Rahmenvereinbarung über Sicherheitskomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 21/227

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.it.niedersachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YYX3/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0Y51YYX3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über Sicherheitskomponenten

Referenznummer der Bekanntmachung: 21/227
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32420000 Netzausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den

Support von Sicherheitskomponenten (Firewallsysteme), Funktionslizenzen, Schulung und Beratung des Herstellers Fortinet

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32428000 Netzwerkaufrüstung
48730000 Sicherheitssoftwarepaket
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Hauptort der Ausführung:

IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30169 Hannover, Hamburg, Norderstedt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den

Support von Sicherheitskomponenten (Firewallsysteme), Funktionslizenzen, Schulung und Beratung des Herstellers Fortinet

Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Lieferung von Produkten aus dem gesamten Portfolio (Firewall und weitere Security-Komponenten + Zubehör, Software-Lösungen, Lizenzen) des Herstellers Fortinet, der Instandhaltung der Hardware und Zubehör, Pflege der Standardsoftware sowie optionaler Leistungen wie Installation, Inbetriebnahme, Schulung, jeweils soweit mit Einzelauftrag (gemäß Nummer 3.4) beauftragt.

Leistungen die als Software as a Service (SaaS), Infrastructure as a Service (IaaS) und Plattform as a Service (PaaS) erfolgen, werden nicht abgerufen und sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung.

- Verkauf von Hardware

- Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung

- Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (Miete)

- Instandhaltung und Pflegeleistungen

- Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Hardware und Standardsoftware

- Schulungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Bewertungskriterium mit Mindestpunktzahl:

Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspekt-rum in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungs-gegenstand dar. Antworten können auch auf einem ge-sondertem Blatt erfolgen (sofern notwendig).

Zielerfüllungsgrad:

0 - 3 Pkt. = Unzureichende Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsge-genstand

4 - 7 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leis-tungsgegenstand

8 - 10 Pkt. = sehr schlüssige und fundierte Darstellung des Unterneh-mens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebe-nen Leistungsgegenstand

Die zu erreichende Mindestpunktzahl in diesem B-Kriterium beträgt 5 Punkte.

Ausschlusskriterium:

Sie besitzen den Fortinet Partnerstatus "Expert".

Der Status ist mit einem Zertifikat, welches dem Angebot unter sonstiges beigefügt wird, nachzuweisen. (siehe 1.10 der Vergabeunterlage).

Ausschlusskriterium:

Alle zur Leistungserfüllung dieser Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.

Ausschlusskriterium:

Es werden für Vor-Ort-Einsätze nur Service-Techniker eingesetzt, die für diesen Service-Einsatz qualifiziert und zertifiziert sind.

Für den Professional Engineer wird die Qualifizierung mind. NSE-4 (mind. 2 Personen) mit der Qualifizierung mind. NSE-6 (mind. 1 Person) gefordert.

Die Qualifizierung und Zertifizierung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Ausschlusskriterium:

Mindestens zwei (2) Vor-Ort System-Techniker stehen innerhalb von 4 Stunden in Hannover und Hamburg bereit.

Bewertungskriterium mit Mindestpunktzahl:

Beschreiben Sie, wie Sie die Verfügbarkeit der benötig-ten Ersatzhardware im Bedarfsfall sicherstellen.

Antworten können auch auf einem gesondertem Blatt erfolgen (sofern notwendig).

Zielerfüllungsgrad:

0 - 3 Pkt. = Unzureichende Darstellung

4 - 7 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung

8 - 10 Pkt. = sehr schlüssige und fundierte Darstellung

Die zu erreichende Mindestpunktzahl in diesem B-Kriterium beträgt 5 Punkte.

Ausschlusskriterium:

Ihr Unternehmen verfügt über ein Trouble - Ticket - System.

Bewertungskriterium mit Mindestpunktzahl:

Beschreiben Sie ihren Trouble-Ticket- und Eskalati-onsprozess und erläutern Sie die Zugriffsmöglichkeiten des Auftraggebers.

Zielerfüllungsgrad:

0 - 3 Pkt. = Unzureichende Darstellung

4 - 7 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung

8 - 10 Pkt. = sehr schlüssige und fundierte Darstellung

Die zu erreichende Mindestpunktzahl in diesem B-Kriterium beträgt 5 Punkte.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Als geeignet gilt, wer

alle A-Kriterien erfüllt,

die angegebene Mindestpunktzahl in den Einzel-kriterien erreicht und

bei den B-Kriterien eine Mindestpunktzahl von 15 erreicht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/05/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/07/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/05/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Dokumentenformate bei Apple Geräten:

Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente einen Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.

Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.

Rahmenvereinbarung:

Mit der Zuschlagserteilung kommt die beiliegende Rahmenvereinbarung mit dem Bieter zustande (§ 43 Abs. 1 UVgO).

Die Rahmenvereinbarung ist nicht vom Bieter auszufüllen, sondern dokumentiert die vertraglichen Regelungen, zu denen im Falle des Zuschlags ein Vertrag zustande kommt.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYX3

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).

Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2022

Wähle einen Ort aus Niedersachsen

Achim
Adendorf
Aerzen
Alfeld (Leine)
Altenmedingen
Amelinghausen
Amt Neuhaus
Ankum
Auetal
Aurich
Bad Bederkesa
Bad Bentheim
Bad Bevensen
Bad Eilsen
Bad Essen
Bad Fallingbostel
Bad Gandersheim
Bad Grund (Harz)
Bad Harzburg
Bad Iburg
Bad Lauterberg im Harz
Bad Münder am Deister
Bad Nenndorf
Bad Pyrmont
Bad Rothenfelde
Bad Sachsa
Bad Salzdetfurth
Bad Zwischenahn
Bakum
Baltrum
Bardowick
Barendorf
Barßel
Barsinghausen
Bassum
Belm
Berne
Bersenbrück
Bevern
Beverstedt
Bienenbüttel
Bispingen
Bissendorf
Bleckede
Bockenem
Bockhorn (Friesland)
Boffzen
Bohmte
Borkum
Bösel
Bothel
Bovenden
Brake
Bramsche
Braunlage
Braunschweig
Bremervörde
Brome
Bruchhausen-Vilsen
Buchholz in der Nordheide
Bückeburg
Bülkau
Burgdorf
Burgwedel
Butjadingen
Buxtehude
Cappeln
Celle
Clausthal-Zellerfeld
Cloppenburg
Coppenbrügge
Cremlingen
Cuxhaven
Dahlenburg
Damme
Dannenberg
Delmenhorst
Diekholzen
Diepholz
Dinklage
Dissen am Teutoburger Wald
Dollern
Dörpen
Dötlingen
Drochtersen
Duderstadt
Echem
Edemissen
Edewecht
Einbeck
Emden
Emlichheim
Emmerthal
Emsbüren
Emstek
Eschede
Essen (Oldenburg)
Esterwegen
Faßberg
Fredenbeck
Freiburg
Friedeburg
Friedland
Friesoythe
Ganderkesee
Garbsen
Garrel
Gartow
Geeste
Geestland
Gehrden
Georgsmarienhütte
Giesen
Gifhorn
Glandorf
Gleichen
Goslar
Göttingen
Gronau (Leine)
Großefehn
Großenkneten
Großheide
Grünenplan
Guderhandviertel
Hagen am Teutoburger Wald
Hahnenklee
Hambühren
Hameln
Hannover
Hannoversch Münden
Hanstedt
Haren
Harsefeld
Harsum
Hasbergen
Haselünne
Hasselt
Hatten
Helmstedt
Hemmingen
Hessisch Oldendorf
Hildesheim
Hilter am Teutoburger Wald
Himmelpforten
Hohenhameln
Holdorf
Holzminden
Horneburg
Hoya (Weser)
Hude
Ihlienworth
Ihlow
Ilsede
Isenbüttel
Isernhagen
Jembke
Jemgum
Jerxheim
Jesteburg
Jever
Jork
Juist
Kirchdorf
Königslutter am Elm
Krummhörn
Laatzen
Lachendorf
Langelsheim
Langenhagen
Langeoog
Langwedel (Weser)
Lastrup
Lathen
Lauenbrück
Leer
Lehre
Lehrte
Lemförde
Lemwerder
Lengede
Lengerich (Emsland)
Liebenburg
Lindhorst
Lingen
Lingen (Ems)
Lohheide
Lohne (Oldenburg)
Löningen
Loxstedt
Lüchow
Lüneburg
Marienhafe
Meine
Meinersen
Melbeck
Melle
Meppen
Moormerland
Moringen
Neu Wulmstorf
Neuenhaus
Neuenkirchen (Land Hadeln)
Neuharlingersiel
Neustadt am Rübenberge
Niedernwöhren
Nienburg
Norden
Nordenham
Norderney
Nordhorn
Nordstemmen
Northeim
Obernkirchen
Oldenburg
Osnabrück
Osterholz-Scharmbeck
Osterode am Harz
Otterndorf
Ottersberg
Oyten
Papenburg
Pattensen
Peine
Quakenbrück
Radbruch
Rastede
Rehburg-Loccum
Rehden
Remlingen
Reppenstedt
Rethem
Rhauderfehn
Rinteln
Rodenberg
Ronnenberg
Rosengarten
Rotenburg (Wümme)
Salzbergen
Salzgitter
Salzhausen
Salzhemmendorf
Sande
Sarstedt
Saterland
Scheden
Scheeßel
Schellerten
Schiffdorf
Schladen-Werla
Schneverdingen
Schöningen
Schöppenstedt
Schortens
Schüttorf
Schwaförden
Schwarmstedt
Seelze
Seesen
Seevetal
Sehnde
Selsingen
Sickte-Neuerkerode
Sittensen
Sögel
Söhlde
Soltau
Sottrum
Spiekeroog
Springe
Stade
Stadland
Stadthagen
Stadtoldendorf
Steinfeld
Stelle
Steyerberg
Stolzenau
Stuhr
Südbrookmerland
Südheide
Sulingen
Süpplingen
Syke
Tarmstedt
Thedinghausen
Twistringen
Uchte
Uelsen
Uelzen
Uetze
Unterlüß
Uslar
Varel
Vechta
Verden
Visbek
Voltlage
Wagenfeld
Walkenried
Wallenhorst
Walsrode
Wangerland
Wardenburg
Wathlingen
Wedemark
Weener
Wendeburg
Wennigsen
Werlte
Wesendorf
Westerstede
Westerstede
Westoverledingen
Weyhausen
Weyhe
Wiefelstede
Wienhausen
Wiesmoor
Wietze
Wildeshausen
Wilhelmshaven
Wingst
Winsen (Aller)
Winsen (Luhe)
Wittingen
Wittmund
Wolfenbüttel
Wolfsburg
Worpswede
Wrestedt
Wunstorf
Wunstorf
Wurster Nordseeküste
Zeven