Markterkundung für ein Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patient:innen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-035-BB
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://aok-niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung für ein Open-House-Verfahren für Qualitätsverträge nach § 110a SGB V für den Leistungsbereich Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patient:innen
Ziel von Qualitätsverträgen ist die Erprobung, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt.
Um dieses Ziel zu erreichen, beabsichtigt die AOK Niedersachsen mehrere zeitlich befristete Qualitätsverträge für den oben (Abschnitt II.1.1)) genannten Leistungsbereich mit Krankenhäusern in Niedersachsen zu schließen.
Krankenhäuser in Niedersachsen
Formale Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Markterkundung
• Zugelassenes Krankenhaus nach § 108 SGB V
• Sitz des Krankenhauses und Ort der Leistungserbringung in Niedersachsen
• Insgesamt mindestens 350 mit der AOK Niedersachsen abgerechnete vollstationäre Behandlungsfälle (Basisjahr 2019) in den Fachabteilungen Orthopädie, Chirurgie und/oder Frauenheilkunde bei Patienten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
• Das Krankenhaus hat mindestens eine Operative Hauptabteilung (keine Belegklinik)
• Keine Unterschreitung bzw. Abweichung von gesetzlich vorgegebenen QS-Dokumentationspflichten und Strukturforderungen, keine Einschränkung zur Leistungserbringung durch die LAGN QSmV e.V.
• Im Krankenhaus ist Potenzial zur Optimierung der Behandlungsabläufe zur Vermeidung des Postoperativen Delirs vorhanden
• Bereitschaft des Krankenhauses, sich an der verpflichtend vorgesehenen Evaluation des Qualitätsvertrages durch das IQTIG einschließlich einer vorgeschalteten Nullwertmessung zu beteiligen
• Akzeptanz und Gewährleistung der vom G-BA und dem IQTIG verpflichtend vorgegebenen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Qualitätsverträgen
Erkenntnisse, die im Rahmen der Markterkundung gewonnen werden sollen
• Unter welchen Rahmenbedingungen besteht die Bereitschaft / das Interesse eines Krankenhauses, einen Qualitätsvertrag für den o.g. Leistungsbereich mit der AOK Niedersachsen abzuschließen?
• Welche Leistungen kann / will das Krankenhaus zusätzlich für eine Qualitätsverbesserung anbieten?
• Welche strukturellen Veränderungen ist das Krankenhaus für eine Qualitätsverbesserung bereit vorzunehmen?
• In welcher Form (pauschal / leistungsbezogen / kombiniert) sollen / müssen diese Leistungen des Krankenhauses vergütet werden?
Das unter Abschnitt II.3) angegebene Datum ist unverbindlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die AOK Niedersachsen fordert interessierte Leistungserbringer auf, die dargestellten Ziele und Teilnahmevoraussetzungen zu prüfen und sich spätestens bis zum 15. April 2022 in Textform per E-Mail gegenüber der Kontaktstelle (siehe Abschnitt I.1) - [gelöscht]) zu äußern, falls Interesse an einem Gespräch mit der AOK Niedersachsen zu den geplanten Qualitätsverträgen besteht. Die AOK Niedersachsen ist gerne bereit, mit interessierten Leistungserbringern ins Gespräch zu kommen. Bitte weisen Sie auch darauf hin, falls Sie Unvollständigkeiten oder Fehler bemerken.
Die AOK Niedersachsen wird mit den interessierten Leistungserbringern schriftlich und mündlich (ggfls. per Telefon, Video etc.) das Gespräch suchen. Es ist beabsichtigt, zunächst allen interessierten Leistungserbringern einen einheitlichen, schriftlichen Fragenkatalog zur Verfügung zu stellen. Im Anschluss ist ein Gespräch zwischen dem interessierten Leistungserbringer und der AOK Niedersachsen geplant.
Eine Vergütung wird nicht gewährt.
Rechtzeitig eingegangene Hinweise, Anmerkungen und Fragen werden hinsichtlich der im künftigen Open-House-Verfahren verwendeten Unterlagen und Verträge berücksichtigt.