Grundschule Bültenweg - Trockenbauarbeiten/Akustikmaßnahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 60-12-65-202-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Bültenweg - Trockenbauarbeiten/Akustikmaßnahmen
Trockenbauarbeiten/Akustikmaßnahmen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gewerk: Trockenbauarbeiten - AkustikArt und Umfang der Leistung: • Wandabsorber mit textil anmutender Oberfläche aus nicht brennbaren Materialien mit umlaufendem Rahmen und unsichtbarer Befestigung – insgesamt ca. 160 m² - Lieferung und Montage• 60 Stück Akustikbaffeln jeweils 1200 x 300 mm mit textil anmutender Oberfläche aus nicht brennbaren Materialien – Lieferung und Montage in Treppenhaus Ost und Süd• 82 Stück Akustikbaffeln jeweils 1800 x 300 mm mit textil anmutender Oberfläche aus nicht brennbaren Materialien – Lieferung und Montage in Fluren 2. OG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.