ex post: Entwicklung und Management des Smart Cities Programms des Landkreises Hameln-Pyrmont Referenznummer der Bekanntmachung: 111-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln-pyrmont.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ex post: Entwicklung und Management des Smart Cities Programms des Landkreises Hameln-Pyrmont

Referenznummer der Bekanntmachung: 111-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Entwicklung und das Management des Smart Cities Programms (siehe Infografik, Anlage B02) im Landkreis Hameln-Pyrmont soll ein externes Programm-Management beauftragt werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Hauptort der Ausführung:

Landkreis Hameln-Pyrmont Süntelstraße 9 31785 Hameln Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort im Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont. Nähere Angaben dazu enthält die Leistungsbeschreibung (Teil B).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat am 15.7.2021 die 28 ausgewählten Projekte der dritten Staffel der "Modellprojekte Smart Cities" bekanntgegeben. Die in diesem Jahr ausgewählten Projekte werden mit über 300 Millionen Euro gefördert.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist als Modellprojekt für die Digitalisierung in Kommunen (sog. Smart Cities) ausgewählt worden (siehe bestätigter Projektantrag, Anlage B01). Von insgesamt 94 Gebietskörperschaften kamen 28 zum Zuge. Für den Landkreis Hameln-Pyrmont bedeutet das eine Bundesförderung in Höhe von 15,750 Mio. EUR. Der Kreistag hat am 09.03.2021 beschlossen, weitere 1,750 Mio. EUR im insgesamt fünfjährigen Projektzeitraum be-reitzustellen. Damit stehen für die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen in der Phase A bis zu 2,2 Mio. EUR und in der Phase B für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen weitere 15,3 Mio. EUR innerhalb von dann weiteren vier Jahren bereit.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist von seiner sozialräumlichen und seiner raum- sowie wirtschaftsstrukturellen Gliederung her in besonderer Weise geeignet, die unterschiedlichen Projektansätze unter einem Dach durchzuführen. Die Heterogenität ist ein besonderes Merkmal des Landkreises, die auch in der Projektkonzeption Berücksichtigung finden soll.

Die Vielfalt der strategischen Ansätze und die Entwicklung und Umsetzung von Projekten soll in Form sog. "Reallabore", also Initiativen, die vor Ort stattfinden, sichtbar werden. Dies bedeutet, dass generell - so eine sinnvolle thematische und räumliche Gliederung und Verteilung möglich ist - pro kreisangehöriger Gemeinde bzw. Stadt mindestens ein Reallabor mit entsprechenden Projekten zugeordnet werden soll. Sollten besondere Voraussetzungen, wie z.B. durch bereits bestehende Digitalisierungsüberlegungen formulierte Ansätze, bestehen, kann von dieser generellen Vorgehensweise abgewichen werden.

Die Erarbeitung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird als breit angelegter Beteiligungsprozess verstanden und konzipiert: Neben den sog. Stakeholdern, das sind Interessenvertreter und Institutionen, soll auch der Bevölkerung Gelegenheit gegeben werden, sich an dem Erarbeitungs- und Umsetzungsprozess zu beteiligen. Folgende Beteiligungsformate sind nach bisherigem Diskussionsstand vorgesehen bzw. denkbar: Online-Plattformen, Umfragen, Veranstaltungen, Planspiele, Wettbewerbe, Hackathons, Labore.

Mit diesem Vorgehen ist auch angesprochen, dass die aktuell benannten Projekt- bzw. Maßnahmenansätze noch durch die Stakeholder modifiziert, ergänzt oder erweitert werden und somit unter einem gewissen Vorbehalt stehen.

Für die Entwicklung und das Management des Smart Cities Programms im Landkreis Hameln-Pyrmont soll ein externes Programm-Management beauftragt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzepte zur Projektumsetzung / Gewichtung: 600
Preis - Gewichtung: 400
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 216-568998
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/03/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR3QS

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2022

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