Baumbewässerung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 67_218 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumbewässerung 2022
Die zu wässernden Straßenbäume befinden sich im Stadtgebiet der Stadt Braunschweig. Im Straßenbegleitgrün, in Neubaugebieten, Gewerbegebieten und Park- und Grünanlagen. Aufgrund ihrer Lage wurden benachbarte Ortsteile und Baugebiete in einzelne Lose separiert
Los 1
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 • 1.018 Stk. Straßenbäume sind mit 15 Wässerungsgängen / pro Jahr in den Pflegebezirken 1-4 der Stadt Braunschweig zu wässern.Die Bäume befinden sich im Straßenbegleitgrün • 175 Stk. Straßenbäume im Altbestand sind mit 20 Wässerungsgängen / pro Jahr im Innerstädtischen Bereich zu wässern. • 394 Stk. Alleebäume sind mit 15 Wässerungsgängen / pro Jahr zu wässern. Die Bäume sind im Straßenmittelraum gelegen
Los 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 • 1.858,00 Stk. Straßenbäume sind mit 15 Wässerungsgängen / pro Jahr im Stadtgebiet zu wässern. Die Bäume befinden sich im Straßenbegleitgrün, in Neubaugebieten, Gewerbegebieten, und Park- und Grünanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Elze
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31008
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.