestattet bzw. vorhandene Infrastrukturen werden erweitert. Damit sind alle Schulen mit einer einheitlichen passiven Netzwerk-Infrastruktur versorgt, so das auch für alle Schulen mit einer einheitlichen aktiven Netzwerk-Infrastruktur ausgestattet werden können. Die vorhandenen aktiven Netzwerk-Komponenten werden voll umfänglich ausgetauscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung der Netzwerk-Hardware in den Schulen des Landkreises Osterholz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziffer II.2.7 Der Wartungsvertrag endet am 31.03.2027.
2. Anfragen zum Verfahren sind nur über die genannte Vergabeplattform zulässig. Wichtiger Hinweis: Das Angebot ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Angebot auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.