Fortführung und Lückenschluss der Radverkehrsroute 150 in Wilhelmshaven - Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 26382
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wilhelmshaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fortführung und Lückenschluss der Radverkehrsroute 150 in Wilhelmshaven - Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücke)
Mit den geplanten Maßnahmen soll die Kirchreihe als zentrale und komfortable Radverkehrsachse fortgeführt werden. Durch die Einrichtung von Fahrradstraßen und den Bau komplett neuer Radwege sowie einer Brücke wird ein Lückenschluss hergestellt und zahlreiche Wohngebiete, Schulen, ein Nahversorgungszentrum und ein Gewerbegebiet miteinander verbunden. Durch die Anbindung des Landkreises Friesland stärkt die Radverkehrsroute zudem den interkommunalen Berufs- und Freizeitradverkehr.
Wilhelmshaven
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Ingenieurleistungen (Objektplanung) der Leistungsphasen (LPH) 2, 3 und 5 bis 8 nach § 43 HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke - Brücke).
Es sollen zunächst nur die LPH 2 und 3 (1. Stufe), zu einem späteren Zeitpunkt die LPH 5 bis LPH 8 (2. Stufe) gemäß den beiliegenden HOAI-Musterverträgen beauftragt werden (Stufenverträge). Die LPH 1, 4 und 9 werden von der Stadt Wilhelmshaven erbracht.
1) Teilnahmeantrag - Ausschluss-/Mindestkriterien: Durchschnittlicher Mindest-Jahresumsatz von 500.000,00 €; Abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder eine Bestätigung einer Berufshaftpflichtversicherung darüber, dass der Bieter im Auftragsfall entsprechend versichert wird; Nachweis von drei Referenzen; Nachweis der Qualifikation; Bewertungs-Kriterien: Jahresumsatz als Durchschnittswert aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; Referenzleistungen.
2) Angebotsphase - Bewertungs-Kriterien: Besetzung Projektteam (15 %); Berufserfahrung Projektleiter (15 %); Termintreue bei Referenzen (15 %); Einhaltung von Baukosten bei Referenzen (15 %); Preis (40 %).
Details zur Bewertung der Kriterien sind in den Verdingungsunterlagen aufgeführt.
Es sollen zunächst nur die Leistungsphasen (LPH) 2 und 3 (1. Stufe), zu einem späteren Zeitpunkt die LPH 5 bis 8 (2. Stufe) gemäß dem beiliegenden HOAI-Mustervertrag beauftragt werden (Stufenvertrag). Die LPH 1, 4 und 9 werden von der Stadt Wilhelmshaven erbracht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme berechtigt sind: Ingenieure, Ingenieurbüros, die jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigen. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung Ingenieur gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG und der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein/e bevollmächtigter/e Vertreter/in und der/die Verfasser/in der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellte Anforderungen erfüllt. Ein entsprechender Nachweis zur Qualifikation ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3307/3308
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Niedersachsen.htm
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1 - 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Wilhelmshaven
Land: Deutschland