Druck Einblicke
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck Einblicke
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Druck der Publikation Einblicke-Magazin inklusive Weitergabe und Versand an die Verteilzentren.
Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgabe, die digitalen Druckvorlagen in gebrauchsfertige Produkte umzusetzen. Dies umfasst alle Bereiche des Drucks, von der Druckvorstufe, über den Druck des Produktes, seine Weiterverarbeitung sowie die Konfektionierung, bis hin zum Versand der fertigen Produkte.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Druck der Publikation Einblicke-Magazin inklusive Weitergabe und Versand an die Verteilzentren.
Der Auftragnehmer übernimmt die Aufgabe, die digitalen Druckvorlagen in gebrauchsfertige Produkte umzusetzen. Dies umfasst alle Bereiche des Drucks, von der Druckvorstufe, über den Druck des Produktes, seine Weiterverarbeitung sowie die Konfektionierung, bis hin zum Versand der fertigen Produkte.
Druck einer Sonderausgabe Druck von Postkarten Nachproduktion von Auflagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren zu vergleichbaren Leistungen • Der Bieter hat in seinem Angebot die Eignung mit nachfolgenden Zertifizierungen und Zertifikaten nachzuweisen:
- Nachweis Gütesiegel „Blauer Engel“
- Zertifikat „klimaneutraler Druck“
- EMAS-Zertifikat
- Zertifizierung Qualitätsmanagement (z.B. nach DIN ISO 9001:XXXX oder vergleichbar)
- Nachweis DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagementsystem)
- Nachweis Offsetdruck (DIN ISO 12647 Teil 2).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.