22E50051 Elektroanlagen - PIZ 1519 Neubau Rechenzentrum 2. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 22E50051
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 286 005 408
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
22E50051 Elektroanlagen - PIZ 1519 Neubau Rechenzentrum 2. BA
Maßnahmen-Nr.: 71240 E8 0002
PIZ 1519 Neubau Rechenzentrum, 2. BA
22E50051 - Elektroanlagen
Buckhardtweg 4, 37077 Göttingen
PIZ1519 - Neuinstallation der Starkstrom- und Beleuchtungsanlage sowie des Datennetz beim Neubau Rechenzentrum 2. BA (Anbau Bürogebäude und Neubau Hörsaal).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mit Angebotsabgabe hat der Bewerber bzw. Bieter sowie ggf. vorgesehene und einzusetzende Nachunternehmen jeweils schriftlich eine unterzeichnete Mindestarbeitsentgelt- und Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 bis 4 NTVergG abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Hospitalstr. 3, 37073 Göttingen
Es dürfen nur Vertreter des Auftraggebers anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind schrifltich über die Vergabeplattform zu stellen bis zum: 14.04.2022.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3307/3308
Fax: [gelöscht]
Für die Teilnehmer besteht - bei Vorliegen entsprechender Umstände - die Verpflichtung zur Rüge gemäß § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
"Der Antrag ist zulässig soweit:
1.) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]