Beauftragung von Projektsteuerungsleistungen für die Überwachung der SORMAS-Programmierung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heuking.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.helmholtz-hzi.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beauftragung von Projektsteuerungsleistungen für die Überwachung der SORMAS-Programmierung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen für die Überwachung der SORMAS-Programmierung bis Ende 2022. SORMAS (Abkürzung für "Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System") ist ein Frühwarn- und Managementsystem zur Bekämpfung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten und wurde vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) entwickelt.
vgl. Ausführungen in den Vergabeunterlagen.
Braunschweig
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen für die Überwachung der SORMAS-Programmierung bis Ende 2022.
Ziel des Projektes [gelöscht] ist es, ein System für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu entwickeln und zu evaluieren, welches die bestehenden Systeme SORMAS, SurvNet, DEMIS und Climedo Symptomtagebuch miteinander vernetzt.
SORMAS (Abkürzung für "Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System") ist ein Frühwarn- und Managementsystem zur Bekämpfung der Ausbreitung von Infektionskrankheiten und wurde vom Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) entwickelt.
Die Gesamtprojektleitung liegt beim Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI). Ziel dieses Auftrags ist es, die Gesamtprojektleitung bei der Koordination des Gesamtprojektes zu unterstützen.
Die Aufgaben der Auftragnehmerin umfassen im Einzelnen:
1. Inhaltliche Einarbeitung in das Projekt
2. Organisation des Gesamtprojekts nach PRINCE2
3. Terminorganisation
4. Teilnahme an den Projektterminen
5. Erstellung und Abstimmung von Ergebnisprotokollen
6. Unterstützung der Gesamtprojektleitung bei der Überwachung der Zielerreichung
7. Erstellung von Berichten insbesondere regelmäßige Berichte an die Gesamtprojektleitung und das BMG
8. Ermittlung und Bereitstellung von KPI
9. Pflege der Projektdokumentation
10. Mitwirkung bei der Projektkalkulation/Budgetkontrolle
11. Arbeit mit den Projektwerkzeugen
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Angesichts der weiterhin dynamischen Lage in Hinblick auf COVID-19 ist eine schnellstmögliche Umsetzung des Projektes erforderlich. Die Auftragnehmerin macht daher von den Fristverkürzungsmöglichkeiten gem. § 17Abs.3 VgV Gebrauch.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hornburg
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRZVN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie
auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §
134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland