Rahmenvereinbarung über Sicherheitskomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 21/227
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.it.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Sicherheitskomponenten
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den
Support von Sicherheitskomponenten (Firewallsysteme), Funktionslizenzen, Schulung und Beratung des Herstellers Fortinet
IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30169 Hannover, Hamburg, Norderstedt
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und den
Support von Sicherheitskomponenten (Firewallsysteme), Funktionslizenzen, Schulung und Beratung des Herstellers Fortinet
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Lieferung von Produkten aus dem gesamten Portfolio (Firewall und weitere Security-Komponenten + Zubehör, Software-Lösungen, Lizenzen) des Herstellers Fortinet, der Instandhaltung der Hardware und Zubehör, Pflege der Standardsoftware sowie optionaler Leistungen wie Installation, Inbetriebnahme, Schulung, jeweils soweit mit Einzelauftrag (gemäß Nummer 3.4) beauftragt.
Leistungen die als Software as a Service (SaaS), Infrastructure as a Service (IaaS) und Plattform as a Service (PaaS) erfolgen, werden nicht abgerufen und sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung.
- Verkauf von Hardware
- Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung
- Zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware* (Miete)
- Instandhaltung und Pflegeleistungen
- Aufstellung, Installation, Customizing und Integration der Hardware und Standardsoftware
- Schulungen
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate mit einer zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach § 123 oder § 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bewertungskriterium mit Mindestpunktzahl:
Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspekt-rum in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungs-gegenstand dar. Antworten können auch auf einem ge-sondertem Blatt erfolgen (sofern notwendig).
Zielerfüllungsgrad:
0 - 3 Pkt. = Unzureichende Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsge-genstand
4 - 7 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung des Unternehmens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebenen Leis-tungsgegenstand
8 - 10 Pkt. = sehr schlüssige und fundierte Darstellung des Unterneh-mens und seines Leistungsspektrum in Bezug auf den ausgeschriebe-nen Leistungsgegenstand
Die zu erreichende Mindestpunktzahl in diesem B-Kriterium beträgt 5 Punkte.
Ausschlusskriterium:
Sie besitzen den Fortinet Partnerstatus "Expert".
Der Status ist mit einem Zertifikat, welches dem Angebot unter sonstiges beigefügt wird, nachzuweisen. (siehe 1.10 der Vergabeunterlage).
Ausschlusskriterium:
Alle zur Leistungserfüllung dieser Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit direktem Kontakt zum Auftraggeber beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift.
Ausschlusskriterium:
Es werden für Vor-Ort-Einsätze nur Service-Techniker eingesetzt, die für diesen Service-Einsatz qualifiziert und zertifiziert sind.
Für den Professional Engineer wird die Qualifizierung mind. NSE-4 (mind. 2 Personen) mit der Qualifizierung mind. NSE-6 (mind. 1 Person) gefordert.
Die Qualifizierung und Zertifizierung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Ausschlusskriterium:
Mindestens zwei (2) Vor-Ort System-Techniker stehen innerhalb von 4 Stunden in Hannover und Hamburg bereit.
Bewertungskriterium mit Mindestpunktzahl:
Beschreiben Sie, wie Sie die Verfügbarkeit der benötig-ten Ersatzhardware im Bedarfsfall sicherstellen.
Antworten können auch auf einem gesondertem Blatt erfolgen (sofern notwendig).
Zielerfüllungsgrad:
0 - 3 Pkt. = Unzureichende Darstellung
4 - 7 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung
8 - 10 Pkt. = sehr schlüssige und fundierte Darstellung
Die zu erreichende Mindestpunktzahl in diesem B-Kriterium beträgt 5 Punkte.
Ausschlusskriterium:
Ihr Unternehmen verfügt über ein Trouble - Ticket - System.
Bewertungskriterium mit Mindestpunktzahl:
Beschreiben Sie ihren Trouble-Ticket- und Eskalati-onsprozess und erläutern Sie die Zugriffsmöglichkeiten des Auftraggebers.
Zielerfüllungsgrad:
0 - 3 Pkt. = Unzureichende Darstellung
4 - 7 Pkt. = Schlüssige und gute Darstellung
8 - 10 Pkt. = sehr schlüssige und fundierte Darstellung
Die zu erreichende Mindestpunktzahl in diesem B-Kriterium beträgt 5 Punkte.
Als geeignet gilt, wer
alle A-Kriterien erfüllt,
die angegebene Mindestpunktzahl in den Einzel-kriterien erreicht und
bei den B-Kriterien eine Mindestpunktzahl von 15 erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dokumentenformate bei Apple Geräten:
Wenn Sie für die Bearbeitung der Dokumente einen Apple Gerät benutzen, könnte es zu Problemen in der Darstellung der Formatierung kommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Software das RTF-Dateiformat nicht verändert.
Sie können das Problem umgehen, wenn Sie die Dateien nicht als RTF abspeichern, sondern nach der Bearbeitung als PDF exportieren.
Rahmenvereinbarung:
Mit der Zuschlagserteilung kommt die beiliegende Rahmenvereinbarung mit dem Bieter zustande (§ 43 Abs. 1 UVgO).
Die Rahmenvereinbarung ist nicht vom Bieter auszufüllen, sondern dokumentiert die vertraglichen Regelungen, zu denen im Falle des Zuschlags ein Vertrag zustande kommt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51YYX3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.