ex post: Entwicklung und Management des Smart Cities Programms des Landkreises Hameln-Pyrmont Referenznummer der Bekanntmachung: 111-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln-pyrmont.de
Abschnitt II: Gegenstand
ex post: Entwicklung und Management des Smart Cities Programms des Landkreises Hameln-Pyrmont
Für die Entwicklung und das Management des Smart Cities Programms (siehe Infografik, Anlage B02) im Landkreis Hameln-Pyrmont soll ein externes Programm-Management beauftragt werden.
Landkreis Hameln-Pyrmont Süntelstraße 9 31785 Hameln Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort im Gebiet des Landkreises Hameln-Pyrmont. Nähere Angaben dazu enthält die Leistungsbeschreibung (Teil B).
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer hat am 15.7.2021 die 28 ausgewählten Projekte der dritten Staffel der "Modellprojekte Smart Cities" bekanntgegeben. Die in diesem Jahr ausgewählten Projekte werden mit über 300 Millionen Euro gefördert.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist als Modellprojekt für die Digitalisierung in Kommunen (sog. Smart Cities) ausgewählt worden (siehe bestätigter Projektantrag, Anlage B01). Von insgesamt 94 Gebietskörperschaften kamen 28 zum Zuge. Für den Landkreis Hameln-Pyrmont bedeutet das eine Bundesförderung in Höhe von 15,750 Mio. EUR. Der Kreistag hat am 09.03.2021 beschlossen, weitere 1,750 Mio. EUR im insgesamt fünfjährigen Projektzeitraum be-reitzustellen. Damit stehen für die Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und Maßnahmen in der Phase A bis zu 2,2 Mio. EUR und in der Phase B für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen weitere 15,3 Mio. EUR innerhalb von dann weiteren vier Jahren bereit.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist von seiner sozialräumlichen und seiner raum- sowie wirtschaftsstrukturellen Gliederung her in besonderer Weise geeignet, die unterschiedlichen Projektansätze unter einem Dach durchzuführen. Die Heterogenität ist ein besonderes Merkmal des Landkreises, die auch in der Projektkonzeption Berücksichtigung finden soll.
Die Vielfalt der strategischen Ansätze und die Entwicklung und Umsetzung von Projekten soll in Form sog. "Reallabore", also Initiativen, die vor Ort stattfinden, sichtbar werden. Dies bedeutet, dass generell - so eine sinnvolle thematische und räumliche Gliederung und Verteilung möglich ist - pro kreisangehöriger Gemeinde bzw. Stadt mindestens ein Reallabor mit entsprechenden Projekten zugeordnet werden soll. Sollten besondere Voraussetzungen, wie z.B. durch bereits bestehende Digitalisierungsüberlegungen formulierte Ansätze, bestehen, kann von dieser generellen Vorgehensweise abgewichen werden.
Die Erarbeitung und Umsetzung der Digitalisierungsstrategie wird als breit angelegter Beteiligungsprozess verstanden und konzipiert: Neben den sog. Stakeholdern, das sind Interessenvertreter und Institutionen, soll auch der Bevölkerung Gelegenheit gegeben werden, sich an dem Erarbeitungs- und Umsetzungsprozess zu beteiligen. Folgende Beteiligungsformate sind nach bisherigem Diskussionsstand vorgesehen bzw. denkbar: Online-Plattformen, Umfragen, Veranstaltungen, Planspiele, Wettbewerbe, Hackathons, Labore.
Mit diesem Vorgehen ist auch angesprochen, dass die aktuell benannten Projekt- bzw. Maßnahmenansätze noch durch die Stakeholder modifiziert, ergänzt oder erweitert werden und somit unter einem gewissen Vorbehalt stehen.
Für die Entwicklung und das Management des Smart Cities Programms im Landkreis Hameln-Pyrmont soll ein externes Programm-Management beauftragt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLR3QS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.