ABW - Rahmenvertrag Optische Kanalinspektion 2022/24, Hameln u. Coppenbrügge Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-ABW-2022-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
ABW - Rahmenvertrag Optische Kanalinspektion 2022/24, Hameln u. Coppenbrügge
Optische Kanalinspektion
Stadtteile der Stadt Hameln (Hilligsfeld, Südstadt, Hastenbeck, Rohrsen)
und Flecken Coppenbrügge
Die Abwasserbetriebe Weserbergland AöR schreibt 2022 den Rahmenvertrag Optische Kanalinspektion 2022/2024 für Hameln und Coppenbrügge öffentlich aus. Es wird für den Zeitraum 16.05.2022 bis 31.12.2024, mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr bis maximal zum 31.12.2026.
Der Rahmenvertrag wird mit mehreren (max. 3) Auftragnehmern geschlossen. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt nach der Rangfolge der ursprünglichen Angebote. Kann der vorplatzierte Auftragnehmer den Auftrag nicht bedienen, wird der nächstplatzierte Auftragnehmer angefragt, usw. (sog. Kaskadenprinzip).
- im Ortsteil Hilligsfeld sind ca. 10.940 m SW- und RW-Kanal zu untersuchen (in 2022)
- in Hameln "Südstadt" sind ca. 15.500 m MW- und RW-Kanal zu untersuchen (in 2023)
- im Ortsteil Hastenbeck sind ca. 18.300 m SW- und RW-Kanal zu untersuchen (in 2024)
- im Ortsteil Rohrsen sind ca. 18.570 m SW- und RW-Kanal zu untersuchen (in 2025)
- die Leistungsbeschreibung umfasst zusätzliche 14.500 m Kanalinspektion, die für Noteinsätze und weitere nicht planbare Einsätze vorgehalten werden
Es besteht eine zweimalige optionale Verlängerung um ein Jahr bis max.
zum 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung durch den Eintrag in ein anerkanntes Präqualifikationsverzeichnis und ggf.
ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen,
dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise (siehe unten).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen
(124_LD)" (Formblatt 124_LD, siehe Vergabeunterlagen) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf
gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in einem anerkannten
Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der
benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Hierzu gehören insbesondere:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen, falls das Unternehmen
beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Folgende sonstige Nachweise/Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge)
(siehe Vergabeunterlagen Formular "Erklaerung Tariftreue NTVergG 2021")
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise.
- Die Anforderungen der RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppen I, R, und D oder gleichwertiger Beurteilungsgruppen einer anderen Zertifizierungsstelle sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Produktdatenblätter benannter Fabrikate
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).