Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) - Stoffstrommanagement Referenznummer der Bekanntmachung: CXP4Y6JR3W3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.knrn.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) - Stoffstrommanagement
Die Kommunale Nährstoffrückgewinnung Niedersachsen GmbH (KNRN) ist ein kommunales Unternehmen. Gesellschafter der KNRN sind ausschließlich kommunale Einrichtungen und Unternehmen. Gegenstand des Unternehmens ist die Verwertung von Klärschlämmen sowie Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Unterhaltung der dafür notwendigen Einrichtungen. Insbesondere ist zur thermischen Behandlung der Klärschlämme der Bau einer Monoklärschlammverbrennungsanlage (MKVA) am Standort Hildesheim geplant. Gesellschafter der KNRN sind folgende Abwasserbetriebe:
1. Abwasserbetriebe Weserbergland AöR
2. Stadt Celle - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
3. Stadt Göttingen
4. Stadt Langenhagen - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
5. Stadt Peine - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
6. ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH
7. Stadt Verden (Aller) - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
8. Stadt Barsinghausen
9. Stadtentwässerung Hildesheim KAdöR
10. Abwasserverband Matheide
11. Kreisverband für Wasserwirtschaft Nienburg
12. Stadtwerke Holzminden AöR
13. Wasserverband Peine
14. Stadt Clausthal-Zellerfeld - Eigenbetrieb Abwasserbetrieb
15. Abwasserverband Gehle-Holpe
16. Bad Pyrmont Entsorgung AöR
17. Gemeinde Lengede
18. Stadt Sarstedt
19. Stadt Wunstorf
20. Stadt Springe
21. Stadtwerke Sehnde GmbH
22. Gemeinde Wedemark
23. Stadt Einbeck
Die KNRN übernimmt mittels Rahmenverträgen bis zur vollständigen Inbetriebnahme der MKVA die temporäre Entsorgung des bei den Gesellschaftern anfallenden Klärschlamms, sofern diese einen Bedarf für eine Entsorgung ihres Klärschlamms bereits vor diesem Zeitpunkt haben. Die Gesellschafter der KNRN können einen Rahmenvertrag im vorgenannten Sinne zu jedem Zeitpunkt abschließen, der vor dem Zeitpunkt der vollständigen Inbetriebnahme der MKVA der KNRN liegt.
Gegenstand des vorliegenden Auftrags ist die umfassende Erfüllung ihrer mit den Rahmenverträgen eingegangenen Verpflichtungen und Wahrnehmung ihrer Rechte auf Grundlage eines Stoffstrommanagementvertrags.
Abwasserbetrieb Weserbergland, Entsorgung Bad Pyrmont AöR, Gemeinde Lengede, Stadt Langenhagen, Stadt Wunstorf, Stadtentwässerung Barsinghausen, Stadtentwässerung Celle, Stadtentwässerung Hildesheim, Stadtentwässerung Peine
Gegenstand dieses Stoffstrommanagementvertrags ist die Übernahme der kommunalen Aufgabe der Klärschlammbehandlung und die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit. Hierzu erbringt der AN eine Betriebsführungsleistung, welche den Abtransport und die Behandlung des auf den Kläranlagen der Gesellschafter der KNRN anfallenden Klärschlamms zu einem kalkulierten Zielpreis nebst einer Management-Fee umfasst. Dabei ist der AN im Rahmen eines umfassenden Entsorgungsmanagements im Bedarfsfalle auch zuständig für die Beauftragung von Nachunternehmern und ist in der Wahl der konkreten Art der Klärschlammbehandlung frei, sofern die Maßgaben dieses Vertrags beachtet werden. Insbesondere verpflichtet sich der AN selbst oder mittels Dritter, folgende Tätigkeiten zu übernehmen:
- die Abnahme der auf den Kläranlagen der Gesellschafter anfallenden mechanisch entwässerten Klärschlämme,
- die Verladung der Klärschlämme,
- der Transport der Klärschlämme,
- die ordnungsgemäße Entsorgung der Klärschlämme inklusive Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe sowie
- die ordnungsgemäße Dokumentation der Entsorgung der Klärschlämme und der Entsorgung der bei einer etwaigen thermischen Behandlung entstandenen Stoffe.
Der AN verpflichtet sich, den bei den Gesellschaftern anfallenden kommunalen, mechanisch entwässerten Klärschlamm (AVV-Nr. 190805) nach Maßgabe dieses Vertrages abzunehmen und zu entsorgen. Die Menge des voraussichtlich anfallenden Klärschlamms ergibt sich aus dem jeweiligen Rahmenvertrag.
Der AN erhält von der KNRN eine Vergütung. Die Gesamthöhe der Vergütung entspricht der Summe der Einzelvergütungen, die vom AN individuell für jeden Gesellschafter der KNRN angeboten wird. Die jeweilige Einzelvergütung für jeden Gesellschafter der KNRN setzt sich aus einem Zielpreis und einer Management-Fee zusammen (sog. Cost-plus-Fee - Vertrag). Durch dieses Vergütungsmodell soll eine flexible Anpassung der Vergütung bei Veränderung der Mengen ermöglicht werden. Bei diesem Vertragsmodell wird der Auftraggeber in kostenrelevante Entscheidungen mit einbezogen. Er zahlt dem Auftragnehmer, der seine Kalkulation offen vorlegt oder durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigen lässt, eine Mangement-Fee.
Der Stoffstrommanagementvertrag ist als Rahmenvereinbarung im Sinne des § 21 VgV einzuordnen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist befristet vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2026. Es handelt sich um den Zeitraum bis zur vollständigen Inbetriebnahme der MKVA.
Die zu verwertende Klärschlammmenge beträgt zu Vertragsbeginn 42.690 Mg. Die potentielle zusätzliche Menge der weiteren Gesellschafter beträgt 82.310 Mg.
Die KNRN hat einmalig die Option, den Vertrag bis zum 31.12.2028 zu verlängern, sollte die MKVA noch nicht vollständig in Betrieb genommen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen:
- Mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen von drei unterschiedlichen Auftraggebern innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2018) über die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) sowie Ausführungszeitraum
3.2 Erfahrungsnachweis des Bieters in Form der Benennung von mindestens drei Referenzen von drei unterschiedlichen Auftraggebern innerhalb der letzten drei Jahre (ab 01.01.2018) über die thermische Verwertung von Klärschlämmen. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail) sowie Ausführungszeitraum
3.3 Nachweis der Qualifikation als Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 56 KrWG i.Vm. der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich um den Zeitraum bis zur vollständigen Inbetriebnahme der MKVA.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zum unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JR3W3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.