Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen Finanzverwaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 0112-DLG/2021-03.220
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV V2 in der niedersächsischen Finanzverwaltung
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 6 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Stade/Zeven"
Niedersächsische Finanzverwaltung Stade/Zeven Nähere Einzelheiten zu den Erfüllungsorten bzw. Dienst- und Außenstellen sind den Leistungsbeschreibungen sowie der Anlage 1 zu entenhmen.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 6 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Cuxhaven"
Niedersächsische Finanzverwaltung Cuxhaven Nähere Einzelheiten zu den Erfüllungsorten bzw. Dienst- und Außenstellen sind den Leistungsbeschreibungen sowie der Anlage 1 zu entenhmen.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 6 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Ems-Weser"
Niedersächsische Finanzverwaltung Ems-Weser Nähere Einzelheiten zu den Erfüllungsorten bzw. Dienst- und Außenstellen sind den Leistungsbeschreibungen sowie der Anlage 1 zu entenhmen.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 6 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Ostfriesland"
Niedersächsische Finanzverwaltung Ostfriesland Nähere Einzelheiten zu den Erfüllungsorten bzw. Dienst- und Außenstellen sind den Leistungsbeschreibungen sowie der Anlage 1 zu entenhmen.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 6 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Aurich/Wittmund"
Niedersächsische Finanzverwaltung Aurich/Wittmund Nähere Einzelheiten zu den Erfüllungsorten bzw. Dienst- und Außenstellen sind den Leistungsbeschreibungen sowie der Anlage 1 zu entenhmen.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 6 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Betriebsärztliche Betreuung gem. ASiG und DGUV für den Bereich "Jadebusen"
Niedersächsische Finanzverwaltung Jadebusen Nähere Einzelheiten zu den Erfüllungsorten bzw. Dienst- und Außenstellen sind den Leistungsbeschreibungen sowie der Anlage 1 zu entenhmen.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von betriebsärztlichen Leistungen in der niedersächsischen Finanzverwaltung in 6 Losen. Der Auftrag soll je Los in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) vergeben werden und umfasst gemäß § 19 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG -) vom 12. Dezember 1973 die Aufgaben, die sich aus § 3 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) ergeben. Der Auftrag ist in den in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Dienst- und den dazugehörigen Außenstellen der niedersächsischen Finanzverwaltung auszuführen. Die Dienststellen agieren grundsätzlich selbstverwaltend (insbesondere in Bezug auf Terminvereinbarungen und die konkrete Beauftragung des Auftragnehmers); sie sind jeweils Rechnungsempfänger im Umfang der für die betreffende Dienststelle beauftragten und erbrachten Leistungen.
Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung soll die betriebsärztliche Betreuung in der niedersächsischen Finanzverwaltung (bzw. in den in Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) benannten Dienststellen der niedersächsischen Finanzverwaltung) sichergestellt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind - auf Verlangen der Vergabestelle - bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
- Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern.
- ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten.
- ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft
- Eigenerklärung hinsichtlich der Befähigung und Ausstattung der betreuenden Ärzte
- nachweis (nicht beglaubigte Kopie) für jeden betreuenden Arzt über dessen Approbation als Arzt
- Urkunde über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzt-Urkunde für Arbeitsmedizin
- ggf. Weiterbildungsassistentin/Weiterbildungsassistent: Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) für jeden Weiterbildungsassistenten über dessen Approbation als Arzt. Dieser Nachweis ist nur zu erbringen, wenn Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden sollen
- ggf. Weiterbildungsassistentin/Weiterbildungsassistent: Name des jeweiligen weiterbildungsberechtigten Arztes und Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über dessen Ermächtigung durch die zuständige Ärztekammer. Dieser Nachweis ist nur zu erbringen, wenn Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden sollen
- Bestätigung des Bieters, dass er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können.
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Ferner hat der Bieter einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden vorzulegen.
- Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
Der Bieter hat für jede betreuende Betriebsärztin (BÄ) / jeden betreuenden Betriebsarzt (BA) einen Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) der Approbation als Ärztin / Arzt sowie eine Urkunde (nicht beglaubigte Kopie) über die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder die Facharzturkunde für Arbeitsmedizin vorzulegen. Diese Nachweise sind auch im Falle eines Arztwechsels, der während der Vertragslaufzeit von dem Auftragnehmer oder vom Auftraggeber veranlasst wurde, vorzulegen.
Die betreuenden Betriebsärztinnen / Betriebsärzte verfügen über eine mindestens einjährige Berufserfahrung als BÄ / BA. Darüber hinaus müssen die betreuenden Ärztinnen / Ärzte zur Durchführung der in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten sowie in den Angebotsvor-drucken aufgeführten Aufgaben befähigt sein. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die betriebsärztliche Betreuung kann auch durch Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten (Ärztinnen / Ärzten in Weiterbildung zur Arbeitsmedizinerin / zum Arbeitsmediziner) erbracht werden. Hierbei sind die Bestimmungen der Weiterbildungsordnung der zuständigen Ärztekammer in der aktuellen Fassung zu beachten.
Sollten Weiterbildungsassistentinnen / Weiterbildungsassistenten eingesetzt werden, ist für jede dieser Ärztinnen / jeden dieser Ärzte in Weiterbildung die Approbation als Ärztin / Arzt vorzulegen. Des Weiteren ist in den Angebotsunterlagen der Name der / des jeweiligen Weiterbildungsberech-tigten anzugeben und für diese / diesen zusätzlich der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) über die Ermächtigung zur Weiterbildung durch die zuständige Ärztekammer vorzulegen.
Der Bieter hat durch Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen Angebotsunterlagen außerdem zu bestätigen, dass innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung mit der Leistungserbringung begonnen wird und er über ausreichende Personalkapazitäten verfügt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der niedersächsischen Finanzverwaltung im erforderlichen Maße betreuen zu können.
Darüber hinaus haben die betreuenden Ärzte über fundierte Kenntnisse auf den folgenden Gebieten für die betriebsspezifische Betreuung zu verfügen:
- mobile und stationäre Bildschirmarbeitsplätze,
- physische Belastungen durch Heben, Strecken und Tragen,
- Gefahrstoffe, wobei diese hauptsächlich in Kleinmengen auftreten
- Fahrtätigkeiten (PKW, Kleintransporter)
- Lärm- und Vibrationsexposition
- Impfungen im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorge
Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Hinweis:
Sollte aufgrund der Firmenstruktur des Bieters, z. B. mehrere Gesundheitszentren, etc., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht genau feststehen, wer bei Auftragserteilung als betreuende BÄ / betreuender BA für die jeweiligen Standorte eingesetzt würde, so ist es ausreichend, wenn der Bieter die Qualifikationsunterlagen der jeweiligen Zentrumsleitung sowie die Zusicherung der geforderten Qualifikation aller eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Nrn. 7 bis 11 der Auflistung der Bieternachweise bei Angebotsabgabe vorlegt und die Unterlagen für die einzelnen einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst im Nachgang bei eventueller Auftragserteilung nachreicht. Die Vorlage der Nachweise in - nicht beglaubigten - Kopien ist zulässig.
- Erklärung zur Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil")
- Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine Person im Unternehmen beschäftigt ist, die
- schwerbehindert i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist oder
- unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i.S.d. § 18 Abs. 1 SGB III war oder
- sich in der Berufsausbildung befindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDCCR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Postanschrift:[gelöscht]
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Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
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