Planungsleistung Durchbruch Handelshafen in Wilhelmshaven
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Durchbruch Handelshafen in Wilhelmshaven
Die Stadt Wilhelmshaven beabsichtigt die Straße Am Handelshafen über einen Durchbau an die Havermonikenstraße anzuschließen. Neben den Verkehrsanlagen soll zusätzlich auch ein Straßenkanal geplant werden. Ein weiterer Bestandteil dieser Vergabe ist die Fachplanung der Straßenbeleuchtung.
Am Handelshafen, 26382 Wilhelmshaven
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen der Leistungsphasen (LPH) 2, 3 und 5 bis 8 nach § 43 und § 47 HOAI 2021 (Verkehrsanlagen - Straße, Ingenieurbauwerke - Entwässerungskanal), sowie Ingenieurleistungen der LPH 2, 3 und 5 bis 9 nach § 55 HOAI 2021 (Technische Ausrüstung – Straßenbeleuchtung).
Es sollen zunächst nur die LPH 2 und 3 (1. Stufe), zu einem späteren Zeitpunkt die LPH 5 bis LPH 8 bzw. LPH 9 (2. Stufe) gemäß den beiliegenden HOAI-Musterverträgen beauftragt werden (Stufenverträge). Die LPH 1 und 4 werden von der Stadt Wilhelmshaven erbracht. Gleiches gilt für die LPH 9 bei der Verkehrsanlagenplanung und der Planung Ingenieurbauwerke.
Es sollen zunächst nur die LPH 2 und 3 (1. Stufe), zu einem späteren Zeitpunkt die LPH 5 bis LPH 8 bzw. LPH 9 (2. Stufe) gemäß den den Verdingungsunterlagen beiliegenden HOAI-Musterverträgen beauftragt werden (Stufenverträge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26605
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Niedersachsen.htm
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Wilhelmshaven
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]