Software-Mitarbeiterkommunikation (Mitarbeiter-App) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000140
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-oldenburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.klinikum-oldenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Software-Mitarbeiterkommunikation (Mitarbeiter-App)
Die Mitarbeiter-APP soll die Kommunikationsprozesse – insbesondere während der Pandemie – zu den Mitarbeitern steuern und durch ein umfassendes, zeitnahes Kommunikationsmanagement für den reibungslosen (Klinik-) Ablauf sorgen
Ferner unterstützt die Mitarbeiter-APP die interne Fortbildung, insbesondere bei den sogenannten Pflichtschulungen (erste Hilfe, Brandschutz …) und regelt den Informationsaustausch mit dem Personalservice
Sie unterstützt wichtige Pandemie-Maßnahmen wie „Umgang mit Patienten, aktuelle Regelungen im Klinikum, Impfen von „Mitarbeitern mit/ohne Symptome“ …
Wichtiger Aspekt ist, dass Mitarbeiter im geschützten Raum Gruppen bilden können, um den Transfer von Erfahrungen und Wissen zu fördern
Zudem wird die Mitarbeiter-APP wegweisend im „Onboarding-Prozess“ neuer Mitarbeiter sein, da durch Funktionen wie Übersetzen, Videoclips (…) die Einarbeitung, insbesondere bei ausländischen Mitarbeitern, zeitnaher und fehlerreduziert erfolgen kann
Mitarbeiter-App
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Software-Mitarbeiterkommunikation (Mitarbeiter-App)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Keine Angebote über die Plattform eingegangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen.
Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.